T23 suche invidia n1 mit papieren

pasi1

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#1
Hallo

Wie im titel schon steht suche ich eine invidia n1 catback anlage mit papieren und silencer für meine preface ts.

Falls jemand seine loswerden will kann er sich gerne mit seiner preisvorstellung und bildern bei mir melden oder falls jemand zufällig etwas sieht kann er es ja gerne hier posten oder mir per pn schicken:)

Danke schonmal im vorraus

Wünnsche nebenbei jedem der den treahd liest einen guten rutsch ins neue jahr.

Mfg
Pasi1
 

pasi1

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#5
Aber ich brauche doch irgendwelche papiere von invidia um die einzelabnahme machen zu können odsr teusche ich mich da?:eek:
Irgend ein teilegutachten oder sowas
 

M2fasts

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#6
Bei einer Einzelabnahme braucht man kein Teilegutachten, wenn du ein Teilegutachten hättest, dann brauchste auch keine Einzelabnahme ;)

Einzelabnahme ist nur dann von nöten wenn man garkeine Papiere hat.

Es ist dann nur die Frage ob du die N1 mittels Einzelabnahme überhaupt eingetragen bekommst ;)
 

CorollaChris

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#10
Tja, ordentlicher ESD kostet auch nen ordentlichen Preis (nicht nur bei der Anschaffung :D )

Ich kenn das Thema, da ich bei mir auch grad auf Invidia umrüstet. Wichtig ist, dass du unter dem im Fahrzeugschein eingetragenen Wert bleibst.
Kontakt zu Speedmaster hattest du ja, dann kennst du ja das weitere Prozedere :D

Dann mal viel Spass beim Umbau

Gruß
Chris
 

muc

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#12
RHD-Speedmaster... da bin ich voll überzeugt von.






Allerdings davon, dass ein oder mehrere Schverständige ihren Job los sind, wenn da mal jemand genau nachprüfen würde. ;)
 

NeF1

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#13
RHD-Speedmaster... da bin ich voll überzeugt von.

Allerdings davon, dass ein oder mehrere Schverständige ihren Job los sind, wenn da mal jemand genau nachprüfen würde. ;)
Wie ich bis jetzt so mitbekommen habe, hast du mit dem ganze ja beruflich irgendwie zu tun, richtig?

Ein Bekannter hat damals seine Anlage über Provotekk eintragen lassen. Da wurde zusammen mit 2 Tüv Prüfern auf einer abgesperrten Stecke Lautstärkenmessungen vorgenommen.
Ist so eine Eintragung ihr Geld wert, oder kann ich die genauso gut verbrennen?
 

muc

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#14
Hört sich so an, als ob ne Fahrgeräuschmessung gemacht wurde, scheint also i.O. gewesen zu sein. Genau sagen kann ich es natürlich aber nur, wenn ich genauere Angaben habe.
 
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#15
Das ist immer so ne geile Aussage bei der ich mich vor lachen weg schmeißen könnte.....:D
Macht man ne fahrgeräuschmessung die ordentlich Asche und zeit kostet ist das ne ordentliche Eintragung........
Bekommt man die Eintragung jedoch ohne so n Quatsch gemacht zu haben und nur n Bruchteil der " ordentlichen " Eintragung bezahlt zu haben, ist sie illegal und nichts Wert:D

Habt ihr euch schon mal überlegt das im fahrzeugschein nicht drinne steht das "dieses arme Schwein 300 tacken zu viel bezahlt hat nur damit diese Eintragung für irgendwelche kleinkarierte korrekt ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht"

Da steht dann das Teil drinne.....aber nicht ob jetzt jemand Hunderte euros für die Eintragung ausgegeben hat nur das sie korrekt ausgeführt wurde oder nur 60 Euro und ner einfachen standgeräuschmessung.
Wie schon paar mal gesagt......es macht keinen Unterschied.am Ende steht das gleiche im Schein.;)
 

Neomaxx

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#16
allerdings geht es mittlerweile ja darum, wieviel das WERT ist, was dann im Schein steht!

