Das Problem sieht so aus:
Wenn zusätzlich noch andere Veränderungen am Fahrwerk vorgenommen wurden (wie z.B. Spurverbreiterung und Tieferlegung), dann gilt in den meisten Fällen die ABE der Felgen nicht mehr und man darf trotzdem beim TÜV vorbeidackeln.
Die teure Eintragung gilt dann auch nur in genau dieser Kombination.
Machst Du z.B. bei 8x17 im Sommer mit Spurverbreiterung oder Tieferlegung dann im Winter kleinere Alufelgen drauf (15 oder 16 Zoll mit ABE), dann muss der Herr Dekra nochmal drüber schauen und abkassieren, auch wenn eigentlich gar keine Notwendigkeit dazu besteht.
Ganz fiese Prüfer tragen dann alte Kombinationen aus.
Und der neue Fahrzeugschein macht die Sache nicht einfacher, da steht nämlich gar nix mehr drin :-(