Beleuchtung: was is erlaubt?

sweetsalitos

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#1
Was ist erlaubt?

Beleuchtung im Innenraum (Fußraum, Einstiegsleisten, Fahrzeughimmel)?

Beleuchtung als Einstiegshilfe außen (Unterbodenbeleuchtung, Beleuchtung unter den Türen)?

Sind alle Farben erlaubt oder nur Weiß?
Wie ist das außen und wie innen?
 

Celi-Jens

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#2
Beleuchtung im Innenraum (Fußraum, Einstiegsleisten, Fahrzeughimmel)?
Auf keinen Fall während der Fahrt erlaubt.

Beleuchtung als Einstiegshilfe außen (Unterbodenbeleuchtung, Beleuchtung unter den Türen)?
Generell und absolut gar nicht erlaubt !

Sind alle Farben erlaubt oder nur Weiß?
Innen egal, nur eben nicht während der Fahrt.

Wie ist das außen und wie innen?
s.o.
 

sweetsalitos

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#3
Beleuchtung als Einstiegshilfe außen (Unterbodenbeleuchtung, Beleuchtung unter den Türen)?
Generell und absolut gar nicht erlaubt !

Doch als Einstiegshilfe sind weiße Lichter erlaubt oder? Nicht während der Fahrt is logisch.

Innen darf ich also einbauen was u wo ich es will, es darf halt nur während der Fahrt nicht an sein?
 

markus84

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#4
wo wir gerade bei Beleuchtung sind....

Wie ist das mit Nebelscheinwerfer?
Darf ich die imemr an machen oder nur bei Regen und NEbel?
 

Basher

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#5
Yep innen ist es während der Fahrt nicht erlaubt. Bei mir hats aber noch keinen gestört, da man es aussen so gut wie nicht sieht, da ist der TFT von meinem Alpine heller *g*

Als Einstiegshilfe aussen dürfen nur LEDs verwendet werden :D Kathoden dürfen nicht mal mehr montiert sein. Klingt zwar blöd ist aber so *gg* So stand das mal bei Folitec auf der Seite, find aber den Link grad nimmer (müsste noch irgendwo in nem anderen Thread rumschwirren).

Farben gibt es diese LEDs für aussen bisher nur in weiß mit TÜV ... blau sei lauf Foliatec in der Mache.
 

Web

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#6
Zitat von markus84:
wo wir gerade bei Beleuchtung sind....

Wie ist das mit Nebelscheinwerfer?
Darf ich die imemr an machen oder nur bei Regen und NEbel?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer
nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch
Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen. Ständige
Betriebsbereitschaft ist außerdem gefordert – ein Abdecken
der Nebelscheinwerfer also nicht erlaubt.

Besondere Betonung liegt auf erheblicher Sichtbehinderung.
 

Planet

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#7
Ich hab bei meinem IS fussraum beleuchtung wärend der fahrt an.indirektes licht ist auch immer an!ist alles serie.Wie ist es damit?
 

Web

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#10
Zitat von markus84:
darf man nen blinkenden Weihnachtsbaum wärend der fahrt auf HEckablage stellen :) ?
Nur in Verbindung mit mind. 2 Wackeldackeln und einem gehäkelten Klorollenwärmer. Zudem ist der Fahrer verpflichtet durch tragen eines Gamsbart-Hutes und anbringen von Tripsdrill-Aufklebern zusätzlich auf die Gefahrenquelle hinzuweisen :D
 

Celi-Guy

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#11
Ich denke muc wird sich hier noch melden und uns aufklären :D

Also Einstiegsbeleuchtung gibts von Foliatec mit TÜV, allerdings nur in weiß.

Bei der Fußraumbeleuchtung meine ich, das es legal ist, so lange es von außer nicht sichtbar ist und den Fahrer nicht stört.
 

muc

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#12
Eigentlich ist es ganz einfach... alles, was vorgeschrieben oder für zulässig erklärt wurde darf dran. Da näher drauf einzugehen wäre einen Roman schreiben...

Nur soviel... Innenraum ist wurscht, so lange keine Aussenwirkung damit erreicht oder der Fahrer gestört wird; auch während der Fahrt ist z.B. ne dezente Fußraumbeleuchtung völlig i.O.

UBB ist generell unzulässig, auch die, die bei Egay mit E Prüfzeichen beworben wird. Selbiges gilt nämlich nicht für die Beleuchtung sondern nur für die Elektronik. Das Ausstiegsbeleuchtung von Foliatec nutzt eine Grauzone, die vermutlich bald nähre definiert wird. Mal sehen...
 
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#15
oh... da bin ich bislang auch einem irrtum unterlegen...

war bislang auch davon überzeugt, dass ich ubb montiert, diese aber nicht im straßenverkehr eingeschaltet haben darf.
:(

mh...
 

muc

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#16
Tja... da die UBB weder vorgeschriebe noch für zulässig erklärt ist, darf sie schon gar nicht dran montiert werden. Die Frage nach dem Einschalten ist damit dann auch schon gleich erledigt. Auch bringen diverse jämmerliche Versuche von Schwachverständigen, die dubiose Eintragungen wie "für Showzwecke", "Arbeitsstellenbeleuchtung" oder schlichter "Einstiegsbeleuchtung" da nix, da ne Ubb nur per Ausnahmegenehmigung legaisiert werden kann. Die bekommt man aber üblicherweise nicht.

Das wohl eher peinliche Teil von Foliatec nutzt den selben Spielraum, wie die ganzen Serieneinstiegsleuchten, nur das klappt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
 
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