Xenon Umrüstsatz in H4, H1 oder H7, mit E-Prüfzeichen und 1 Jahr Garantie

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#1
HID (High Intensity Discharge)

XENON UMRÜSTSATZ in H4, H1 oder H7 erhältlich


(UNIVERSELL VERWENDBAR - MIT PRÜFZEICHEN)


***Inklusiv 1 Jahr Garantie***



Lichtfarben der angebotenen Sätze:

6000K(elvin) - entspricht einen bläulich-weißem Schimmer, wie bei den meisten Xenonsystemen von BMW u. AUDI, usw.

8000K(elvin) - entspricht ebenso einen bläulichem Schimmer mit geringerem Anteil von Weiss

10000K(elvin) - entspricht einem sehr bläulichem Xenonlicht


Einbau:


- Die Halogen Glühbirnen ausbauen

- die Xenonlampen an diese Stelle einbauen

- die Vorschaltgeräte im Motorraum einbauen

- die Xenonlampen mit Vorschaltgeräten verbinden

- den ganzen Satz mit Strom verbinden




Im Lieferumfang enthalten:


1 x Einbauanleitung m. Bilder

2 x Xenonlampen (Brenner)

2 x Vorschaltgeräte inkl. den benötigten Kabelsätzen






(BI XENON UMRÜSTSÄTZE sind auch erhältlich in H4 6000K - VP EUR 189,99)






näheres unter +43 664/449 56 63




VP nur EUR 134,99
 

muc

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#2
Mit Prüfzeichen
wie schön!

Hoffe, das fliegt hier ganz schnell wieder raus...
 

Celi-Jens

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#3
Soviel zum Thema E-Zeichen:

Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mitGasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit folgende Punkte erfüllen:
- automatische Leuchtweitenregulierung
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Ein System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt
- Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.


DANN kann man evtl. über eine Zulassung sprechen ...
 

muc

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#4
Das kommt zwar noch dazu, das ist es aber nicht.

Das E-Prüfzeichen ist komplett wertlos, da es garantiert nicht für die Beleuchtung bzw. das Leuchtmittel als solche(s) gilt, sondern für irgend was anderes; hier vermutlich die EMV. Ein echtes E-Prüfzeichen für die Beleuchtung kann es auch gar nicht geben, da solche Leuchtmittel in den Vorschriften gar nicht vorgesehen sind.

Zudem gilt bei uns in D auch noch § 22a StVZO, demnach die Leuchtmittel eine Bauartgenehmigung brauchen; iVm. § 23 Straßenverkehrsgesetz, das für das "Feilbieten" von Teilen nicht genehmigter Fahrzeugteile bis zu 5000 Euro Strafe vorsieht, ist so ein Angebot sehr fragwürdig.
 

Will2k

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#5
wayne juckts, ich find die schön :) und der preis ist auch mal eine überlegung wert... sind wir nicht alle ein bisschen illegal ? :)
 

Celi-Jens

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#6

Will2k

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#7
andererseits kann die staatsanwaltschaft genauso aktiv werden wenn du teile verbaut hast (z.B. CAI) die nicht erlaubt sind und somit das Fahrzeug erst garnicht in betrieb genommen werden dürfte...

außerdem würd ich mir bereits die leuchtweite/winkel so einstellen lassen dass ich gar nicht gefahr laufe jemanden zu blenden,... blenden kann ich auch so jemanden unabsichtlich mit dem scheinwerfer,... sicher ist das dann nicht so schwerwiegend aber trotzdem....
 

ThinkAbout

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#8
hab scho ein xenon nachrüstset bei ner celi in aktion gesehen (war aber so weit ich weiß net von ats-parts). is hinter mir hergefahren. bin net wirklich geblendet worden.

denke mal man kann die scheinwerfer so weit runterschrauben, dass man den gegenüber net allzu stark blendet. ;)

wenn man nur nach dem prinzip geht, dass man nur sachen verbaut die 100% tüvig sind, dann gibts eh net viel zum tunen bzw. müssten denke ich mal einige von uns ihre celi wieder auf stock umrüsten ;)

@ats-parts is jetzt ein vorschlag von mir, vielleicht solltest den satz "mit prüfzeichen" streichen und erwähnen dass das nachrüstset net tüvig ist. damit werden dann beiträge wegen tüv vermieden. muc kennt sich einfach in der materie gut aus. deshalb würd ich meinen vorschlag beherzigen ;)
 

playerdenn22

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#10
Ich finde dieses angebot in ordnung. Würde mir auch welche kaufen aber leider muss ich jetzt erstmal reparatur für meine Celi bezahlen.

Ob das zugelassen ist oder nicht stört mich eigentlich nicht. Im vergleich zu lautem Auspuff oder Carbon Heckflügel, fahlen diese nicht so arch auf.
Und wenn man normale 6000 nimmt, dann kann eh wahrscheinlich keiner unterscheiden ob die original oder nachbau sind.
 

redceli

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#12
Das kommt zwar noch dazu, das ist es aber nicht.

Das E-Prüfzeichen ist komplett wertlos, da es garantiert nicht für die Beleuchtung bzw. das Leuchtmittel als solche(s) gilt, sondern für irgend was anderes; hier vermutlich die EMV. Ein echtes E-Prüfzeichen für die Beleuchtung kann es auch gar nicht geben, da solche Leuchtmittel in den Vorschriften gar nicht vorgesehen sind.

Zudem gilt bei uns in D auch noch § 22a StVZO, demnach die Leuchtmittel eine Bauartgenehmigung brauchen; iVm. § 23 Straßenverkehrsgesetz, das für das "Feilbieten" von Teilen nicht genehmigter Fahrzeugteile bis zu 5000 Euro Strafe vorsieht, ist so ein Angebot sehr fragwürdig.

damit ist alles gesagt!
 
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