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- 19. August 2009
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- Beruf
- Dipl.-Betriebswirt (FH) / Musikinstrumentenbauer
Auch wenn's erst der zweite Schritt der Eintragung ist:
Wenn Du die Eintragungsbestätigung vom Prüfer hast, dann schau drauf, ob drauf steht "unverzügliche Berichtigung der Papiere" oder "Berichtigung der Papiere bei nächster Gelegenheit".
Bei ersteren wohl eindeutig, bei letzterem wenn Du wieder mal was an dan Papieren machen lassen mußt, bspw. nach saisonaler Abmeldung die Wiederzulassung (hier dann den Prüfbericht mitführen im Fahrzeug!).
Sonstige ausführlichen Erklärungen hast Du ja per PN.
Wenn Du die Eintragungsbestätigung vom Prüfer hast, dann schau drauf, ob drauf steht "unverzügliche Berichtigung der Papiere" oder "Berichtigung der Papiere bei nächster Gelegenheit".
Bei ersteren wohl eindeutig, bei letzterem wenn Du wieder mal was an dan Papieren machen lassen mußt, bspw. nach saisonaler Abmeldung die Wiederzulassung (hier dann den Prüfbericht mitführen im Fahrzeug!).
Sonstige ausführlichen Erklärungen hast Du ja per PN.