T23 Tüv absatz richtig verstanden?!

AlPa

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#1
Hallo

Der absatz ist vom Tüv der DOTZ Mugello
Heisst das auf gut Deutsch die Reifen/Felgen dürfen nicht drüberstehen
wenn ja dann muss ich sie ziehn lassen?!

24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Danke
 

Ce1eX

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#2
Gute Frage... :D Aber mein Wissensstand ist der, dass das Profil des Reifens verdeckt sein muss und der Reifen/Felge überstehen darf.
 

Neomaxx

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#4
ja, nicht nur das Profil ist im Radkasten, sondern... wie beschreibe ich das jetzt... wenn ihr von hinten eure Celica anschaut, darf die Lauffläche des Reifens nur einen bestimmten %-Satz von der Heckschürze nicht abgedeckt sein. Sieht man, einfach ausgedrückt, zu viel Profil, ist es nicht zulässig. Man kann das auch berechnen.
 

charly

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#5

muc

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#6
Stimmt, den Kauderwelsch versteht keine Sau, mit einer Zeichnung wäre es einfach erklärt...

Momentan gibt es noch zwei Möglichkeiten der Beurteilung der Radabdeckung. Einerseits die nach der EU, da darf -einfach gesagt- seitl. nix überstehen. Die EU Geschichte braucht momentan bei einer Änderung der Felgen aber nicht weiter interessieren, denn da kann (noch) die uralte nationale Richtlinie zur Radabdeckung verwendet werden und da muss nur der Laufstreifen abgedeckt sein.

Wie es genau aussehen muss, spar ich mir jetzt mal. Wichtig ist, dass i.Allg. solche Auflagen zur Absicherung des Gutachtenerstellers aufgenommen werden (wegen Toleranzen) und normal gar nicht beachtet werden brauchen, weil es auch ohne die beschriebenen Maßnahmen schon passt. Daher einfach mal die Räder montieren und gucken, ob´s passt oder nicht.
 
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