Materialgutachten

sn0wball

Active Member
Seit
17. Februar 2006
Beiträge
36
Zustimmungen
0
Ort
Schweiz
#1
möchte gerne meine Bodykitskomponente bei avb sports kaufen, aber sie haben kein Materialgutachten dafür.
weiss jemand wo ich ein Materialgutachten vom Weber Sport Heck, von der Veilside2 Front und Veilside Haube kriege??
danke für die Tips!
 
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
2.042
Zustimmungen
2
Ort
München
Beruf
Sportjournalist
#3
Kurze Antwort:

Die wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nirgendwo finden, da es sowas gar nicht gibt. Also viel Glück bei der Einzelabnahme. ;)
 

sn0wball

Active Member
Seit
17. Februar 2006
Beiträge
36
Zustimmungen
0
Ort
Schweiz
#4
in der schweiz muss man für so was bei dtc gehen...das kostet minimum 1500 Euro.!!! bin ich millionär?:)
PS: Titel: " Papaier für Plastikteile am Auto" ??
 

M2fasts

Well-Known Member
Seit
7. Januar 2007
Beiträge
3.992
Zustimmungen
1
Ort
Düsseldorf
#5
materialgutachten ist doch egal brauchst doch ein teilegutachten...
das kannste leicht selber machen mit fixpdf hab ich auch gemacht und so hab ich alles beim tüv ohneprobleme eingetragen bekommen...

sogar nen selbstgeschweißten bösen blick fürn civic ed6 hab ich damit übern tüv gebracht...:D :cool:

mfg
 
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
2.042
Zustimmungen
2
Ort
München
Beruf
Sportjournalist
#6
Also von Fälschungen rate ich ab. Wenn das mal auffliegt, bist (zu Recht) ziemlich am Arsch!

Entweder in den sauren Apfel beissen und die Teile legal eintragen lassen, oder Bodykit mit Teilegutachten kaufen.
 

Celi-Jens

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
3.420
Zustimmungen
1
Ort
Speyer
Beruf
Dipl.-Ing.
#7
Also so ne Antwort ist ja echt mal daneben. Das wäre wie wenn eine nach ner guten Bezugsquelle von nem Autoradio fragt und Du schlägst vor einfach eins zu klauen. Also ehrlich ..... :mad:
 

Asha'man

Last Generations Orga
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
2.507
Zustimmungen
3
Ort
Neuss
Beruf
Webpfuscher
#8
@M2Fast: Das kann ganz nette Folgen nach sich ziehen, wenn das auffliegt. Ich hätte dann kein Mitleid.

Ansonsten möchte ich dich bitten, von solchen Tips hier in der Community abstand zu nehmen. Du ziehst damit den Ruf der Community/AutoTuner nach unten.
 

Renegade

Active Member
Seit
16. August 2006
Beiträge
39
Zustimmungen
0
Ort
Koblenz
Beruf
Technischer Zeichner
#9
Da kann ich den anderen nur zustimmen, mit solches Aktionen begibt an sich auf sehr dünnes Eis. Da wäre es besser wenn du mit uneingetragen Komponenten fahren würdest, wovon ich pernsönlich auch nicht viel halte.
 

Dragon

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
7.099
Zustimmungen
1
Ort
K / BIT
#10
@M2Fast: Das kann ganz nette Folgen nach sich ziehen, wenn das auffliegt. Ich hätte dann kein Mitleid.

Ansonsten möchte ich dich bitten, von solchen Tips hier in der Community abstand zu nehmen. Du ziehst damit den Ruf der Community/AutoTuner nach unten.
Nicht nur dass, es ist eine Aufforderung zu strafbaren Handlungen - Urkundenfälschung.

Abgesehen davon dass Du jetzt selbst aussagst, Urkundenfälschung begangen zu haben - in einem öffentlichen Forum.

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
 

Bandog23

Well-Known Member
Seit
29. Juli 2006
Beiträge
461
Zustimmungen
0
Ort
Wien
Beruf
Biomedizinelektronik Ing., Arzthelfer, Laborassist
#12
Wenn du mit gefälschten Gutachten rumfährst gibts noch einen Tip um Versicherung zu sparen.

Ich kenne wen der für ca 100€ Zulassungsschein fälscht und 1 zu 1 Kennzeichen anfertigt.
In beiden Fällen bist illegal unterwegs :)

Offenen Luftfilter der nicht eingetragen ist zu haben ist eine Sache, aber selbstgemachte Anbauteile bzw Anbauteile die jemanden verletzen könnten,das ist fahrlässig.
 
Top