JDM Japanische Facelift Klarglas Rückleuchten ORIGINAL TOYOTA *RAR* Fortsetzung...

Dieses Thema im Forum "Verkaufen" wurde erstellt von CelicaTech, 6. März 2024.

  1. CelicaTech

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    *Anmerkung Moderatoren: Ursprünglicher Thread war jener Verkaufsthread von OEM JDM Klarglasrückleuchten
    https://www.celica-community.de/threads/jdm-japanische-facelift-klarglas-rückleuchten-original-toyota-rar.32631/#post-441308*


    @night022

    Also, er macht jetzt keinen Eindruck auf mich wie ein Betrüger. Er hat alle Teile, die ich benötige, herausgesucht, abgeschraubt und abfotografiert. Dann hat er eine Woche lang nach den Spezialteilen gesucht, die ich noch wollte, und jetzt fragt er, ob ich noch irgendetwas haben möchte, damit alles in einer Box verstaut werden kann. Ansonsten könntest du ja abwarten, bis ich meine Teile erhalten habe, dann wissen wir es ja ganz sicher. Aber 80 $ Versandkosten könnten schnell zusammenkommen für Pakete über 2 Kilo.
     

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    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. März 2024
  2. CelicaTech

    CelicaTech Active Member

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    @sup.txm

    Ja, aber warum so viel Aufwand?
    Nimm einfach die Facelift-Rückleuchten mit zur Prüfstelle, die sind genauso aufgebaut. Zeige, dass sie genauso aufgebaut sind. Nimm den Katalog mit, um zu zeigen, dass die Klarglas-Rückleuchten in Japan so auch ausgeliefert wurden, original von Toyota und dann sollte man sie nach Paragraph 21 eingetragen bekommen...
     
  3. Asumag

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    Genauso aufgebaut, abgesehen davon dass sie anders geprüft und zertifiziert sind.
    Dementsprechend kann man sie auch in Japan fahren. Aber in Deutschland gelten nunmal andere Regularien als in Japan.

    Ich denke, dass die meisten Prüfer die Scheinwerfer ohne zugehöriges Gutachten nicht eintragen werden. Und das kostet ein paar Taler.
    Aber dass wurde schon an einigen Stellen im Forum durchgekaut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. März 2024
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  4. CelicaTech

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    Wir gehen mal davon aus, dass man Bescheid weiß, dass Autos ein paar Taler kosten und fragen die Prüfer selber. Es werden ja auch nicht bei allen Rechtslenker-Japan-Importautos komplett neue Scheinwerfer und Rückleuchten entwickelt, nur damit man diese Haufen hier fahren darf. Also so ein großes Problem sollte es mit Japan High-Tech super zertifizierte Scheinwerfer wohl nicht geben und selbst wenn dann soll gesagt werden was geändert werden muss oder Auflagen es dazu gibt und.. fertig
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2024
  5. Asumag

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    Dass will ich ja sicherstellen, dass man eben weiß, dass man dann ein paar große Scheine auf den Tisch legen muss und auch mehr als 1 Rückleuchte benötigt, damit man die auch noch unter den Hammer legen kann.
    Ich meine es gibt da noch eine Unterschied, ob diese auch hierzulande produziert wurden und wenn ja, dann müssen diese auch auf die zugelassenen Teile umgerüstet werden. Dass hatten wir erst beim letzten hier vorgestellten Import der Sports M Version gesehen.
    Wie es bei Autos wie einem Honda S660 und Co aussieht, die hier nicht produziert werden, weiß ich gerade gar nicht.
    #LichttechnischesGutachten und fertig mit dem Vorhaben die Leuchten legal zu fahren ;)
     
  6. CelicaTech

    CelicaTech Active Member

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    .. gut, lassen wir das erstmal so stehen...

    Den Thread durchgehen, wo in der Richtung bereits getüftelt wurde..

    Ansonsten Prüfstelle...
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. März 2024
  7. muc

    muc Well-Known Member

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    So funktioniert das aber schlichtweg nicht. Die Leuchten brauchen eine Bauartgenehmigung Nach § 22a StVZO oder nach ECE bzw. EG. § 21 StVZO ist dann nicht erforderlich.

    Die Bauartgenehmigung zu bekommen ist prinzipiell möglich aber aufwändig und richtig teuer.

    Der Vergleich mit Importautos geht fehl, da gelten andere Bedingungen.
     
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  8. CelicaTech

    CelicaTech Active Member

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    Alles gut, ich mag es nur nicht, wenn man mir überheblich in Rätseln antwortet, wenn man es nicht weiß.

    Danke für die Info..
     

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