Die neue Zulassungsbescheinigung...

tomka

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#1
...ist irgendwie sehr merkwürden. :confused:

Wer von euch hat den neuen Zulassungsschein (also Fahrzeugschein u. -Brief)?
Wer kann mir mal sagen, was da bei den Reifen eingetragen ist?

Also ich war heut wegen der Eintragung meiner LPG-Anlage auf der Zulassungsstelle und hab gleich mal nen neues Kennzeichen mitgenommen (wenn man eh schon mal da ist, gelle :D ).

Nun schau ich genauer hin und staune, dass für meine Celi nur noch die 195/60R15 eingetragen sind... :eek:

Streng genommen fahre ich mit meinen Stockfelgen und -Reifen nun unzuläßiger weise auf deutschen Straßen. Dat kann doch net ganz stimmen!
Allerdings sind nun auch nur noch 3 Zeilen für die Reifen/Felgen-Eintragung (pro Achse, max 3 Achsen) vorhanden.
Unter Bemerkungen und Ausnahmen (22) steht lediglich meine Gasanlage.

Bestätigt mich oder klärt mich auf:
Sollten nicht irgendwo noch die 205er rein?!?

Ich mein beim Fahrzeugbrief (also jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2) haben sie ja nun auch die Reifen-Kombis, die Vorbesitzer und Sonderzubehör weggelassen... Keine Ahnung, was das nun soll...

Also ich steh so oder so wieder morgen bei denen auf der Matte und frage nach, aber mal interessehalber:

Wer hat den neuen Schein und was steht dort bei den Reifen?
 

servus

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#2
Ich hab den neuen, und dort steht nur sonderbereifung blblabla, aber nichts von den Stockfelgen, denke das man da nichts drinstehen haben muss, da sie standartmäßig verbaut sind !?
 

Planet

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#3
also ich hab auch einen neuen,müsste aber lügen.Bei mir steht meine bereifung drin so wie es sein soll!

Ich mein wenn das nicht drin steht,kann ich mir ja eine felge drauf machen und sagen die ist serie!
 

MIBU

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#4
Hi Tomka,

Das mit den Reifendimensionen hat schon seine Richtigkeit.
In den neuen Papieren steht nur noch die "Standard Bereifung drin".
Im Fall der Celica ist das die Bereifung der Celica Basis (195/60R15)

Wirst du nun von der Polizei angehalten und die meckern über deine Reifen/Felgen so müssen "Sie" dir nachweisen, dass deine Reifen/Felgen auf diesem Fahrzeug nicht Zulässig sind.

Es sollen laut EU-Vorgabe auch keine anderen Reifengrößen in den Schein hinzugefügt werden.


Soweit zu den Vorschriften, was die auf dem Amt jetzt tun wenn du dich Beschwerst. Probiers aus.

Mfg

MIBU
 

muc

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#6
NEIN!Eintragen ist nach wie vor!!!

Das mit der nur einen angegebenen Reifengröße gilt ausschließlich für die in der ABE/Typgenehmigung genannten Reifengrößen, nur von diesen wir nur noch eine beliebige in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Steht so übrigens auch auf der Zulassungsbescheinigung drauf!

Alles, was später mal als Extra dran kommt muß nach wie vor abgenommen und ggf. dann auch gleich eingetragen werden. Hat man z.B. Alufelgen drauf, die nicht Serie sind, dann müssen die, wenn man die Papiere (aus welchem Grund auch immer) in Feld 22 eingetragen werden.

Leider herrscht hier bei vielen Zulassunsgstellen nach fast nem 3/4 Jahr noch immer dir reinste Ahnungslosigkeit und viele mache einfach alles nach Gutdünken... gibt auch welche, die nach wie vor alle Reifengrößen rein schreiben.
 
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tomka

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#7
Das ist mal echt nen Ding...

