Airbag austragen

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#1
Hallo Community,
ich war heute beim Tüv da ich ein Sportlenkrad einbauen möchte. Dieser meinte er Fuchst sich mal in das Thema rein ob da irgendwas machbar wäre. Jetzt ist meine Frage hat irgend jemand eins verbaut oder den Lenkrad Airbag ausgebaut oder Ähnliches was mir helfen könnte?
lena
 

CelicaTech

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#2
Hey Lena,

ich müsste den Paragraphen aus der StVO noch einmal raussuchen, aber soweit ich weiß, dürfen Rückhaltesysteme wie ein Airbag, wenn sie einmal bei der Zulassung des Fahrzeugs eingetragen wurden, nicht mehr ausgetragen werden.

Ein komplett neues Lenkrad mit Airbag zu entwerfen, ist dermaßen teuer, dass sich das nur Automobilhersteller leisten können, in der Regel. Daher wird es meistens so gemacht, dass das originale Lenkrad mit Airbag zu einem Sportlenkrad umgebaut wird.

Auf diesen Bereich haben sich inzwischen viele Firmen spezialisiert, unter anderem:

https://www.mylenkrad.de/

Bei ihnen bleibt eigentlich auch gar kein Wunsch offen. Das ist die beste und professionellste Möglichkeit, ein Sportlenkrad mit Straßenzulassung für dein Auto zu bekommen.

@Stuttgart aus der Community bietet verschiedene Carbon Optiken unter anderem für die T23 an für einen relativ günstigen Preis. Auch sogar mit den Tasten vom Automatikgetriebe, dass man hinterher als Multifunktionslenkrad nutzen kann. Ihn mal am besten anschreiben wenn dir sowas vielleicht schon reicht.

Gruß

Viel Erfolg!
 
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muc

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#3
Unter bestimmten Bedingungen ist es bei älteren Fahrzeugen grundsätzlich möglich aber da muss man schon sehr vertieft prüfen.

Empfehlen kann man das Weglassen vom Airbag aber so oder so nun wirklich nicht.
 
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NeF1

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#4
Bei dem Lenkrad wird es wahrscheinlich genauso sein wie beim Sitz ohne Airbag. Solange man keine Freigabe vom Hersteller bekommt, wird es eher schwierig.

Eine Möglichkeit wird in diesem Video erklärt.

Geht ca bei 20 min los
 

CelicaTech

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#5
Die Hierarchie ist wohl ein bisschen anders. Was man mit seinem Auto macht, ist erst einmal seine Sache. Wenn man es für die Straße zulassen will, muss man sich an die Regeln der StVO halten, genauso wie der Hersteller das tut, wenn er ein Auto auf dem Markt bringen will. Der Hersteller kennt sich natürlich am besten mit seinem Produkt aus, und mit den Zulassungen in verschiedenen Länder, zumindest ist das anzunehmen, und daher sind viele Empfehlungen meistens sinnvoll.
 
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CelicaTech

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#6
Unter bestimmten Bedingungen ist es bei älteren Fahrzeugen grundsätzlich möglich aber da muss man schon sehr vertieft prüfen.

Ich habe das noch einmal durchgesehen.
Es gibt keine Pflicht für passive Sicherheitssysteme wie Airbags. Was allerdings existiert, ist eine Auflage, dass sich ein Auto zum Zeitpunkt seiner Zulassung auf dem jeweiligen Markt bei einem Unfall so verhalten muss, dass es die Insassen ausreichend schützt.

Für den Autohersteller ist es oft am einfachsten, diese Vorgaben mit Airbags zu erfüllen. Auf diese Weise können umfangreiche Verstrebungen oder Versteifungen im Innenraum, die Platz und Gewicht kosten, vermieden werden.

Möchte man die Airbags austragen, muss man jedoch nachweisen, dass das Fahrzeug die damals geltenden Sicherheitsanforderungen auch ohne Airbags weiterhin erfüllt. Dies wird in der Regel durch Crashtests überprüft. Solche Nachweise sind jedoch meistens nur für Automobilhersteller finanziell realisierbar.