Bei vielen würde nämlich NICHTS im Schein stehen, wenn korrekt gemessen worden wäre...

Klar kann mann es nicht sehen, wieviel die Eintragung gekostet hat, wenn man den Schein aufmacht. :rolleyes:

Aber wenn die Polizei die Vermutung hat, dass die Anlage manipuliert wurde, dann wird der Wagen zu einer Geräuschgutachtenerstellung zu einer entsprechenden Prüfstelle geschippert. Egal, ob die Anlage eingetragen ist, oder ob man der Pabst persönlich ist. Und wenn DORT dann die Anlage zu laut ist (sprich, die im Fahrzeugschein hinterlegten Werte für das FAHRGeräusch zu laut sind - Standgeräusch ist nicht so schlimm, wenn es ein bisschen mehr ist, als im Schein steht), dann darf der Fahrzeughalter sämtliche Kosten inkl. 3 Punkte in Flensburg tragen.

Und es wird auch keiner der Prüfer belangt, der die Anlage eingetragen hat. Weil 100%ig hat die Anlage dort vor Ort bei der Prüfung den gesetzlichen Bestimmungen stand gehalten... ;)

that´s it - und nicht anders.

Es ist nach wie vor möglich, Auspuffanlagen ohne Gutachten, gestetzlich legal einzutragen. Der Aufwand ist höher und somit die Kosten auch. Aber nur so kann man auch sicher sein, dass die Anlage den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Machen wir öfters - wir sprechen also nicht von "ungefähr".

Der Auspuff ist nunmal das Naheliegendste, wenn es um "illegal" geht, weil man es schon von Weitem hört, ob das passt, oder nicht. Egal ob Gutachten oder Eingetragen. Zu laut ist zu laut. Und wenn der Polizist der Meinung ist, dann rüttelt der Halter auch nix dran. Da kann er sich mit den Füßen wedelnd auf den Kopf stellen, hilft nix. :)
 
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#17
Ich dachte es geht um ne Eintragung bei nicht manipulierten Sachen.:)
Manipulierte Auspuffe trägt auch der TÜV bei uns nicht ein. Und was bei ner geräuschmessung über ~93db geht auch nicht. Invidia mit silencer liegt da knapp drunter.
Und derjenige der die Anlage im Nachhinein verändert, bekommt ja mit mittlerweile 4punkten und ner saftigen Geldstrafe auch n ordentlichen Denkzettel verpasst.
Da kann man sich ja schon im voraus überlegen auf was man sich einläßt.
 

muc

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#18
Ach so... nur weil der TÜV bei euch schlampt und nur eine Standgeräuschmessung macht, sind alle anderen doof. ;)

Fakt ist nun mal, dass es bestimmte Vorschriften gibt, was einzuhalten und was zu machen ist. So ohne weiteres ist die Invidia ja wohl nicht eintragungsfähig, so wie ich das hier bisher mitbekommen habe.
 

ALADIN

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#19
Eine N1, um mal bei dem Fred hier zu bleiben, ist ganz sicher nicht Eintragungsfähig, völlig egal ob mit oder ohne Silencer und ob Fahr oder Standgeräusch.... Die liegt in JEDER LAGE drüber über den Grenzwerten. Die ja davon abgesehen auch noch Fahrzeugspezifisch sind! Den wie allgemein bekannt ist sind die Werte des Herstellers die im Schein stehen als Prüfgrundlage herzunehmen!

Und eine Celica hat auch keinen Leistunggebundenen "DB Bonus" bei der Fahrgeräuschmessung wie ein Porsche oder Ferrari oder sonnstige Kisten mit deutlich Leistung.
 

muc

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#20
Die ja davon abgesehen auch noch Fahrzeugspezifisch sind! Den wie allgemein bekannt ist sind die Werte des Herstellers die im Schein stehen als Prüfgrundlage herzunehmen!
Schlichte und einfache Antwort: NÖ! Es gelten die gesetzl. Grenzwerte, i.d.R. heutzutage also 74 dB fürs Fahrgeräusch; das Standgeräusch ist unbegrenzt, aber als Referenzwert zusätzlich zu ermitteln.
 
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