Seht selbst, der "Verkäufer" gehört eigentlich erschlagen Bild geklaut, dümmer wie 5m Feldweg und neues Mitglied bei ebay. http://cgi.ebay.de/Toyota-Ceclia-vo...618813056QQcategoryZ18286QQrdZ1QQcmdZViewItem
Der Typ ist echt der Hammer - jetzt hat er die Auktion erneut reingesetzt! Und der Hammer ist, lest euch jetzt mal die Daten im Vergleich zu seiner ersten Auktion durch...!!!!!!!!!!!!!!!!!! http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4619381696&ssPageName=MERC_VIC_ReBay_Pr2_PcY_BID_IT
Gesetzt den Fall, man würde das Fahrzeug abholen wollen/sollen (denn nen Fahrzeug versenden ist n bissi unmöglich) und Barzahlung bei Abholung verlangen, dann steht doch der Verkäufer in der Schuld, oder? Also er muss, vorausgesetzt man hat das Geld, dieses Fahrzeug in der Art übergeben, oder ggf mit Ausfallentschädigung etc belegt werden. Andersrum ists doch so, wenn ich nicht bezahlen kann/will (also den Kauf dann doch nicht tätigen will) dass mich der Verkäufer belangen kann. Hat da jemand Wissen über die Rechtsgrundlagen?
Nicht, dass du denkst, ich würd kaufen wollen *fg* Mich interessiert nur die theoretische Möglichkeit. Klar ists besser, das zu ignorieren. Oder aber: Man machts wie damals die Grafikkarten-Kartonanbieter/Käufer. man bietet horrend viel und zahlt nie. Es ist ja eindeutig und beweisbar Betrug. Klagt er dann sein Recht ein, wird er zwangsläufig auf Granit beissen. Zudem muss er die ebay-Gebühren tragen.
hat ihn schon jemand bei ebay gemeldet von euch ? Das sind wir eigentlich den Celi-Interessierten schuldig, oder nicht ? Der name ist auch toll: blausau12 Verbrauch: innerorts 6 ausserorts 6 gesamt 6 (logisch)
Ich war so frei. Nachdem ich gestern früh mal gemailt habe ob ich mir das Auto mal ansehn kann und ne Probefahrt machen kann,wieso habe ich bis jetzt keine Antwort bekommen? Grüße
solche assis!!! allein für die erstellung und für die gebühren der auktion sollte man dem kerl schon auf die fresse hauen
Angenommen man würde die auktion gewinnen und das geld parat haben. Könnte man ihn da nicht verklagen wegen nichterfüllung des Kaufvertrages?
Angenommen man würde die auktion gewinnen und das geld parat haben. Könnte man ihn da nicht verklagen wegen nichterfüllung des Kaufvertrages? LOL Habt ihr schon die anderen artikel des Verkäufers gesehen? http://cgi.ebay.de/19-0-04l-Jaegerm...oryZ8391QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Schade, das Teil hätte ich gern mal gesehen. Wie damals auf Autoscout die krasse Celica mit 7 Gang und 370 PS mit alles garkein TÜV und von Bulle gef***. Die Anzeige war ja auch der Hammer.