War der Airbag auf dem Markt, auf dem er ausgetragen werden soll, eine optionale Ausstattung, ist das Entfernen unproblematisch, da das Fahrzeug die gesetzlichen Vorgaben des Crashtests bereits ohne Airbags erfüllt hat..
 

muc

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#7
Ja, dem steht aber auch noch die inzwischen strengere Auslegung von § 30 StVZO entgegen. Wirklich abschließend kann man die Frage daher leider nicht und wer da was macht, für den glit: For Gericht und auf hoher See ... ;)
 

CelicaTech

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#8
Ja, @muc , der Paragraph ist aber sehr auslegbar. Ich entferne ja keine aktiven Sicherheitssysteme, sondern passive damit ist die EU zufrieden, und die anderen ersten drei Punkte sind ja auch erfüllt...(Wenn es dann so gemacht wird mit crashtest, Auswertung und so weiter)
 

muc

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#9
Ja, der Gummi- bzw Auffangparagraph der StVZO. Der kann natürlich unterschiedlich ausgelegt werden. Behördenseits wird er inzwischen strenger gesehen.
 

Predator

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#10
Wir haben an unserem Paseo die Airbags seinerzeit austragen lassen. Das ging, weil es den auch ohne Airbags gab. Heute nässen sich die Prüfer jedoch sofort ein wenn man mit einem solchen Anliegen um die Ecke kommt.
 

CelicaTech

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#11
Wir haben an unserem Paseo die Airbags seinerzeit austragen lassen. Das ging, weil es den auch ohne Airbags gab. Heute nässen sich die Prüfer jedoch sofort ein wenn man mit einem solchen Anliegen um die Ecke kommt.
..😐ja ja @Predator ,

Das war ja bei dem Auto auch okay da ja Toyota das Auto mit Airbag nur optional angeboten hat...

Das haben wir ja jetzt herausgekriegt warum weshalb wieso..

.. die Philosophie einer zulassungsbehörde im Bereich Nachrüstung lässt sich denke ich so zusammenfassen:

„Mach an deinem Auto nichts schlechter im Bereich Sicherheit und Umwelt, als es bei der Typgenehmigung zugelassen wurde – ansonsten mach, was du willst.“

(Klingt natürlich eingängig und einfach, ist aber, wie wir in einigen Szenarien jetzt gesehen haben, doch mit erheblichen Hürden verbunden – von hohen Kosten über umfangreiche Prüfungen bis hin zu technischem Fachwissen, das erforderlich ist, um alle Anforderungen zu erfüllen)

..
 
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Predator

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#12
Beim Paseo wars ja noch sinnig, da der im Motorsport eingesetzt wird und ich nicht den Airbag gegen den (Integral)Helm bekommen will. Ansonsten sehe ich auch keinen Grund einen Airbag austragen zu lassen.
 

CelicaTech

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#13
Beim Paseo wars ja noch sinnig, da der im Motorsport eingesetzt wird und ich nicht den Airbag gegen den (Integral)Helm bekommen will. Ansonsten sehe ich auch keinen Grund einen Airbag austragen zu lassen.

Theoretisch kann man das ja auch mit jedem Auto machen, wenn man sagt: Ich habe keinen Bock auf ein Straßenauto, ich möchte gefälligst einen Rennwagen haben. Der bietet genau die gleiche Sicherheit, da kommt ein Käfig rein, Vollschalensitze, Vierpunktgurte, und dann braucht man keine Airbags – was ja auch so ist.

Allerdings möchte dann die Zulassungsstelle, dass das auch nachgewiesen wird, dass das Auto wirklich so sicher ist, und da ist das Problem.
Zumindest meistens dann für den Einzelnen aber auch nur wegen den hohen Kosten und selbst Automobilhersteller machen das nur bei Modellen wo die auch wirklich wissen dass sie die Dinger Gewinnbringend loswerden..

(Damit bleiben die Autos vor 2000 für Tuner auf jeden Fall wegen den geringeren Auflagen zur ersten Wahl)
 
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