Weil ja schon ab Werk die 205er drauf sind... die würden für mich dann unter "Serienbereifung" fallen... die 195 hab ich nur auf den Winterreifen...

mh... das gibt doch nur noch Diskussionen auf der Straße mit den Bullen... anstatt die wieder die Reifen noch irgenwo hinschreiben, nein, der Ärger ist schon vorprogrammiert.... (und das bei Stock-Teilen *tz*)

Nix für ungut liebe "EU"... aber da will ich doch lieber meinen alten Brief und Schein wieder haben.

Naja... ich frag mal morgen trotzdem nach... ich steh gerne um 6 Uhr auf, damit ich der erste im Amt bin! :D
 

tomka

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#8
Und schon solche Sätze hier:
zu C.4c
"Der Inhalber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Ich tu mich ja gerne schwer mit dem Bürokratendeutsch, aber bin ich nun noch der Eigentümer meiner Celi oder nicht? :rolleyes:

Wenn ich sowat schon lese geht mir die Hutkrempe... :mad:

Und war die Celi laut dem Brief schon immer "grau"???

Ich les mir das besser gar net mehr durch! :p
Wird ja immer schlimmer! :D
 

MAD

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#9
Ich hab auch den neuen und bei mir steht alles an Reifen drin... Die Standart, meine alten 17" mit Bereifung und auch meine jetzigen 18"! Mit Fahrwerk, Distanzscheiben und all dem Kram hab ich von anfang bereits eine neue Seite bekommen! ;)
 

Ruthard

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#10
Zitat von muc:
NEIN!Eintragen ist nach wie vor!!!

Das mit der nur einen angegebenen Reifengröße gilt ausschließlich für die in der ABE/Typgenehmigung genannten Reifengrößen, nur von diesen wir nur noch eine beliebige in der Zulassungsbescheinigung eingetragen. Steht so übrigens auch auf der Zulassungsbescheinigung drauf!
ahem, kannst das bitte mal verständlich ausdrücken?
 

Ruthard

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#12
mir deucht, Bürokratie muss neu definiert werden.
Ich kann mir nicht helfen aber ich gewinne mehr und mehr den Eindruck daß da in Brüssel einige den A ... mehr als offen haben. Wenn ich mir dann noch vorstelle welche Summen solche Typen für diesen Unfug bekommen, bekomm ich ganz eigenartige Ideen......... ganz eigenartige :mad:
 

tomka

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#13
Zitat von MAD:
Ich hab auch den neuen und bei mir steht alles an Reifen drin... Die Standart, meine alten 17" mit Bereifung und auch meine jetzigen 18"!
Aber unter Punkt 15 steht dann nur eine Größe eingetragen, und die 17ner und 18ner auf dem Zusatzblatt vermutlich?

Also bei den Texten des KBA werd ich auch net viel schlauer:
...
So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist.
...
Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss.
Danach müssen die 205er nicht bei mir in den Papieren stehen. Ich darf mich selber informieren, welche Bereifung zulässig ist und darf mich dann rechtfertigen, sofern wer nachfragt.

Bin ich froh, dass ich bald neue Felgen kaufe; die muß ich eintragen lassen. Dann stehen Winter- und Sommerbereifung in den Papieren und fertig is'...
:eek:
 

muc

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#14
2. Versuch... also alle Reifengrößen, die serie bereits zugelassen sind, dürfen auch gefahren werden. Es wird aber eben nur noch eine dieser Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung genannt. Wechselt man z.B. von Sommer auf Winter, dann braucht man die Papiere nicht ändern lassen.

Anders ist das mit Alufelgen/Breitreifen, die man erst nachträglich ran macht. Diese müssen nach wie vor abgenommen (von bestimmten Fällen mit ABE mal abgesehen) und in die Zulassungsbescheinigung unter Feld 22 eingetragen werden. Ebenso ist da mit allen anderen Tuninggeschichten, es sei denn, man braucht eh keine Abnahme dafür (Domstrebe beispielsweise).

