Cygon
Well-Known Member
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- 5. April 2006
- Beiträge
- 55
Habe gestern endlich meine neuen Felgen bekommen und bin jetzt ein wenig verwirrt, wie das weitere Vorgehen ist.
Meine Werkstatt meint ich soll einfach mit der ABE vorbeikommen und je nachdem, was da drin steht könnte ich die direkt drauf ziehen lassen und losfahren. Ich dachte immer dass alle Grössen zwingend im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen? Ich meine, die 205 50 R16, die man bei S und TS fahren darf, stehen ja auch als Anhang im Fahrzeugschein.
Auf meiner ABE steht ausserdem dass eventuell Umbaumaßnahmen an den Radkästen erforderlich sind um den Rädern genügend Freigang zu verschaffen. Da aber einige hier 8,0x18 oder sogar 8,5x18 fahren gehe ich erstmal davon aus, dass meine winzigen 7,5x17 mit 215 40 R17 (ET38) keine Probleme machen sollten.
Muss ich mit den Felgen beim TÜV erscheinen oder geht das wirklich so?
Und sollte ich die ABE bei Polizeikontrollen besser im Auto haben?
Meine Werkstatt meint ich soll einfach mit der ABE vorbeikommen und je nachdem, was da drin steht könnte ich die direkt drauf ziehen lassen und losfahren. Ich dachte immer dass alle Grössen zwingend im Fahrzeugschein eingetragen werden müssen? Ich meine, die 205 50 R16, die man bei S und TS fahren darf, stehen ja auch als Anhang im Fahrzeugschein.
Auf meiner ABE steht ausserdem dass eventuell Umbaumaßnahmen an den Radkästen erforderlich sind um den Rädern genügend Freigang zu verschaffen. Da aber einige hier 8,0x18 oder sogar 8,5x18 fahren gehe ich erstmal davon aus, dass meine winzigen 7,5x17 mit 215 40 R17 (ET38) keine Probleme machen sollten.
Muss ich mit den Felgen beim TÜV erscheinen oder geht das wirklich so?
Und sollte ich die ABE bei Polizeikontrollen besser im Auto haben?