
Ab Montag erhältliches Autobahn-Pickerl darf nur mehr auf Windschutzscheibe angebracht werden - Auch Neuanbringung verboten
Wien - Ab Montag ist bei ÖAMTC und ARBÖ die türkisblaue Vignette für 2007 erhältlich. Ab dem kommenden Jahr dürfen die Autobahn-Pickerl nur mehr auf die Windschutzscheibe - zum Beispiel am linken Rand oder hinter den Rückspiegel - geklebt werden. Darauf machte der ÖAMTC am Freitag in einer Aussendung aufmerksam. Wer die neuen Vorschriften nicht beachte, müsse mit einer Ersatzmaut von 120 Euro rechnen. Kann man nicht sofort bezahlen, droht eine Geldstrafe von mindestens 400 Euro.
Klebe-Vorschriften auf Rückseite
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Auch auf einer nicht versenkbaren, linken Seitenscheibe am vorderen Fenster ist die Anbringung ab dem neuen Jahr verboten, erläuterte die Autofahrerorganisation. Wie bisher darf das Pickerl auch nicht von einem Tönungsstreifen der Windschutzscheibe verdeckt werden. Hinweise über die Vorschriften findet man auf der Rückseite der Vignette.
72,60 Euro für Pkw
Die Preise für die Vignette 2007 bleiben unverändert. Sie ist von 1. Dezember 2006 bis zum 31. Jänner 2008 gültig und kostet für Pkw 72,60 Euro. Motorräder bezahlen für die Jahresvignette 29 Euro. Vor elf Jahren wurde das erste Autobahn-Pickerl für die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen verkauft. Die Benützungsgebühr für das Jahr 1996 betrug für Autos 550 Schilling - umgerechnet 39,97 Euro.
Alte gültig bis 31.1.2007
Die goldgelbe Vignette für 2006 gilt noch bis zum 31. Jänner 2007. Nach Ablauf der Gültigkeit sollte sie entfernt werden. Laut ÖAMTC sollten nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf einer Windschutzscheibe kleben. Bei mehr als zwei Autobahnpickerln dürfe jedoch nicht gestraft werden.
Runterreißen verboten
Verboten ist allerdings das Herunterreißen und erneute Aufkleben einer Vignette, so die Organisation. Auch wenn sie schief auf der Windschutzscheibe kleben, dürfe man sie daher nicht herunterreißen. Dieser Vorgang sei anhand von Sicherheitsmerkmale erkennbar und kann bestraft werden. Auch Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt mit der Windschutzscheibe verhindern, sind nicht erlaubt. Bei einer Manipulation wird eine Ersatzmaut von 240 Euro oder eine Strafe von 400 Euro fällig.
Kritik an je einer Vignette pro Taferl
Die Vignette ist fahrzeugbezogen, kritisierte der ÖAMTC. So könne bei auf Wechselkennzeichen immer nur ein zugelassenes Fahrzeugen benützt werden. Daher sei es nicht nachvollziehbar, warum für jedes Kfz eine eigene Vignette gekauft werden soll. (APA)
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