Rückleuchten ABE

T23_Nils

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#2
Servus,

Hab mir diese Rückleuchten ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ssPageName=STRK:MEWNX:IT&item=290326491449

Jetzt meine Frage: Woher kriege ich eine ABE für so ein Ding :D ist mir natürlich erst nach dem Kauf eingefallen und die Verkäufer haben da auch nix für mich...
http://www.celica-community.de/showthread.php?t=4763

Wie du aus dem Link erkennen kannst. Sind nur die Preface und Facelift-Rückleuchten Legal.
Also wird es für deine Rückleuchten keine ABE oder sonst was geben.


Gruß Nils
 

Mayfly

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#4
Das ist natürlich kacke... aber naja muss ich jetzt damit leben und mich net erwischen lassen :D:D danke für die info:D
...nee, Kacke sieht anders aus! ;)
Alles "Jammern" hilft jetzt nichts, denn gleich zum Anfang ihrer AGB's:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
...
Von uns modifizierte Leuchten sind nicht in der Stvzo zulässig, deswegen übernimmt light-kings24 auch keinerlei Haftung hierfür. Zugelassene Einbauteile werden unzulässig verarbeitet, so dass die ABE bzw. die E-Zeichen erlöschen. Das Prüfzeichen befindet sich aber immer noch auf dem Bauteil, obwohl es nicht mehr zugelassen ist. Bei Anbau modifizierter Leuchten muss der Kunde damit rechnen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.
...


Doch so ganz aussichtslos ist es doch gar nicht! Wann hast'n die Teile geschossen, bzw. wann kam die Lieferung?
Denn:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
...


Wenn Du die Fristen noch einhalten kannst, dann schicke die Teile zurück! Ist bei weitem billiger als wenn die Rennleitung Dich wegen sowas aus 'm Verkehr zieht. ;)
 

LoveIsWar

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#5
ich hab meine auch lasieren lassen allerdings dann auf bunte birnen umgerüstet und mal bei tüv vorbei geschneit haben sie mir eingetragen da ich nur 2 zusätzliche rote reflecktoren anbringen musste welche ich einfach mit in den NS hinten geklebt habe =)
 

SamWhiskey

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#6
Da die Auktion am 1.Juli beendet war, hat er noch 'ne gute Woche Zeit.

Also Beine in die Hand und widerrufen ;)

PS.: Da der Spaß über 40 Eus gekostet hat, musste nicht mal das Porto für die Rücksendung zahlen :p
 
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