T23 suche invidia n1 mit papieren

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#21
Ach so... nur weil der TÜV bei euch schlampt und nur eine Standgeräuschmessung macht, sind alle anderen doof. ;)

Fakt ist nun mal, dass es bestimmte Vorschriften gibt, was einzuhalten und was zu machen ist. So ohne weiteres ist die Invidia ja wohl nicht eintragungsfähig, so wie ich das hier bisher mitbekommen habe.
Niemand hat gesagt das andere doof sind. Du überliest Anscheinend gerne das am Ende das Ergebnisse das gleiche ist. Nur das der eine ewig viel Geld ausgegeben hat, dafür das es im Schein steht und der andere nicht.
Bis jetzt konntest mir auch noch nie sagen wo der Unterschied ist, außer das der eine ein teures vermeintlich reines gewissen haben kann, weil er jeden Quatsch mitgemacht hat.wie gesagt Ergebnis bleibt am ja schluß das gleiche mit dem das des Ding im Schein steht.
 

ALADIN

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#22
Schlichte und einfache Antwort: NÖ! Es gelten die gesetzl. Grenzwerte, i.d.R. heutzutage also 74 dB fürs Fahrgeräusch; das Standgeräusch ist unbegrenzt, aber als Referenzwert zusätzlich zu ermitteln.

Also doch richtig was ich sagte, du weisst was gemeint war! Genau das Standgeräusch ist ebenfalls wichtig und sehr wohl fahrzeugspezifisch! Den um ein Beispiel zu nennen ein Jazz hat z.b. 87Db Standgeräusch und ein TypeR Civic 91Db und DAS ist die Grundlage! also Fahrzeugspezifisch wie ich schon sagte!

Und 74 ist zwar eine Grenze aber AUCH DIESE IST FAHRZEUGSPEZIFISCH VARIABEL! Les doch bitte mal nach ;) den für ein 500ps Sportwagen gelten die 74 Db z.b. nicht... gelten in dem Sinne nicht das diese Fahrzeug jenach Leistung 1-2-3 Db diese Grenzen überschreiten darf!
 

muc

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#23
@ O: Sorry, ich schreib jetzt wirklich nicht zum x-ten mal hier rein, wie es richtig zu laufen hat, zumal es hier im Fred eh schon drin steht.

Dein vermeintliches Ergebnis ist nur etwas, was auf dem Papier mal so steht. Gewiss... Papier ist geduldig, der entscheidende Unterschied ist, das dein Ergebnis einer Überprüfung nicht standhalten wird, mit allen Konsequenzen, insbesondere für den S(chw)achverständigen, der an klaren Vorgaben vorbei völlig falsch "begutachtet".

@Wunderlampe: Deine Aussage hat suggeriert, dass z.B. ein Serienfahrgeräuschwert von 72 dB bei einer Abnahme nicht überschritten werden darf und das ist schlicht falsch. Wegen der sog. "Lex Ferrari" hatte ich auch ganz bewusst "i.d.R." geschrieben, also "in der Regel", um meine Antwort kürzer halten zu können, weil ich auf die Besonderheit nicht weiter eingehen wollte, spielt hier ja keine Rolle... 1,2,3 und so gibts übrigens z.B als 1, 2, 3, meins in der Ebucht, nicht aber bei den Fahrgeräuschgrenzwerten für Pkw, da gibt es nur 1 dB mehr nach "Lex Ferrari" oder auch für DI Dieselmotoren.
 
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ALADIN

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#24
Bitte nachlesen an der richtigen Stelle, es gibt auch mehr als 1 Db Toleranz in der Fahrgeräuschmessung als Bezug zu den 74Db.... Ist leistungsabhängig! :p
 

muc

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#25
Grundsätzlich ja, nur liest du die Vorschrift dann falsch oder hängst dich gerade an Spezialfällen wie etwa Geländewagen auf. Die einschläguige ECE hab ich vorhin tatsächlich kurz nachgeschlagen.
 

ALADIN

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#26
Mir ging es nur um der Ordnungshalber erwähnt zu haben das man da nicht was Pauschalisiert sonnst steht der nächste vor der Tür und es heisst dann wieder, "ja da und da geht es aber warum geht es hier nicht..." ;)
 
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