Kein Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigeit

SamWhiskey

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#1
Gestern zufällig im Fernsehen drüber gestolpert:

Auch mit Vollkaskoversicherung sollten Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht ständig im Auto aufbewahren. Befindet sich der Schein nämlich dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeugs, muss die Versicherung bei Diebstahl des Autos keinen Ersatz zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Das dauerhafte Aufbewahren des Fahrzeugsscheins im Auto sei grob fahrlässig.
Quelle
 

delta_x

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#4
ich gehörte ebenfalls zu den Unwissenden.

Aber wie kann man dem aus dem Weg gehen?
Reicht eine Kopie des KFZ-Scheins im Geldbeutel? Oder muss man bei einer Kontrolle immer das Original dabei haben?

gruß
delta
 

SamWhiskey

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#5
Musst immer das Original dabei haben, sonst halten die freundlichen die Hand auf... :mad:

Gab's bei uns in der Firma schon endlose Diskussionen drüber, weil die GF die Originale ungern herausgab.
 

Celi-Guy

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#7
Was bringt dem Dieb denn nur der Fahrzeugschein? Der Brief ist doch das wichtigere...:confused:
Frag ich mich auch gerade. Der Fahrzeugschein gibt ja nichts über Besitzrechte usw. an.
Zumal ich nicht auf die Idee käme, den Schein im Auto zu lassen.

Musst immer das Original dabei haben, sonst halten die freundlichen die Hand auf...
Wie schauts da eigentlich mit Leihwagen aus? Weil wenn ich beim Servicetermin einen Leihwagen bekommen, gibts ja in der Regel im Handschuhfach auch immer nur eine Kopie des Fahrzeugscheins. Gibts da Extraregelungen oder ists einfach bei solchen Sachen eine stillschweigende Konvention?
 

Nera

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#8
Was bringt dem Dieb denn nur der Fahrzeugschein? Der Brief ist doch das wichtigere...:confused:
Ich weiß jetzt nicht ob das richtig ausgedrückt ist, aber das hat mit Besitz und Eigentum zu tun (oder so ähnlich:rolleyes:)
Wenn du den Schein mitführst, dann bist du sozusagen im Auge des Gesetzes Besitzer, egal ob es dein Eigentum, geliehen, geklaut oder sonstwas ist

@SamWhiskey: hab das auch im vorbeizappen gesehen. Diebe haben auch keinen Geschmack mehr:D:p
 

>>Igor

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#11
Fahrzeugschein im Auto - der Dieb kann ohne Probleme ins Ausland fahren und es dort verticken. In Augen der Kontrolleure dürfte er ja sogar fahren...
 

muc

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#15
Also ich hab das seinerzeit noch in der Fahrschule gelernt, dass man das nicht macht. ;)

Bei Kontrollen ist das heute aber alles nicht mehr so wild, die können i.a. ja die Daten übers Kennzeichen abrufen... und wenn doch kassiert wird, ist nicht teuer.
 

Nera

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#16
Wieso? Haste deine Celi nicht in Zaunfarbe gestrichen? :p :D
nö, in Garagenöffnerfarbe:p:D
Ihr Frauen habt ja auch immer Euer halbes Leben im Handtäschchen - da kommt's auf einen Wisch mehr oder weniger eh nicht an.
Besser als in der Hosentasche:D.............. aus dir spricht ja nur der Neid;):p

@MOST WANTED: soviel ich weiß wird das schon übernommen. Aber das kann dauern. Bei einem Bekannten haben sie in der Zwischenzeit das neue Ersatzauto auch noch geklaut:rolleyes:
 
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kosh

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#17
nur mal so: besitz bedeutet "unmittelbare gewalt über eine sache".
wer fährt ist besitzer. egal, ob dieb , kumpel, kind, oder eigentümer.

fahrzeugscheim im auto ist unklug, weil die polzilei dann davon ausgeht, dass der besitzer rechtmäßiger besitzer ist.

unterschied: besitzer vs. rechtmäßiger besitzer

ohne schein wird erstmal nachgeprüft.

also kann die versicherung sagen: wer den schein im auto lässt, der erleichtert dem dieb den diebstahl.
denn dieser würde ja bei einer normalen kontrolle höhstwahrscheinlich bemerkt werden, wenn der besitzer die rechtmäßigkeit des besitzes nicht durch vorzeigen des fahrzeugscheins nachweisen kann ;)


btw:
der fahrzeugbrief räumt dem besitzer des briefes die eigentumsrechte am auto ein.

besitzer meiner celica bin ich.
steht zwar in der garage, aber durch die schlüssel hab ich (mehr oder weniger) die unmittelbare gewalt über meine kleine.
eigentümer ist die santander consumer :D
 

muc

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#18
btw:
der fahrzeugbrief räumt dem besitzer des briefes die eigentumsrechte am auto ein.
Äh nö, eigentlich nicht, das ist nur in D so eingebürgert, das so zu sehen, weil ohne Zulassungsbescheinigung 2 (bzw. früher dem Brief) bei uns nix läuft. Steht in der ZB 2 ja auch sogar extra drin, dass das kein Eigentumsnachweis ist. ;)
 

CeliSnipa

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#20
:D

hab das gestern auch im TV gesehen.und dazugelernt!
übernimmt die Teilkasko überhaupt Diebstahl???
jop, tut sie.

tragischer find ich eigentlich dass ein OLG so zu gunsten der versicherer entscheidet. den schein im auto liegen zu lassen, ist meiner meinung nach im gegensatz zum brief kein halsbruch. also unter grober fahrlässigkeit seh ich das nur, wenn man noch den passenden schlüssel liegen lässt :D
 
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