Moin zusammen,
der nette Dragon hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht, danke an der Stelle noch mal
Ich habe mir gestern ein paar neue Schühchen für meine Celica T23 ausgesucht, würde ich am WE montieren lassen.
Es geht um 215/40 R17 87 W auf Alufelge R38 8,00 x 17.
Nun hat mir der nette Werkstatt-Mann prophezeit, dass bei dieser Größe eventuell Umbauten drohen.
Im Gutachten steht dies auch so ähnlich:
24J+M) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Muss ich mich nun zwingend an diese Vorgaben halten oder kann es sein, dass es auch ohne diese Umbauten funktioniert?
Habe nämlich die Befürchtung dass mir der TÜV-Mann aufgrund dieses Gutachtens nen Strick dreht.
Das Fahrzeug ist übrigens im Urzustand, also nix Tieferlegung etc.
Was meint ihr dazu?
Liebe Grüße
Sandy
der nette Dragon hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht, danke an der Stelle noch mal

Ich habe mir gestern ein paar neue Schühchen für meine Celica T23 ausgesucht, würde ich am WE montieren lassen.
Es geht um 215/40 R17 87 W auf Alufelge R38 8,00 x 17.
Nun hat mir der nette Werkstatt-Mann prophezeit, dass bei dieser Größe eventuell Umbauten drohen.
Im Gutachten steht dies auch so ähnlich:
24J+M) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Muss ich mich nun zwingend an diese Vorgaben halten oder kann es sein, dass es auch ohne diese Umbauten funktioniert?
Habe nämlich die Befürchtung dass mir der TÜV-Mann aufgrund dieses Gutachtens nen Strick dreht.
Das Fahrzeug ist übrigens im Urzustand, also nix Tieferlegung etc.
Was meint ihr dazu?
Liebe Grüße
Sandy
