T23 Verkaufe T23 Facelift Bastler

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chris-ed9

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#4
nur als kleiner tipp oder hinweis für dich !
EGAL was du in der anzeige oder im KV sthene hast bezüglich garantie oder bastlerfahrzeug der KÄUFER kann dich IMMER verklagen auf "verkürzung über die hälfte"
sollte dir klar sein falls du irgendwas weist und verschweigen willst was erst monate später auftritt ;) oder du eben nicht weist aber trotzdem auftritt
beweislast liegt IMMER beim VERKÄUFER !
MFG
 

chr1sche

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#5
[...] der KÄUFER kann dich IMMER verklagen auf "verkürzung über die hälfte"
[...]
beweislast liegt IMMER beim VERKÄUFER !
MFG
Selten so nen Käse gelesen. :rolleyes:

Hier handelt es sich um einen Verkauf von Privat und dementsprechend gelten ganz andere Regeln als beim Gebrauchtwagenkauf vom Autohaus oder dem Ali um die Ecke.

Steht im Kaufvertrag drin dass der PKW unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird kann der Verkäufer nur noch im Falle einer arglistigen Täuschung, die aber dann auch nachgewiesen werden muss, haftbar gemacht werden. Sogenannte "Verkürzung um die Hälfte" hab ich auch noch nie gehört, der Verkäufer hat die Chance auf Nachbesserung und erst dann steht es dem Käufer frei, vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Siehe hier: http://www.123recht.net/Gesetzliche-Gewaehrleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html (zweiter Absatz)
und hier: http://www.finanztip.de/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftung/
Das nächste Mal bitte erst recherchieren bevor du hier solche falsche Behauptungen aufstellst.
 

chr1sche

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#7
Was ja so gesehen hier nix zur Sache tut, da das Fahrzeug in Deutschland steht und dementsprechend deutsches Recht beim Kauf gilt.

Aber in Ö wird das wohl ähnlich gehandhabt wie bei uns:

"Andererseits gelten die Konsumentenschutzbestimmungen zwischen privaten Vertragspartnern nicht. Das heißt, der private Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung auszuschließen."
Quelle: http://www.oeamtc.at/portal/garantie-gewaehrleistung+2500+1095928
 

chris-ed9

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#8
Selten so nen Käse gelesen. :rolleyes:

Hier handelt es sich um einen Verkauf von Privat und dementsprechend gelten ganz andere Regeln als beim Gebrauchtwagenkauf vom Autohaus oder dem Ali um die Ecke.

Steht im Kaufvertrag drin dass der PKW unter Auschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird kann der Verkäufer nur noch im Falle einer arglistigen Täuschung, die aber dann auch nachgewiesen werden muss, haftbar gemacht werden. Sogenannte "Verkürzung um die Hälfte" hab ich auch noch nie gehört, der Verkäufer hat die Chance auf Nachbesserung und erst dann steht es dem Käufer frei, vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Siehe hier: http://www.123recht.net/Gesetzliche-Gewaehrleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html (zweiter Absatz)
und hier: http://www.finanztip.de/gebrauchtwagenkauf-maengelhaftung/
Das nächste Mal bitte erst recherchieren bevor du hier solche falsche Behauptungen aufstellst.
HAHAAH ja DUU weist bescheid ich hab gerade so nen fall und es ist überall gleich deutschland sowie österreich !!

achja und das gilt auch NUR VON PRIVAT ZU PRIVAT händler is was anderes !

kaufpreis zb 5000 euro schaden mehr als 2500 euro klage so einfach is es !
 
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