T23 TÜV Zulassung Kombiniertes tuning.

DerSensei

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25. Januar 2026
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Guten Tag Freunde,

Ich möchte bei meinem Toyota celica t23 GTS einiges ändern an der abgas und ansauganlage und brauche daher ein paar Infos. Ich möchte den Krümmer schleifen, Cold Air intake einbauen, ein 200 zellen kat und einen sportauspuff einbauen, aber so dass alles im Rahmen der Legalität bleibt bezogen auf db. Bei solchem tuning wird der Wagen ja lauter und man spricht ja von einer Toleranz von ca 5 Db. Wäre es möglich all dies zu kombinieren so dass der Wagen bei einem Polizei test durchkommt und beim TÜV bei der einmaligen einzalabnahme durchkommt? das fahrgeräusch muss ja im rahmen der erlaubten db Grenze sein damit die Kombi zugelassen und eingetragen wird. Daher hab ich daran gedacht möglichst viele Geräusch dämmende Maßnahmen zu ergreifen damit er durch die einzelabnahme kommt. Haube verdichten unterboden und vllt was am luftsaugrohr beim CIA. Leisere Reifen und den lift nicht reparieren damit er beim test leiser ist.
 
Grüß dich,
also ich kann dir jetzt nicht sagen ob dein Unterfangen funktioniert, ist schon recht speziell was du da alles durch den TÜV bekommen willst. Aber deinen Lift wirst du so oder so nicht brauchen weil du das Auto während einer Geräuschmessung nicht so hoch drehen musst.
Ich hab das erst hinter mir und dank dem 6-Gang Getriebe fährt man auch bei einer recht niedrigen Drehzahl, vergleichsweise, am Messgerät vorbei. Lass mich Lügen es waren glaub ich entweder 3500 U/min oder 4500 U/min.

Bei dem Kat musst du natürlich noch schauen ob deine Abgaswerte auch noch passen und das wirst du erst rausfinden wenn das Auto am Messgerät ist.
 
interessant danke, irgenwelche tipps wie ich leistung erhöhen kann, ohne dass der motor bearbeitet und mehr belastet wird?

abgesehen von dem was ich bereits vor habe
 
Das ist glaub ich auch ein gut durchgekautes Thema in der Community. Ohne den Motor aufzumachen ist da nicht viel drin mMn.
Vielleicht bekommst du mit einem Freiprogrammierbaren Steuergerät mehr Leistung raus aber das kostet nicht nur viel sondern wird wohl den Aufwand auch nicht Wert sein für vielleicht 10-15 PS. Unter anderem auch nicht eintragbar ohne weiteres.

Allgemein ist jede mehr Leistung auch mehr Belastung für den Motor und der 2ZZ ist auch nicht grade ein Tuning freundlicher Motor weil er paar Schwachpunkte hat und bei allem über 300 PS gebüchst werden muss.
 
Ganz so hoffnungslos ist das Projekt nicht, man muss es nur sauber aufbauen, damit der Prüfer überhaupt eine Grundlage hat.

Das Wichtigste, dass möglichst viele Teile eine eigene Genehmigung haben. Dann muss der Prüfer bei einer Eintragung nicht das komplette Fahrzeug neu prüfen, sondern nur schauen, ob die Kombination noch passt.
Ein sinnvoller Aufbau wäre z. B.:
Catback mit ECE-Genehmigung (z. B. Invidia Q300, Remus, Bastuck – je nach Motorvariante gibt es Anlagen mit ECE)
200-Zellen-Kat mit ECE oder Teilegutachten, z. B. von HJS (die haben ECE-Sportkats nach ECE-R103)
Fächerkrümmer mit Teilegutachten, falls verfügbar
Ansaugung möglichst mit Gutachten oder geschlossene Airbox

Wenn Kat und Auspuff bereits ECE haben, bleibt das Geräusch oft noch im Rahmen, weil die Anlagen nach ECE-R51 Geräuschvorschriften geprüft sind. Dann ist eine Eintragung der Kombination eher machbar.

