So, ich habe noch einmal genau nachgeschaut. Bezüglich PU-Buchsen steht bei der GTÜ für den Prüfer drin, dass lediglich nachgewiesen werden muss, dass die Buchsen die gleiche Eigenschaft erfüllen wie die Originalen. Dann kann der Prüfer oder die Prüferin das bedenkenlos nach Paragraph 21...