T23 Gewindefahrwerk - Wie tief darf ich runter?

Raw Denim

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#1
Sobald es wärmer wird, möchte ich mich mit nem Kumpel an den Einbau meines Gewindefahrwerks machen.
Vorher wollte ich mich allerdings informieren, wie das mit der Tiefe aussieht:
Als kleine Anmerkung: Ich werde zusätzlich noch eine Frontlippe montieren.
Wie tief darf ich denn a) maximal runter und b) was ist im Alltag, vor allem Parkhaus, noch fahrbar?
Wo wird das Ganze gemessen, am untersten Punkt der Lippe dann?
 

XxDantexX

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#2
Also ich hab im moment nur kürzere federn drinn und bin an der tiefsten stelle meines bodykits bei knapp 8cm
Parkhaus ist noch möglich aber steile rampen vorwärts runter fahren ist ein grauen, bordsteine sind immer fürchterlich und schlaglöcher umfahre ich sowieso :p
Will mein fahwerk auch bald einbauen
Also gemessen würde ich sagen an der tiefsten stelle der schürzen/lippe und niedriger wie 6 cm ist im alltag unfahrbar ;)
 

Ce1eX

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#3
b) was ist im Alltag, vor allem Parkhaus, noch fahrbar?
Kommt drauf an... :D

Also soweit ich weiß, darf ein Auto in Schland so Tief sein wie es will, es gibt keine mindesthöhe (nicht wie in Österreich?). Allerdings darf nichts schleifen... irgendwie so was war da mal.

Als ich damals noch den Celica hatte und mit dem Gewindefahrwerk zum Tüv wollte gab es Komplikationen, weil es tiefer war als es in dem Gutachten steht (wäre also die Frage a) und der Wagen dort an dem Schutz/Randstein der Grube aufgesetzt ist. Ein Hinweis auf dein verbautes Fahrwerk wäre auch nicht verkehrt.
 

Raw Denim

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#4
Ist ein TEIN SuperStreet, ergo kein Gutachten, deshalb frag ich.
Habe im Internet öfters mal was von 11cm Mindesthöhe gelesen, das stimmt also nicht?!
 

nameless-one

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#5
Grüße!
Also eine gesetzliche Mindesthöhe für die maximale Tieferlegung eines Fahrzeuges gibt es nicht. Es gibt jedoch andere Mindesthöhen. Sehr oft wird folglich das Kennzeichen genommen, welches mindestens 200 mm Bodenabstand haben muss.
Beim BMVBS empfiehlt man den amtlich anerkannten Sachverständigen etwas anderes. So müssen bewegliche Fahrzeugteile (Frontlippe) in einer Höhe von 70 mm und feste Fahrzeugteile (Ölwanne, Kat) in einer Höhe von 110 mm über einen Gegenstand berührungslos drüberfahren können.

Viel Spaß!


no
 
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celilover

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#6
Mene Frontlippe war 8cm hoch als ich das D2 Gewindefahrwek eintragen ließ
.
Bei der Entragung wird, soweit es mir bekannt ist, die gesamt Höhe des Autos
angegeben.
 

Neomaxx

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#7
Fahrzeughöhe wird korrigiert und hoffentlich das Maß von Mitte Radnabe bis Bördelkante Kotflügel mit in die Abnahme aufgenommen! wenn nicht -> oberfail ;)
 

Vortex

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#8
wieso oberfail? du darfst nur den Verkehr nicht beeinträchtigen. Siehe nameless-one.
 

Raw Denim

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#9
Grüße!
Also eine gesetzliche Mindesthöhe für die maximale Tieferlegung eines Fahrzeuges gibt es nicht. Es gibt jedoch andere Mindesthöhen. Sehr oft wird folglich das Kennzeichen genommen, welches mindestens 200 mm Bodenabstand haben muss.
Beim BMVBS empfiehlt man den amtlich anerkannten Sachverständigen etwas anderes. So müssen bewegliche Fahrzeugteile (Frontlippe) in einer Höhe von 70 mm und feste Fahrzeugteile (Ölwanne, Kat) in einer Höhe von 110 mm über einen Gegenstand berührungslos drüberfahren können.

Viel Spaß!


no
Vielen Dank, auf dein Fachwissen vertraue ich in solchen Angelegenheiten! :)

@ celilover: Wie siehts bei 8cm Höhe aus, kommst du damit noch problemlos in Parkhäuser etc.?! Mein Richtwert beim Einbau waren nämlich erstmal die genannten 11cm, also damit wollte ichs versuchen.
Soll nicht ultratief werden, muss täglich ins Parkhaus von der Arbeit, und das muss ohne Ärger möglich sein...
 
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nameless-one

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#10
Naja oberfail ist vielleicht etwas krass ausgedrückt, aber stimmt schon.
Dass die Ziffer der Fahrzeughöhe korrigiert werden muss, versteht sich von alleine. Das ist aber für den Polizisten vor Ort meist unwichtig.
Wichtiger ist dafür die angesprochene Angabe für Abstand Radmitte<-->Kotflügel. Anhand dieses Abstandes kann geprüft werden, ob nach der Abnahme die Höhe verändert wurde. Jedoch ist dabei auch zu beachten, dass kleinere Abweichungen durch Verschleiß herbeigeführt werden können.
Gibt jedoch noch eine andere Eintragungsmöglichkeit, was für den Polizisten vor Ort jedoch nicht prüfbar ist. Das wäre dann was für muc zum erklären. :p
In solchen Fällen fährt man beim Verdacht der Änderung einfach zur nächsten TÜV/Dekra-Stelle und lässt das prüfen.

