Suche so eine Unterbodenbeleuchtung

Shade

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#23
Wie "legal" ist denn die UBB in Deutschland?

Soviel ich weiss darf man sie nicht anmachen und auf öffentlichen Straßen fahren.

Aber, darf ich sie mir verbauen und mach sie dann halt nur aufm Parkplatz, Priv. Treffen...etc an?

Muss da irgendwas vom TÜV eingetragen werden oder dergleichen?
 

DonMeo

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#24
Ich hab gehört man darf sie einbauen,
aber nur wenn das Teil so eingebaut ist,
dass sie nur angeht wenns Auto aus ist:D
und muss auch so eingetragen werden.

Frag aber besser ma TÜV- Futzi
 

nameless-one

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#25
Ansich ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht zulässig. Wenn du clever bist, verbaust du die so, dass sie nur bei geöffneten Türen angeht und lässt sie dir als "Einstiegshilfe" vom TÜV eintragen.
Der sichere Einbau der Leuchten versteht sich von alleine... ;)


no
 

M2fasts

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#27
Ansich ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht zulässig. Wenn du clever bist, verbaust du die so, dass sie nur bei geöffneten Türen angeht und lässt sie dir als "Einstiegshilfe" vom TÜV eintragen.
Der sichere Einbau der Leuchten versteht sich von alleine... ;)


no
soweit ich weiß dann aber auch nur an den seitenschwellern, voren und hinten ist nicht drin ;) und glaube auch nur in gelb und weiß!
 

Shade

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#30
Soso, Nameloes ist als einer der Executive :)
Schön so einen auf der Seite zu haben der uns mit Rat und Tat zur Seite steht :D

Aber wie sieht es aus mit Grüner UBB? (Natürlich als "Einstiegshilfe" *gg*) Wäre das legitim? Oder gilt ausdrücklich nur weiß und gelb? :confused:
 

nameless-one

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#32
Ausdrücklich heißt es erstmal, dass am Auto draußen nur dran darf, was erlaubt ist. Also ansich auch keine UBB. Wenn man einen gnädigen Beamten erwischt und sich nicht total widerständig verhält, kann man mit einem Eintrag als Einstiegshilfe drumrum kommen. Aber selbst der Eintrag schützt einen nicht vor der Untersagung der Weiterfahrt. Neben der StVO hat jedes Land sein Polizeigesetz und wenn man eine (abstrakte) Gefahr begründen kann, dann bleibt der Wagen stehen oder die Leuchten kommen vor Ort ab. Man kann auch jederzeit im Laufe der Kontrolle zu einem Sachverständigen (TÜV, Dekra) und dies genau begutachten können. Ist es unzulässig, zahlt der Fahrzeugführer; ist alles in Ordnung die Staatskasse. :D

Und irgendwelche Farben schonmal gar nicht. Ansich sind nur weiße Leuchtmittel erlaubt. Gott ich muss mit verschlossenen Augen durchs Reisbrennen laufen... xD


mfg
no
 

muc

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#33
Das mit den Einstiegsbeleuchtungen ist aber auch so eine Sache, da wird viel Schindluder getrieben und eine Grauzone ist das ohnehin...

Um es nochmal festzuhalten, alleine schon der Anbaau einer UBB ist in D grundsätzlich nicht zulässig, da das eine sog. Lichttechnische Einrichtung ist und die sind nur erlaubt, wenn sie vorgeschrieben oder für zulässig erklärt wurden. Letzteres beutet hier auch nicht ein Eintrag durch den TÜV, sondern eine gesetzliche Regelung oder eine behördliche Genehmigung (die man normal aber für eine UBB nicht bekommen sollte).

Gott ich muss mit verschlossenen Augen durchs Reisbrennen laufen... xD
Darum fährt man da besser gar nicht erst hin, wenn man in Positionen wie der deinen oder gar erst der meinen ist. ;)
 

Vortex

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#37
@nameless: wie wird das mit LKW- Fahrerkabinen eigentlich gehandhabt? Die sieht man ja schon 3KM früher und sehen aus als wäre es ein Fahrgeschäft vom Rummelplatz? :D
 

muc

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#38
In BY theoretisch etwa so: Anhalten, Strafe abkassieren und dann wird entschieden:

1. gleich ausbauen = weiterfahren
2. nicht gleich ausgebaut = nicht weiter fahren

Wird aber wohl schon laaange nicht mehr so heiss gegessen, wie es gekocht wurde. IMHO leider, denn die fahrenden Christbäume sind schon arg daneben...
 
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