Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Hinweis: This feature may not be available in some browsers.
Offizielle Einzelabnahmen gibt es schon seit 2 Jahren nicht mehr!
Denn dies nennt sich jetzt anders und unterliegt anderen Prüfbedingungen - es nennt sich jetzt "Einzelbegutachtung von Anbauteilen mit Beurteilung des gesamten Verwendungsbereiches". Letzte Woche erst beim TÜV gewesen, der mir das genau so gesagt hat!
Sorry, das ist Bullshit! Natürlich gibt es die Einzelabnahme, also rein rechtlich formuliert eine Abnahme gem. § 21 StVZO aufgrund Erlöschens der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO nach wie vor, daran hat sich im Grunde rein gar nichts geändert und das soll sich auch nicht ändern. Was sich die letzte Zeit geändert hat, sind die Bedingungen, die erschwert wurde, u.a. durch eine Dokumentationspflicht für den Sachverständigen. Was an Prüfzeugnissen zulässig ist und was nicht, das gilt schon seit Ende der 90er Jahre mehr oder minder unverändert. Übrigens sind Festigkeitsgutachten natürlich nach wie vor zulässig, allerdings nicht alleine, es braucht noch einen Nachweis eines zertifzierten QM-Systems des Herstellers dazu. Beides sind ja auch wichtige Bestandteile der Unterlagen für ein Teilegutachten oder eine ABE...Offizielle Einzelabnahmen gibt es schon seit 2 Jahren nicht mehr!![]()