Kein Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigeit

Planet

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#21
Also ,wenn ich kontrolliert wurde.Hat man immer gefragt ,warum da ein anderer name drin steht als meiner!Wurde immer in der zentrale nachgefragt ob meine aussagen stimmen!
Wenn jetzt Polnischer Autoschieber,mit gebrochenem deutsch und polnischem aussweit mit meinem Auto und Fahrzeugschein unterwegs ist und wird kontrolliert und die Polizei nicht nach hackt,was da sache ist!Gehören die sofort entlassen!
 

StoneColdCrazy

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#22
ähhh weil einige meinen das eine kopie bei manchen nur drinne liegt...

unsere firmenfahrzeuge haben auch kein orginal fahrzeugschein... der liegt immer mit dem brief im firmentresor... wir habe auchnur kopien, jedoch sind diese beglaubigt! vom prinzip her sind die wie ein zweiter Teil 1....

und bzgl teil 2.... was glaubt ihr warum eine bank bei einem finanzierungskredit, wenn ihr euch ein fahrzeug kauft, den teil 2 nicht raus rückt bis ihr alles bezahlt habt.... genau, weil der bank das auto gehört ^^
 

T23-S

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#23
Das finde ich aber auch interessant:

Fall 2: Aktenzeichen VIII ZR 251/06

Wenn ein Autokäufer nach dem Kauf nicht die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten durchführen lässt, ist im Falle eines Mangels die Leistungspflicht des Garantiegebers trotzdem wirksam. Eine Klausel, die den Verlust der Garantieansprüche des Kunden vorsieht, wenn dieser den empfohlenen Wartungsplan nicht durchführt, benachteiligt den Kunden, entschied der Bundesgerichtshof. Der Autohändler muss trotzdem Garantie leisten.
Heißt das etwa, wenn ich die Inspektionen wo anders oder gar nicht mache, habe ich während der Garantie u. evtl. der Verlängerung trotzdem Anspruch gegenüber Toyota oder dem Garantiegeber (Folgegarantie nach 3 Jahren):confused:
 

Casey

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#24
Also ,wenn ich kontrolliert wurde.Hat man immer gefragt ,warum da ein anderer name drin steht als meiner!
War bei mir früher auch so. Man wird ja normalerweise auch nach Schein und Perso gefragt.
In den Leihwagen von Sixt liegt immer der Original Schein drin.
Eine Kopie reicht nicht aus, kann aber wie schon erwähnt beglaubigt werden.

Da muß ich jetzt mal aber kurz etwas vom Thema abschweifen. Ich habe mir vor ein paar Wochen einen Wagen als Import aus einem anderen EU-Mitgliedsland geholt. Hier hatte ich das Problem, daß das COC-Dokument (Certificate of Conformity) fehlte. Dies wird in manchen Ländern (z. B. Italien) gerne einbehalten (warum auch immer), sollte jedoch seit 1996 bei einem KFZ-Neukauf mit ausgehändigt werden und bei jedem Verkauf mitgegeben werden. So die Aussage der Dame bei der Zulassungsstelle. Da fiel mir auf anhieb ein, daß ich dies für die Celi nicht besitze, aber laut der Dame haben sollte (denn das gäbe es nicht, weil ...) und auf jeden Fall bei TOYOTA anfordern sollte.
Heute war ich aus Zufall bei meiner Werkstatt des Mißtrauens vorbeigekommen und habe auch gefragt. Antwort: "Bei Toyota wird dies erst seit 4 Jahren mit ausgehändigt ... wird aber eh nur für den Verkauf ins EU-Ausland benötigt ... sollte dies der Fall sein können wir dies Anfordern."
Müssen sie natürlich auch, wenn ich es so verlange.

Das COC ist übrigens eine Art Geburtsurkunde für das Fahrzeug. Bei meinem Motorrad hatte ich es letztes Jahr auch bekommen, da ich es selbst angemeldet hatte. Aus dem Dokument werden die Daten für den Schein / Brief (oder jetzt Teil 1 und 2) übernommen.
 
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