@yusuf
Du müsstest dich als Anfänger erst mal mehr und intensiv in die Materie einlesen, wie das heutzutage mit Abnahmen läuft. Dann verstehst Du, worauf es ankommt und wie die korrekte Vorgehensweise ist. Alternativ und auch empfehlenswert wäre es, wenn Du beim örtlichen TÜV nachfragst, das der dich mal aufklärt, was benötigt wird (Gutachten ist nicht gleich Gutachten - das wird dir dann erklärt, bzw. arbeite dich da mal ein, per Google)
Das ist nicht mehr wie vor 20...30 Jahren, das man mit irgendeinem unspezifischem Materialgutachten mit aufgeklebten Artikelnummer-Zettelchen auf dem Teil zum TÜV geht und das dann mal eben mir nichts dir nichts eingetragten wird.
Daher würde ich Dir empfehlen, das Du erstmal zu Deinem TÜV vor Ort gehst und nachfragst.
Wenn der Dir dann sagt: Er möchte für eine § 19 (3) Änderungsabnahme ein fahrzeugspezifisches Teilegutachten oder ABE des Bauteils haben, musst Du prüfen, ob es das für genau dieses Teil überhaupt gibt.
Wenn es das nicht gibt, wird er Einzelabnahme nach § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO heranziehen und dir dann sagen, was er da für Unterlagen benötigt und ob diese aujsreichen oder ob man das Teil damit überhaupt gar nicht abgenommen bekommt.
Also: Frag erst bei Deinem TÜV Prüfer vor Ort nach, der die Abnahme machen soll.