Konsequenzen wären bei einer willentlichen Änderung im letzten Fall unschön für den Fahrzeugführer und Fahrzeughalter. Hab ich schonmal erwähnt, dass das Erlöschen der Betriebserlaubnis wieder in der Bußgeldkatalogverordnung eingetragen ist?! :D


no
 
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celilover

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#11
@Raw Denim: Parkhäuser war meistens Tabu.

Bin nur in Parkhäuser gefahren, die ich gut kannte. Da darf die Rampe oder Steigerung nur leicht angewinkelt sein. Das ist in Parkhäuser selten der Fall. Das gleiche gilt für Auffahrten.

Strassenwellen oder Strassenanhebungen kann man langsam ohne Probleme passieren.

Nicht desto trotz, hab ich leider in Zandvoort letztes Jahr meine Toyota Zubehör Frontlippe zerstört an so eine Anhebung. Eine Bürgersteigplatte stand etwas vor. :mad:
 

Raw Denim

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#12
Ok danke, dann weiß ich schon mal wie tief es in meinem Fall nicht werden darf :eek: Tut mir Leid um deine Frontlippe :(
 

Zeto

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Nur mal als weiterer erfahrungswert, meine hat von unterkante schweller (hinter den vorderrädern) bis zum boden ~11cm.
Mir war wichtig dass ich noch ohne Probleme den Wagenheber drunterbekomme ;)

Parkhäuser, schlaglöcher etc. sind damit kein Problem. Bodykit mäßig ist meine übrigens Stock, als Fahrwerk steckt ein D2 drin.
 

janni

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#14
Hallo zusammen,

wie ich hier herauslese, darf man wohl nach der eintragung die höhe nicht mehr verstellen. Auch der Tüv Prüfer mit dem ich gesprochen habe hat mir das bestätigt. Das heißt dann wohl, ich darf auch nicht wieder höher stellen? Ich dachte immer das hängt vom Prüfer ab, wie er es einträgt. In nem anderen Forum haben manche scheinbar einen Verstellbereich eingetragen bekommen, und dürfen wohl in diesem Bereich beliebig die Höhe einstellen. Was sagt ihr dazu?
 

Sickboy

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#15
Hallo zusammen,

wie ich hier herauslese, darf man wohl nach der eintragung die höhe nicht mehr verstellen. Auch der Tüv Prüfer mit dem ich gesprochen habe hat mir das bestätigt. Das heißt dann wohl, ich darf auch nicht wieder höher stellen? Ich dachte immer das hängt vom Prüfer ab, wie er es einträgt. In nem anderen Forum haben manche scheinbar einen Verstellbereich eingetragen bekommen, und dürfen wohl in diesem Bereich beliebig die Höhe einstellen. Was sagt ihr dazu?
Klingt gut mit dem eintragen eines Höhenbereiches! :)
Jedoch glaube ich, dass sich kein Polizist aufregt wenn der Wagen paar cm höher als in den Papieren steht ist ;)
Falls doch behauptest du einfach du hast eine fette Freundin und die ist bei der Eintragung um Wagen gesessen :D
 
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janni

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#16
Klingt gut mit dem eintragen eines Höhenbereiches! :)
Jedoch glaube ich, dass sich kein Polizist aufregt wenn der Wagen paar cm höher als in den Papieren steht ist ;)
Falls doch behauptest du einfach du hast eine fette Freundin und die ist bei der Eintragung um Wagen gesessen :D
Ne fette Freundin brauch ich dafür nicht:D
Ne Ernsthaft, es geht ja nicht darum was die polizei sagt, sondern eher darum was die Versicherung bei einem Unfall sagt.
 

Neomaxx

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#17
Verstellbereich oder sogar Restgewinde ist als Bezugsmaß absoluter Käse!

Ich sag nur D2. Da kann man vorne am "Restfederweg" drehen und schrauben wie man will, deswegen ist der Wagen noch genauso hoch :D Der Prüfer, der das SO einträgt, sollte sich somit mal Gedanken zum Produkte bzw. seiner Berufswahl machen ;) Das gleiche gilt, wenn derjenige einen ganzen BEREICH "erlaubt" in dem man das Fahrwerk verstellen "darf" :D Stichwort: Fahrzeughöhe.

Also. Das einzig LOGISCHE Bezugsmaß, welches auch bei einer Polizeikontrolle recht einfach heranzuholen ist, ist und bleibt der Abstand von Radnabenmitte bis Bördelkante Radaus/Kotflügel.

Rein THEORETISCH darf man nach der Eintragung an der Höhe nichts mehr ändern. Aber es wird 100%ig niemand was sagen, wenn die eingetragenen Werte nach Oben hin überschritten sind. Besteht ja keine Gefährdung etc.

Deswegen interessiert bei einer Kontrolle auch nicht die geänderte Fahrzeughöhe. Die kann man "auf freiem Feld" i.d.R. sowieso nicht exakt nachmessen. Das oben genannte Maß jedoch schon.
 
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