Folgendes stammt von heute, von 2 voneinander unabhängigen Zivilgutachtern in der Steiermark:
Es geht um die Eintragung von Oz Ultraleggera Felgen 8x18 ET 35 ohne Spurverbreiterung, Materialgutachten vorhanden, Teilegutachten von vielen deutschen Autos vorhanden.
und die Reifendimension 225/40/18, sowie auch 225/35/18
per Einzelabnahme.
Folgendes Problem trat bei den Felgen auf:
Ab März 2010 darf kein Zivilgutachter Felgen eintragen, ohne ein Teilegutachten, wo das Fahrzeug inkl. passender Motorisierung aufgeführt ist! (keine Ahnung ob das nur für die Steiermark, oder Österreichweit gilt)
Per Vergleichsgutachten mit dem selben Auto (zwischen S und TS wird unterschieden!) bei der selben Felgengröße und der selben Reifendimension ist dies aber weiterhin möglich.
Der Zivilgutachter darf bei der EIntragung von Felgen ohne Teilegutachten nicht mehr alleine die Haftung übernehmen, und muss daher ein Gutachten für das spezifische Fahrzeug, für die spezifische Felge, nach seinen vorherigen Messangaben beim TÜV Austria beantragen.
Soll heißen, Prozedur bleibt gleich, aber er muss noch nen Wisch beantragen....
zusätzlicher Kostenpunkt zu vorher 280€
Die Reifeneintragung war allerdings kein Problem, auch nicht die Dimension 225/40/18, trotz des stark erhöhtem Abrollumfangs.
Wo ich gerade dabei war, habe ich ihn und einen 2ten Zivilgutachter (über eine 3te Person) folgendes entlocken können:
Auspuff (achtung sehr krass!!!!!
)
Seit kurzem darf kein Auspuff mehr eingetragen werden ohne E-Zeichen (EG-GEnehmigung)! Eine ABE ist nicht mehr in Österreich gültig, sondern nur noch in Deutschland!
Das witzige daran ist halt, dass Auspuffe mit E Zeichen sowieso nicht eingetragen werden müssen...
Sportluftfilter
Komischerweise geht es hier nun "lockerer" zu als beim Auspuff.
Ein Sportluftfilter kann dann eingetragen werden, wenn ein Gutachten für ein spezifisches Fahrzeug vorliegt, wo ersichtlich ist, dass dieser Luftfilter keine Leistungssteigerung zur Folge hat und er muss Auflagen beinhalten (z.B.: Dämmmatten), durch die das erhöhte Geräusch enstprechend gemildert wird.
Also ich bin erst mal stocksauer über die verlorenen 280 Euro und denk mir das übrige über die Verantwortlichen für diesen Bockmist...
Es geht um die Eintragung von Oz Ultraleggera Felgen 8x18 ET 35 ohne Spurverbreiterung, Materialgutachten vorhanden, Teilegutachten von vielen deutschen Autos vorhanden.
und die Reifendimension 225/40/18, sowie auch 225/35/18
per Einzelabnahme.
Folgendes Problem trat bei den Felgen auf:
Ab März 2010 darf kein Zivilgutachter Felgen eintragen, ohne ein Teilegutachten, wo das Fahrzeug inkl. passender Motorisierung aufgeführt ist! (keine Ahnung ob das nur für die Steiermark, oder Österreichweit gilt)
Per Vergleichsgutachten mit dem selben Auto (zwischen S und TS wird unterschieden!) bei der selben Felgengröße und der selben Reifendimension ist dies aber weiterhin möglich.
Der Zivilgutachter darf bei der EIntragung von Felgen ohne Teilegutachten nicht mehr alleine die Haftung übernehmen, und muss daher ein Gutachten für das spezifische Fahrzeug, für die spezifische Felge, nach seinen vorherigen Messangaben beim TÜV Austria beantragen.
Soll heißen, Prozedur bleibt gleich, aber er muss noch nen Wisch beantragen....
zusätzlicher Kostenpunkt zu vorher 280€
Die Reifeneintragung war allerdings kein Problem, auch nicht die Dimension 225/40/18, trotz des stark erhöhtem Abrollumfangs.
Wo ich gerade dabei war, habe ich ihn und einen 2ten Zivilgutachter (über eine 3te Person) folgendes entlocken können:
Auspuff (achtung sehr krass!!!!!
Seit kurzem darf kein Auspuff mehr eingetragen werden ohne E-Zeichen (EG-GEnehmigung)! Eine ABE ist nicht mehr in Österreich gültig, sondern nur noch in Deutschland!
Das witzige daran ist halt, dass Auspuffe mit E Zeichen sowieso nicht eingetragen werden müssen...
Sportluftfilter
Komischerweise geht es hier nun "lockerer" zu als beim Auspuff.
Ein Sportluftfilter kann dann eingetragen werden, wenn ein Gutachten für ein spezifisches Fahrzeug vorliegt, wo ersichtlich ist, dass dieser Luftfilter keine Leistungssteigerung zur Folge hat und er muss Auflagen beinhalten (z.B.: Dämmmatten), durch die das erhöhte Geräusch enstprechend gemildert wird.
Also ich bin erst mal stocksauer über die verlorenen 280 Euro und denk mir das übrige über die Verantwortlichen für diesen Bockmist...