Es gibt Leute die fahren ein 300PS Geschoss und wollen für ihre 75.000€ und mehr natürlich auch dementsprechend schnell von A nach B kommen. Dann gibt es da auch die ca 60PS Smartfaher, put the
pedal to the metal, wie mich z.B., die (man mag es kaum glauben) auch nicht immer so vorwärts kommen, wie sie mit Bleifuß könnten.
Doch was machen? Drängeln auf der Autobahn? Andere Leute gefährden? Auf 20cm auffahren um die TÜV-Plakette des Schleichers auf Aktualität zu überprüfen? Falls diese dann abgelaufen ist, den Schrotthaufen von der Bahn schubsen, im Sinne des TÜVs? Oder doch lieber gleich, ganz böse, rechts überholen?
Dank der Recherche von Sebastian Pohlmann, der diese Pro-Raser Gesetzeslücken in einer Email an David Luther beschrieben hat, können wir viel Geld und vor allem Zeit sparen. Und diesmal sogar auf ganz ungewöhliche Weise.
Dann gucken wir doch mal:
Aus der neuen Dränglervorschrift:
So kennen wir es: Drängeln auf der linken Spur = 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Ganz böse aber besser: Rechts überholen = 50 EUR und 3 Punkte
“Hyper-Wichtig-Modus” On: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte
Und jetzt der Knaller, für die ganz Sparsamen:
“Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn und Du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet laut § 38 StVO nur 20 EURO (?!).”
Mein Fazit:
Auto umbauen! So ein doofes Ansteckblaulicht kann ja jeder kaufen. So richtig Eindruck macht es wohl erst, wenn ich den Wagen komplett “pimpe”. So etwa:
Was kostet “Amtsanmaßung”?
Bleibt nur zu sagen: Fahrt vorsichtig! … Diese Blaulichter sind bestimmt etwas ungewohnt für den Normalo.