Fakt ist, dass nach wie vor der Grundsatz gilt: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.".
/Edith: Da war einer mit dem Spruch schneller. Schei... Arbeit...
Der Halter ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs jederzeit verantwortlich. D.h. passiert irgendwas (egal was) ist erst mal der Halter dran.
Ein TÜV-Bericht - oder -Eintragung - kann immer nur eine Momentaufnahme sein. D.h. selbst wenn man eine Bremsanlage einbaut, die legal eingetragen werden kann, ist die Eintragung hinfällig wenn man anschließend dabei geht und nichtlegale Beläge verbaut.
Bestes Beispiel - heute Morgen erst gelesen:
was meine Rückleuchten angeht: weiß leider selber nicht wie die heißen, habe ich mal auf der Essen-Motorshow erstanden. Ist aber kein Gutachten oder dergleichen dabei, also vor TÜV immer schön umbauen ist leider angesagt.
Wenn man alles auf die armen TÜV-Prüfer abwälzen könnte, könnte man sich das Ganze auch sparen und der TÜV wäre über.
Dann würde ich aber die Celi verkaufen und mir lieber nen Panzer kaufen - von wegen die Sicherheit...

Letzten Endes muss jeder selber wissen, was er (oder sie

) tut. Nur jammert hier nicht rum, wenn was passiert und die Euch mit der kalten Hand an den nackten Ar... greifen...
