T23 Rückleuchten - LEGAL?

xlacherx

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#4
naja ich sag mal... legal illegal scheißegal :D

soweit ich mal in ner doku gesehn habe, wenn se dich anhalten und es merken bekommst n mängelschreiben kostet 25 euro musst dann dein auto auf "legal" bauen so damm zum tüv da bekommst n schreiben dasss alles i.O. ist und damit musst dann zur polizei.

ich kenn aber ein, der leuten drin hat, die kein e-zeichen haben nichts. der war damit bei der HU und das is dem tüvler netmal aufgefallen
 

Resor77

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#5
Die Celi kommt relativ selten in Deutschland vor (also pro Stadt gesehn)

Somit fällts kaum einem TÜV-Prüfer auf was genau für Schenwerfer verbaut sind.
Kommt natürlich auch auf den TÜV-Prüfer an ;)
 

xlacherx

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#6
jop so seh ich das auch... und ich find meine t20 wird noch viel weniger gefahren als ne t23. von dem her ist auch no keinem aufgefallen, dass meine nebeschlussleuchten auch als bremslichter funktionieren :D
 

Nera

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#7
Ist ja schonmal gut, dass ihr euch Gedanken macht was Polizei und TÜV zu den RLs sagen.
Aber fragt euch doch lieber mal was passiert wenn es einen Unfall gibt.
Es fährt euch bspw. einer drauf, ggf. kannst du dann den ganzen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Da nimmt sich dann keine Versicherung was von an;)
 

Resor77

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#8
Ist ja schonmal gut, dass ihr euch Gedanken macht was Polizei und TÜV zu den RLs sagen.
Aber fragt euch doch lieber mal was passiert wenn es einen Unfall gibt.
Es fährt euch bspw. einer drauf, ggf. kannst du dann den ganzen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Da nimmt sich dann keine Versicherung was von an;)
Richtig :D
Scheinwerfer bleiben bei mir Original. Auch wenn´s mich ab und an doch reizt die Halo Frontscheinwerfer zukaufen ;)
 

xlacherx

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#9
Ist ja schonmal gut, dass ihr euch Gedanken macht was Polizei und TÜV zu den RLs sagen.
Aber fragt euch doch lieber mal was passiert wenn es einen Unfall gibt.
Es fährt euch bspw. einer drauf, ggf. kannst du dann den ganzen Schaden aus eigener Tasche zahlen. Da nimmt sich dann keine Versicherung was von an;)
naja ich weis ja net ob es schlecht ist wenn beim bremsen 4 statt 2 lampen leuchten :D ich mach mal n bild wenn ich wieder mit der dame unterwegs bin ;)
aber naja was soll ich sagen, mich würde es auch reizen die klarglas leuchten rein zu machen... aber die sind leider für den rechtslenker und nicht in deutschland zugelassen... daher bleib ich original.
 

chr1sche

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#10
naja ich weis ja net ob es schlecht ist wenn beim bremsen 4 statt 2 lampen leuchten :D ich mach mal n bild wenn ich wieder mit der dame unterwegs bin ;)
Und wenn du Flutlichtscheinwerfer hinter die Heckscheibe packst die beim Bremsen leuchten, es geht darum dass mit nicht geprüften und zulässigen Scheinwerfern die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erlischt und wenn das jemand mitkriegt du gern mal dafür berappen darfst...
 

xlacherx

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#11
Und wenn du Flutlichtscheinwerfer hinter die Heckscheibe packst die beim Bremsen leuchten, es geht darum dass mit nicht geprüften und zulässigen Scheinwerfern die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erlischt und wenn das jemand mitkriegt du gern mal dafür berappen darfst...
naja sie leuchten halt mit... ist aber nicht so dass du geblendet wirst... da ist es, bei manchen neuen autos schlimmer..
 

Nera

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#12
darum geht es hier doch gar nicht, mal abgesehen davon, dass dein Hintermann vielleicht so stark geblendet wird, dass er nix mehr sieht und dir drauffährt:rolleyes:

Die Rückleuchten wurden bspw. nicht auf ihr Splitterverhalten nach E-Norm getestest. Alle Bestimmungen kenn ich zu dem Thema auch nicht.
Vielleicht kann Muc mal was dazu sagen.
Aber wir hatten es auch schon sehr häufig hier über die Thematik, egal ob Front- oder Rückleuchten.
Fakt ist jedenfalls, dass du normalerweise soweit ich weiß die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verlierst sobald du sowas montierst und es nicht eingetragen ist.
Korrigiert mich wenn das falsch ist.

Im Endeffekt muß es ja jeder selber wissen. Aber Chriz hat ja nach den "Konsequenzen" gefragt;)
 

xlacherx

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#13
jop mag schon richtig sein... mei im endeft mach is es vllt wieder raus. (ist ja eh nur ein kabel mit ner diode drin) da ich das heck jetztdann eh nich zerlegen muss.. und dann kommen die rückleuchten eh raus.
 

muc

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#15
Du hast gut daran getan, deine FIN und Kennzeichen nicht zu zeigen... wäre nicht das erste mal, dass einer daher kommt, der das dann auch haben will und bei der Behörde dann schlafende Hunde weckt.

Die Eintragung ist allenfalls bei einem Import-Fz. OK, so wie es sich hier darstellt ist sie aber völlig unzulässig und gleichzeitig wohl auch noch wertlos, denn die geforderte Ausnahmegenehmigung hast du ja wohl nicht von der Zulassungsstelle bekommen oder? Leuchten ohne Bauartgenehmigung nachrrüsten ist legal nicht drin, wenn deine Zulassungsbehörde das offiziell mit macht, dann sag, wo du zugelassen hast, ich meld mein Auto dann auch da an.

Nur weil der TÜV was übersieht (übersehen wollte), ggf. auch mal die Polizei, ist noch lange nicht der Umkehrschluss zulässig, dass das dann legal wäre.

Auf die genauen Bedingungen, was wie sein muss und warum, da gehe ich nicht weiter ein, ist viel zu komplex...
 

muc

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#16
Der Prüfer der mir das abgenommen hat ist kein Freund von mir aber er ist sehr offen für Sachen die nicht ganz der Norm abweichen und die er selber mit seinem Gewissen vereinbaren kann bzw. er diese nach dem Recht verantworten kann da er ja sein Amt nicht wegen so etwas verlieren möchte.
Sorry, aber der Typ ist m.E. eine Pfeiffe, denn er erkennt, dass was rechtlich n.i.O. ist, sucht sich nen Weg, wie er meint, dass man das Lösen könnte und verkennt dabei, dass er mit dem was und wie er es macht, voll ins Klo greift. Der Prüfer hat Sachen nicht mit seinem Gewissen zu vereinbaren, sondern mit dem geltenden Recht und den techn. Regularien und genau darüber setzt er sich hinweg und das ist ein kapitaler Bock, den er da schießt. Dabei gäbe es ja sogar einen völlig korrekten Weg, nur ist der halt recht aufwändig und die Kosten will normal niemand übernehmen, zumal das Risiko bleibt, dass die Leuchten die Vorgaben nicht erfüllen...

Wenn das der Richtige in die Finger bekommt, war es das für den Prüfer, wenn er so was öfter macht, wovon ja wohl auszugehen ist. Solche "Eintragungen" (bewußt in Anführungszeichen geschrieben!) sind ein Hauptgrund, warum die Vorschriften immer enger gefasst werden und immer mehr die Qualität der Arbeit ins Visier der Leitungen von den TÜVs etc. und der Behörden kommen.
 
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