T23 Angel Eyes Erfahrungen ?

Draco

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#21
die die ich gekauft habe sind waren echt beschissen, da investierst du die 300€ lieber in schöne weis nich was.. ein felge oder so :p

bei meinen konnte ich nicht mal die birnen einsetzen ohne zu basteln. anscheinend ist es jetzt besser aber wie gesagt, wenn was passiert und die lichter schuld daran sind, dann bist du echt im a...

lg
 

FoLLoWBoY

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#23
Hatte auch mal welche drin und das waren die teuren um 500€. irgend ein shop aus der Schweiz.

Ich kann nur abraten,
Erstmal ordentliches gebastel wegen Xenon Scheinwerfer (Wittmann Edition)
Dann bei bisschen kalter Nacht in der Früh waren die Angels voll angelaufen obwohl sie gut belüftet sind, also nicht mehr und nicht weniger als bei den originalen.
Hatte dann nach gewisser zeit auch dann gesammeltes Wasser im unteren bereich, was durch eine mini bohrung von 2mm gelöst war.

Aber mal davon, also beim jahres TÜV musste ich alles wieder umbauen.

Hatte sie nen sommer drin und habs dann wieder verkauft weils mich echt angekotzt hat.

Zum Glück mit wenig Verlust und so konnte ich mir was anderes schönes leisten.

Kauf dir lieber schöne felgen um das geld weil das Geld für Angels echt zu schade ist.

LG Walter
 

YaneonY

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#24
Also, Angel Eyes sind was schönes, aber so wie ich die Erfahrungen gelesen hab, sind die total fürn ar....

Wenn man seine Scheinwerfer bissn schick machen will, haben einige LED Ringe und US Blinker eingebaut. Mit den 2 mods werdet ihr wohl was schickes draus machen können.

Was aber die Legalität angeht, tja... ;)
 

FoLLoWBoY

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#25
jo such ja schon seit geraumer zeit das US Blinker Relai aber find nichts im EU luftraum. vielleicht kannst mir da weiter helfen.
 

muc

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#27
Also da würde ich nochmal diskutieren... ;)
StVZO & FZV = Ausführungsbestimmungen zum StVG
StVG Anwendungsbereich = rechtlich & tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum

Also? :D


no
Ups... den Quatsch ;) von dir hab ich bisher gar nicht gesehen aber aus aktuellen Anlass gerne noch meine Antwort...

Aus dem StVG:
§ 1 Zulassung

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens.
Mit der (freiwilligen) Zulassung eines Kfz wird der Wille zur in Betriebsetzung eines Kfz gezeigt, daher ist der Geltungsbereich der StVZO/FZV nicht auf den öffentlichen Grund beschränkt. Urteile die das bestätigen gibt es verschiedentliche z.B. abgelaufene HU bei auf Privatgrung so abgestellten Fahrzeug, dass das Kennzeichen samt Plakette von außen ersichtlich ist. Es ist also eigentlich nur ein Ahndungsproblem.
 
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