Zu der Sache mit den dB: Die berühmten „+5 dB“ sind keine erlaubte Lautstärkeerhöhung, sondern nur eine Messtoleranz bei Polizeikontrollen. Maßgeblich bleibt der eingetragene Wert für das Standgeräusch (Feld U.1) und die Drehzahl (U.3). Grundlage dafür sind die Geräuschvorschriften der Richtlinie 70/157/EWG bzw. heute ECE-R51.

Der Tipp mit der Einzelabnahme stimmt grundsätzlich: Wenn mehrere Teile kombiniert werden, läuft das häufig über §21 StVZO (Einzelabnahme) bei einer technischen Prüfstelle.
Der Prüfer bewertet dann das Fahrzeug neu und prüft insbesondere Geräusch und Abgas.

Was allerdings wirklich problematisch ist, ist das Nachbearbeiten von Bauteilen, z. B. einen Serienkrümmer schleifen oder verändern. Sobald ein genehmigtes Bauteil verändert wird, gilt die ursprüngliche Bauartgenehmigung nicht mehr.
Rechtlich ist das relevant wegen §19 Abs. 2 StVZO: Wenn eine Änderung das Geräusch- oder Abgasverhalten beeinflussen kann oder eine Genehmigung erlischt, kann dadurch auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen.

Deshalb sehen Prüfer bearbeitete Serienkrümmer oder andere wichtige Teile meistens kritisch – sie haben keine Info mehr, auf die sie sich stützen können.

Der sicherste Weg ist daher meistens:
möglichst viele Teile mit ECE oder Teilegutachten wählen
Kombination vorher mit einem Prüfer besprechen
dann ggf. eine §21-Einzelabnahme für die komplette Kombination machen

So bleibt das Ganze legal und die Chancen stehen deutlich besser, dass der Wagen am Ende auch wirklich eingetragen wird und nicht bei der ersten Kontrolle Probleme macht.


Grüße
 
Ganz genau so, wie es @CelicaTech geschrieben hat ist es nicht aber zu 99% passt es.

Den Krümmer bearbeiten macht ohne Ansaug-/Auslasskanäle im Zylinderkopf machen nur bedingt Sinn. Hinsichtlich Geräusch wird's aber eh nicht wirklich was bewirken.

Teilegutachten für Kat/ESD sind grundsätzlich nicht zulässig. Bei der T23 profitiert man da aber aber vom Alter der Autos, da sind die Maßstäbe noch nicht so streng, weil noch ältere Vorschriften zu beachten sind. Dennoch sollte man nur Kat/ESD mit e-Zeichen verwenden, ist schlicht einfacher.

Vom CAI rate ich ab, ist technischer Unsinn, der nur Lärm macht und das Vorhaben unnötig erschwert.

Einzelabnahme nach § 21 StVZO wird's so oder so, kann neben dem aaS von der techn. Prüfstelle aber auch ein "USB" eines dafür zugelassenen techn. Dienst machen.
 
Ganz genau so, wie es @CelicaTech geschrieben hat ist es nicht aber zu 99% passt es.

Den Krümmer bearbeiten macht ohne Ansaug-/Auslasskanäle im Zylinderkopf machen nur bedingt Sinn. Hinsichtlich Geräusch wird's aber eh nicht wirklich was bewirken.

Teilegutachten für Kat/ESD sind grundsätzlich nicht zulässig. Bei der T23 profitiert man da aber aber vom Alter der Autos, da sind die Maßstäbe noch nicht so streng, weil noch ältere Vorschriften zu beachten sind. Dennoch sollte man nur Kat/ESD mit e-Zeichen verwenden, ist schlicht einfacher.

Vom CAI rate ich ab, ist technischer Unsinn, der nur Lärm macht und das Vorhaben unnötig erschwert.

Einzelabnahme nach § 21 StVZO wird's so oder so, kann neben dem aaS von der techn. Prüfstelle aber auch ein "USB" eines dafür zugelassenen techn. Dienst machen.
..na geht doch. Danke @muc .
Jetzt 100 %. (So muß Forum)
 
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