1. JA, ein Polizist kann und darf sich jederzeit selbst "in Dienst versetzen" - macht im Prinzip ja auch Sinn.
Da konter ich nur mit ... §127 StPO und §111 Abs. 1 StPO
Oder auf Deutsch: "Vorläufige Festnahme durch Privatperson zur Anwesenheitssicherung."
Den Kerl erst mal vor Ort und Stelle fest nehmen, Personalien aufnehmen, dann selbst die Polizei anrufen, denen melden dass man sich durch den XY bedroht fühlt und ob der überhaupt ein Beamter ist, etc. pp. Muahaha. Und dann die Reaktion abwarten. Polizisten machen "nichts lieber" als wegen solchen Vorgehensweisen von Kollegen extra ausrücken zu müssen