Steuern Anteilsmäßig?

Neomaxx

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#3
na du musst nur bis zu dem Tag, an dem du es abgemeldet hast bezahlen.

warum soll man auch Steuern für ein KFZ bezahlen, was gar nicht mehr fahren "darf", weil es abgemeldet ist :confused: ;)

ist genauso wie bei der versicherung.
 

KingZtyle

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#4
Hat mir mal jemand gesagt - sei zumindest früher so gewesen. Wollte ich auch nicht glauben.

Hab grad mit ner Tante vom Finaznamt gesprochen. Wie du schon sagst, wird die KFZ-Steuer taggenau berechnet. Aber man muss immer mind. einen Monat Steuern zahlen - auch wenn das Auto nur 5 Tage angemeldet war.
 

c1999

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#5
Letztes Jahr wurde wegen der Steuererhöhung für Euro-3-Fahrzeuge schon ab Oktober der neue Satz abgerechnet, obwohl dieser erst ab dem 01. Januar Gültigkeit gehabt hätte.
Das heisst: Wenn man sein Fahrzeug im Oktober 2004 angemeldet hat und für ein Jahr Steuern bezahlt, dann bekommt man bei der nächsten Rechnung für Oktober 2005 schon den neuen Steuersatz für 2006 abgerechnet, und zwar für das ganze Jahr. Was sich der Landkreis dazu denkt weiss ich auch nicht. Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass sich wegen der paar Euro keiner beschwert. Gleiches Spiel in ähnlicher Form bei den Müllgebühren.
Ist das nur im Landkreis Ludwigsburg so, oder gibts das sonst noch wo ?:confused:
 

muc

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#6
Schau dir die Bescheide mal genauer an, normalerweise wird da zwar fürs ganze Jahr abgerechnet, es wird aber auf die Abschnitte aufgeteilt, wo die unterschiedlichen Sätze gelten. Wenn nicht, Einspruch einlegen!
 
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