Gesetzesänderung: Wiederzulassung lange stillgelegter Fahrzeuge

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#1
Hier eine mal erfreuliche Meldung zum Thema Fahrzeug-Wiederzulassung:

Ade Vollgutachten

(hor) – Der Bundesrat hat einer neuen, vereinfachten Fahrzeug-Zulassungsverordnung zugestimmt, die am 1. März 2007 in Kraft tritt. Bislang war für die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als 18 Monate stillgelegt waren, ein Einzelgutachten und eine neue Betriebserlaubnis notwendig. Nach dem neuen Recht ist nur noch eine Hauptuntersuchung erforderlich falls diese im Abmeldezeitraum fällig war. Voraussetzung: Die Wiederzulassung erfolgt binnen von sieben Jahren. Nach dieser Frist wird das abgemeldete Fahrzeug in der Regel aus dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gelöscht. Wer dann keine gültige Typ- oder Einzelgenehmigung mehr vorweisen kann, braucht ein Vollgutachten und eine neue Betriebserlaubnis. Die Kosten reduzieren sich für den Halter durch die neue Regelung etwa um ein Viertel.

Quelle: Motorrad-Online 01/09/06
 
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muc

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#2
Uralt... die neue FZV (Fahrzeugzulassungverordnung) ist doch schon längst beschlossene Sache. ;)
 

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#4
Zitat von muc:
Uralt... die neue FZV (Fahrzeugzulassungverordnung) ist doch schon längst beschlossene Sache. ;)
Ajo, steht ja auch so im Artikel.
Ob das jetzt schon länger bekannt ist oder nicht ist doch egal – es tritt erst im März 2007 in Kraft und ich habe hier im Forum jedenfalls noch keine Info darüber gelesen (wobei ich auch nüscht alles lese).
Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen eine interessante Meldung – auch in Bezug auf den Kauf gebrauchter Fahrzeuge insbesondere Motorräder die ja gerne mal ein paar Jahre abgemeldet in der Garage stehen. ;)
 

muc

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#5
Das hätt ich euch vor bald schon 2 Jahren schon sagen könne, daß das so kommt, da war nur noch nicht klar, wann... ;)

Wundert mich schon, daß das bei euch noch nicht erwähnt wurde, der Bundesrat hat da ja wirkich schon vor ner ganzen Weile beschlossen.
 
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