Auto abmelden, stilllegen,....?

Putenkeule

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#1
Hallo zusammen,

da ich ja von August bis Januar von meiner geliebten Celi getrennt bin, möchte ich sie für diese 5 Monate auch abmelden. Meine Frage, was mache ich da am günstigsten, man kann das Auto doch abmelden oder stilllegen? Was sind da die Unterschiede? Behalte ich mein Nr.-Schild?
Das Ganze muss auch über eine Vollmacht von meiner Freundin ausgeführt werden.
 

T23owner

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#2
Ganz normal abmelden, die Schilder bleiben (zumindest bei uns im LK ) 18 Monate für das Auto reserviert. Lediglich die Zulassungsplakette wird entwertet und der Fahrzeugschein eingezogen. Dann bekommste ne Rückerstattung vom Finanzamt und vom Versicherer.

Stillegen= Verschrottung mit Vernichtung des Briefes :D
 

muc

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#4
Das Abmelden kann jeder machen, der im Besitz der nötigen Papiere ist. Dazu braucht es keine Vollmacht. Wegen dem Kennzeichen solltest du besser nachfragen, und ggf. das Kennzeichen mit der Abmeldung reservieren lassen. Durch die Anhebung der Frist von 18 Monate auf 7 Jahre fällt das mit weg, daß man das Kennzeichein "automatisch reserviert" ist. ICh bin mir grad nicht sicher, ob das nicht schon gilt oder doch erst ab nächstes Jahr.
 

Putenkeule

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#5
Danke für Eure Tipps. Ich habe hier eine Vorlage einer Vollmacht gefunden. Sicherheitshalber fülle ich die mal aus.
http://www.kfz-auskunft.de/formulare/vollmacht.pdf

Also beim Abmelden mach ich ein Kreuz bei "Vorübergehende Stilllegung", und beim wiederanmelden bei "Zulassung, Wiederzulassung,
Umschreibung", ist das so richtig?? Papiere lass ich natürlich alle da.
 

Uboot

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#6
Wie beim Motorrad

Hi! Ich hab' früher mein Bike im Winter immer "vorrübergehend abgemeldet".
Kennzeichen bleibt, nur der Betrieb ist verboten; Steuer und Versicherung werden ausgesetzt.
Dann einfach "wieder zulassen.
That's it.

Gruß
Uboot
 

Uboot

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#7
Nochmal...Korrektur!

HAllo!
Hab' nochmal sichrheitshalber nachgesehen:
Heißt "vorübergehend stillgelegt", ändert aber nix an der Vorgehensweise.

Schöne grüße vom Uboot
 
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