Da ich ab morgen (so Gott und meine Lackierer will) neue Kotflügel an meienr Celi habe. Stellt sich mir dann das Problem wohin mit den alten Blinkern? Da es ja verboten ist vorhanden Leuchtmittel am Auto zu entfernen hab ich mir überlegt die Leitungen zu verlängern und in die Seitenschweller zu basteln. Ob das Zulässig ist?
Denke nicht, da es mit Sicherheit eine vorgeschriebene Mindesthöhe für die Seitenblinker gibt und die mit der Schwellerposition sicher unterschritten wird. Kuck mal in die STVO oder STVZO, da müßte es beschrieben sein.
Was wäre denn mit der Seite der Frontschürze? Da würdes gehen, denk ich, weil die Kamifahrer da ja auch ne blinkervorrichtung haben...
10sek google: nach EG-Rili: seitliche (Kategorie 5) 500...1500 mm, bauartbedingt bis 2300 mm übrige (Kategorie 1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100 mm