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Ansich ist eine Unterbodenbeleuchtung nicht zulässig. Wenn du clever bist, verbaust du die so, dass sie nur bei geöffneten Türen angeht und lässt sie dir als "Einstiegshilfe" vom TÜV eintragen.
Der sichere Einbau der Leuchten versteht sich von alleine...
no
Ausdrücklich heißt es erstmal, dass am Auto draußen nur dran darf, was erlaubt ist. Also ansich auch keine UBB. Wenn man einen gnädigen Beamten erwischt und sich nicht total widerständig verhält, kann man mit einem Eintrag als Einstiegshilfe drumrum kommen. Aber selbst der Eintrag schützt einen nicht vor der Untersagung der Weiterfahrt. Neben der StVO hat jedes Land sein Polizeigesetz und wenn man eine (abstrakte) Gefahr begründen kann, dann bleibt der Wagen stehen oder die Leuchten kommen vor Ort ab. Man kann auch jederzeit im Laufe der Kontrolle zu einem Sachverständigen (TÜV, Dekra) und dies genau begutachten können. Ist es unzulässig, zahlt der Fahrzeugführer; ist alles in Ordnung die Staatskasse.Oder gilt ausdrücklich nur weiß und gelb?![]()
Darum fährt man da besser gar nicht erst hin, wenn man in Positionen wie der deinen oder gar erst der meinen ist.Gott ich muss mit verschlossenen Augen durchs Reisbrennen laufen... xD
Gott ich muss mit verschlossenen Augen durchs Reisbrennen laufen... xD