Schimpft übrigens nicht auf die EU, die kann da ausnahmsweise so gut wie nix dafür, ausser, daß sie die neuen Papiere fordert. Für das Desaster mit den Reifenangaben ist die deutsche Bürokratie verantwortlich. Gem. EU hätten gar keine Reifenangaben gemacht werden müssen, ebenso hätte man wie bisher aber auch alle Reifen eintragen können. Der jetzige Weg ist wirklich voll daneben, aber das merken die Herrschaften, die den Schwachsinn verbrochen haben erst gaaaanz langsam. ;)

Und schon solche Sätze hier:
zu C.4c
"Der Inhalber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen"
Das ist nur der Hinweis darauf, daß die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis aus amtlicher Sicht ist.
 
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Ruthard

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#15
Dank nach Poing!
Ich frag mich nur ob die Meisterschüler von Innenministers Trachtengruppe das überreissen. Aber egal bin zu "alt" als würde einer von denen auf die Idee kommen mich explizit zu kontrollieren ;) *aufholzkopfklopf*
 

tomka

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#16
Zitat von muc:
2. Versuch... also alle Reifengrößen, die serie bereits zugelassen sind, dürfen auch gefahren werden. Es wird aber eben nur noch eine dieser Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung genannt. Wechselt man z.B. von Sommer auf Winter, dann braucht man die Papiere nicht ändern lassen.
Das les ich eben auch heraus, aber dennoch absolut unverständlich für mich, dass ich ohne einen "schriftlichen" Beweis nun mit 205er Schluffen fahren darf. Das es eine zugelassene Reifengröße ist ist ja schön und gut, aber ich glaube weniger an den gut ausgestatteten Polizisten, der stets von sämtlichen Auto-Typen die werksseitig zugelassenen Reifen/Felgen-Kombies mit sich führt.

Mir soll's gleich sein. Ich leg mir den Wisch ins Auto und gut is'. Ich glaube noch nicht daran, dass es so reibungslos laufen würde. Das mein ich nun nicht nur auf die Celi bezogen, sondern eher noch an andere Wagentypen.

Wenn sich dadurch einige eine Vereinfachung erhofft haben, als das abgestimmt wurde... :rolleyes: no way!
 

Planet

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#17
typisch deutschland!es wird dann so raus laufen wie tomka sagt!
kein polizist hat ein plan und wir haben die rennerei und müssen uns rechtfertigen!:mad:
 

muc

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#19
Den alten Brief mitnehmen ist eine Möglichkeit, Streß zu vermeiden. In Bayern wird der alte Fahrzeugbrief von der Polizei akzepiert, wie das in den anderen Bundesländern ist, weis ich leider nicht, besser als nichts ist er aber auf jeden Fall.

Die Sache ist nur die, daß die Beweispflicht nicht beim Autofahrer sondern bei der kontorllierenden Stelle liegt. Bei TÜV z.B. ist das kein Problem, die können auf die ABE bzw. Typgenehmigungen zugreifen und nachschaun. Für die Polizei ist momentan eine Plattform im Aufbau befindlich, über die die Polizei jederzeit auf die Daten zugreifen kann. Nur leider dauert das noch etwas, bis das läuft. Wenn es dann aber mal läuft, dann sollte es keine Probleme bei Kontrollen geben.
 

Tanisha

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#20
Habe auch seit ein paar Tagen den neuen :mad: .
Finde, dass die Scheine super blöd zu falten sind, sieht aus wie das Produkt einer misslungenen Bastelstunde :eek: , naja die auf dem Amt haben mir gesagt, dass die die neuen Scheine und Briefe auch nicht wollen :rolleyes: .
Bei mir steht auch drin unter Reifen 195 und farbe schwarz. Die Dame sagte mir ich soll den "alten" Brief in jedem Fall aufbewahren um die Reifeneintragung nachweisen zu können.
Was ja mal auch ziemlich daneben ist, ist dass nun bei den neuen Autos die Anzahl der Vorbesitzer nicht mehr nachgewiesen werden kann. Mit "erste Hand" können die Autoverkäufer dann wohl nicht mehr werben.
 
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