Gestern zufällig im Fernsehen drüber gestolpert:
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Auch mit Vollkaskoversicherung sollten Fahrzeughalter den Fahrzeugschein nicht ständig im Auto aufbewahren. Befindet sich der Schein nämlich dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeugs, muss die Versicherung bei Diebstahl des Autos keinen Ersatz zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle. Das dauerhafte Aufbewahren des Fahrzeugsscheins im Auto sei grob fahrlässig.