Celica T23 2 ZZ

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#1
Hallo,

wir möchten gerne einen 2ZZ Motor in einen MR2 eintragen lassen. Hierfür benötigen wir die DB Werte.

Wäre jemand so freundlich uns ein Bild eines prefacelift oder Facelift T23 2ZZ Fahrzeugscheins zuzusenden ?

Gerne Ohne Adresszeile usw. Hauptsache man kann erkenne das der Motor aus einer T23 Celica ist und die DB Werte.

Danke vorab

Gruß Chris
 

NeF1

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#2
Ich komme evtl am Wochenende zu meiner TS in die Halle, falls noch Bedarf besteht.

Aber was bringt dir der DB Wert im Schein?
Ich geh mal nicht davon aus, dass ihr die Abgasanlage der Celica im MR untergebracht habt:D
 
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#3
Hallo, ja es besteht noch Bedarf am Fahrzeugschein :)

Interessanterweise soll bei der Eintragung der DB Wert des Spenderfahrzeuges als neuer DB Wert festgelegt sein.

Ich find es zwar total absurd, da der selbe Motor z.B in einer Lotus Elise 98db Standgeräusch haben darf. In einer Celica werden es wohl einige db weniger sein, was mit Sicherheit teils an der längeren Standard Abgasanlage liegt. Interessant wäre auch zu wissen ob es von Prefacelift auf Facelift Unterschiede gibt.

Der 1ZZ Motor hat im Mr2 W3 schon 90 DB Standgeräusch eingetragen.

Würdest mir auf jeden Fall sehr weiterhelfen :)

Gruß Chris
 

muc

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#4
Fahrgeräuschmessung machen und fertig! Da gehört dann auch die Ermittlung des zugehörigen Standgeräuschwerts, der dann eingetragen wird (wenn das Fahrgeräusch passt) dazu.

Die Werte aus der Genehmigung der Celica sind nicht nutzbar, da die AGA im umgebauten W3 ja definitiv anders ist.
 

koilee

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#5
Sind ja einige schon umgebaut worden. Evtl. findet sich hier oder auf FB jemand der dir seine Eintragung erklärt.

Ach nee, FB hat ja der Namen geändert Skynet oder so :D:D
 
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#6
Fahrgeräuschmessung machen und fertig! Da gehört dann auch die Ermittlung des zugehörigen Standgeräuschwerts, der dann eingetragen wird (wenn das Fahrgeräusch passt) dazu.

Die Werte aus der Genehmigung der Celica sind nicht nutzbar, da die AGA im umgebauten W3 ja definitiv anders ist.
Bei diesem Umbau muss man zumindest Krümmer, Hosenrohr und Kat übernehmen. Das is dann ja auch keine Werkseitige Anlage mehr, da es die nicht passend gibt. Der 1ZZ Krümmer geht unter dem Hinterachsträger lang, der 2zz drüber. Hab nur so die Vorgabe bekommen.
Es soll direkt eine andere Auspuffanlage verbaut werden, und die muss sich auf die DB Werte beziehen. So wurd es mir zumindest gesagt. In Zeiten von E zeichen oder ABE Auspuffanlagen alles nicht so einfach.

Sind ja einige schon umgebaut worden. Evtl. findet sich hier oder auf FB jemand der dir seine Eintragung erklärt.

Ach nee, FB hat ja der Namen geändert Skynet oder so :D:D
Ja jemanden mit Umbau könnt man fragen, aber ist dann ja anscheinend auch immer Prüfer abhängig wie die das haben wollen.
 

Bencelica

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#7
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurden in der Vergangenheit auch einige 2ZZGE Swaps und andere Umbauten an Celicas bei der Firma RHD-Speedmaster http://www.rhd-speedmaster.com/index.php eingetragen. Die werben auch damit, dass ihnen diverse Gutachten zur Verfügung stehen. Vielleicht kann man dir da noch mit ein paar Daten und Dokumenten aushelfen.
 

muc

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#8
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#9
Ist Blödsinn, was dir erzählt wurde. Bei der EZ von den Kisten ist das Typgenehmigung/ABE vom Auspuff noch nicht so wild und entscheidend ist ja eh nur das Fahrgeräusch, 74 dB müssen eingehalten werden.
Ich kann es leider nur so sagen. RHD kann mir den aktuell verbauten Auspuff nicht abnehmen, da es ein noname Lotus Style ist, ohne jegliche Kennzeichnungen und vom DB auch zu laut. Letztes Jahr wäre es noch gegangen über §21. Aktuell nur noch Stock Auspuff oder halt mit ABE / E Prüfzeichen, so die Info von RHD.

Aber generell wurde mir hier ja geholfen, ich habe Fahrzeugscheine und Infos bekommen, kann also jetzt zumindest etwas vorzeigen und weitermachen..

Vielen Dank dafür :D

Toyota Händler die ich angefragt hatte (Toyota Deutschland Chat verwies auf die Händler), wo der Motor verbaut war konnten mir nicht weiterhelfen und sagten so eine Datenbank gäbe es nicht.
Ich hatte parallel noch eine Anfrage per Mail an Toyota Deutschland geschickt, ein Mitarbeiter hat mir dann das Fahrzeug Modell über die Motor Identifikationsnummer rausgesucht. :)

Gruß Christian
 

muc

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#10
Wie heisst es so schön: Ein Blick in die Vorschriften erleichtert die Rechtsfindung. ;)Die Aussage, bis letztes Jahr wäre noch was gegangen ist immer herzallerliebst und zeugt eigentlich nur von fachlicher Unkenntnis. Es ist zwar in der Tat richtig, dass es Anfang 2021 eine Erläuterung des Bundesverkehrsministeriums gab, in der einige Dinge bezüglich Geräuschverhalten/Schalldämpfer klar gestellt wurden. Die ändert aber an den rechtlichen Vorgaben nichts, da wurden nur einige Langschläfer aufgeweckt.

Was ABE bzw. EG/ECE-Genehmigung für Schalldämpfer angeht, lohnt ein Blick in § 27 Abs. 2 der EG-FGV. Da ist das festgelegt, was letztendlich in der vorstehend erwähnten Erläuterung u. a. auch näher betrachtet wurde. Da in § 27 Abs. 2 EG-FGV hinsichtlich Pkw nur auf die Rili 2007/46 (bzw. auf die VO(EU) 2018/858) Bezug genommen wird, ist man mit Autos, die vor der Gültigkeit der genannten Rili genehmigt wurden fein raus; W3 und T23 sind alt genug. ;)
 
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