Anzio Speed DTM Design 18"

Bayer1991

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#1

Bayer1991

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#5
ABER weiter unten: Mit TÜV Gutachten für folgende Fahrzeuge:

Mit dem von uns beigelegten Gutachten ist eine Eintragung in den Fahrzeugbrief nicht notwendig ! Es genügt die Räder bei einer Amtlich anerkannten Institution wie z.B. TÜV, Dekra etc. vorzuführen und die Bescheinigung auf verlangen vorzuzeigen !

Spart teure Änderungen im Fahrzeugbrief und den Weg zur Zulassungsstelle !

Toyota - Celica T23 bis 141kW 225/35 ??????
 

Neomaxx

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#6
Sonderräder müssen immer nach §19.x eingetragen werden!

Stellt euch doch mal vor, ihr baut euch ein Gewindefahrwerk ein, bördelt hinten nicht, vielleicht noch Spurplatten drauf und es schleift.

Sagt ihr dann dem Prüfer:

"im Internet hat gestanden, dass man sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen kann" :)

Es ist so, dass die Rad/Reifenkombi für die T23 mit 225/35 18er Bereifung für die T23 freigegeben ist. Aber eintragen musst du diese Sonderräder trotzdem.
 

SamWhiskey

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#7
Sonderräder müssen immer nach §19.x eingetragen werden!

Stellt euch doch mal vor, ihr baut euch ein Gewindefahrwerk ein, bördelt hinten nicht, vielleicht noch Spurplatten drauf und es schleift.

Sagt ihr dann dem Prüfer:

"im Internet hat gestanden, dass man sich den Weg zur Zulassungsstelle sparen kann" :)

Es ist so, dass die Rad/Reifenkombi für die T23 mit 225/35 18er Bereifung für die T23 freigegeben ist. Aber eintragen musst du diese Sonderräder trotzdem.
sag ich ja ;)

Das rückt mein Weltbild diesbezüglich wieder ins rechte Licht :p
 

Nera

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#8
Spart teure Änderungen im Fahrzeugbrief und den Weg zur Zulassungsstelle !
Vielleicht wollen die damit auch sagen, dass man einfach mit dem Wisch vom TÜV rumfahren kann, ohne das in den Brief eintragen zu lassen und ne neue Zulassungsbescheinigung I ausstellen zu lassen :confused:

Zum TÜV muß man damit bestimmt, hab mir noch nicht die Auflagen für die Felgen mit der Reifenkombi angeschaut.
 

StoneColdCrazy

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#12
Spart teure Änderungen im Fahrzeugbrief und den Weg zur Zulassungsstelle !

Toyota - Celica T23 bis 141kW 225/35 ??????
Teuer?!?! lol ^^
ich sags dir mal so... ich habe mein fahrwerk, die rad/reifen kombi und den tanabe eintragen lassen... egal wie viel man einträgt, so bezahlt man immer nur 25 euro ( wurde mir gesagt ) ... hätte ich nur eines eingetragen hätte ich genauso die 25 euro gezahlt wie damals als ich alles eingetragen habe... das ist jacke wie hose.... zudem... deine federn die du mit verbauen willst machen das eh zunichte.... bei den meisten gutachten, wenn es dafür wirkliche eine gibt, sind ohne fahrwerke oder federn... die 50 euro beim tüv musste so oder so zahlen... und mit dem eintragen in den fahrzeugschein haste dann ein jahr zeit... vllt sammelt sich da eh noch mehr an... wie es bei mir der fall war :)

aso... EDIT: wenn du bei ebay felgen kaufst komm ich dich haun... sprich lieber mit nem guten händler als da das zeug zu beziehen... nachher biste noch entäuscht von der "ware"
 

muc

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#13
sämtliche technische Abnahmen/Änderungen müssen unverzüglich im Schein eingetragen werden.
Nein, da liegst du falsch! Das gilt nur für Dinge, die nach § 21 StVZO abgenommen wurden, oder für die nach einer Änderungsabnahme gem. § 19 Abs. 3 eine unverzügliche Änderung vorgeschrieben ist (z.B. Entdrosselung beim Mopped) und dann gibt es noch die Auflistung in § schlagmich tod der FZV...

Ich denke mal, hier ist wirklich nur gemeint, dass man die Änderungsabnahme machen lassen muss und die Bescheinigung, die man da dann bekommt mitführen muss. So ist es bei Rädern mit Teilegutachten zumindest der normale Weg. Teilegutachten bedeutet übrigens immer automatisch, dass eine Änderungsabnahme gemacht werden musss.
 
C

Cosmo

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#14
Ein bekannter von mir hatte die gehabt !
sahen zwar gut aus aber die sind superschnell krumm (unrund )
minderwertiges material ! dessalb auch recht günstig !
 

Neomaxx

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#15
Nein, da liegst du falsch! Das gilt nur für Dinge, die nach § 21 StVZO abgenommen wurden, oder für die nach einer Änderungsabnahme gem. § 19 Abs. 3 eine unverzügliche Änderung vorgeschrieben ist (z.B. Entdrosselung beim Mopped) und dann gibt es noch die Auflistung in § schlagmich tod der FZV...

Ich denke mal, hier ist wirklich nur gemeint, dass man die Änderungsabnahme machen lassen muss und die Bescheinigung, die man da dann bekommt mitführen muss. So ist es bei Rädern mit Teilegutachten zumindest der normale Weg. Teilegutachten bedeutet übrigens immer automatisch, dass eine Änderungsabnahme gemacht werden musss.
danke. man lernt nie aus.
 

Nera

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#19
Danke Muc, ich glaub du hast da fundiert geschrieben was ich so im "Hinterkopf" hatte :D
 
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