Suche Facelift TS

ED-QP 888

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#21
die GTS ist aber auch ein Import !
und ich verstehe hier das ganz nicht.

du suchst ein Auto mit wenig KM, welches innen und außen Top ist und nix kostet.

der Vorschlag wurde schon mal gemacht - kauf dir nen Neuwagen.

ich verstehe das nicht, wenn ich einen gebrauchten suche, dann bekomme ich nie das was ich mir vorstelle.

entweder fehlt was an Ausstattung was ich gern gehabt hätte, oder er hat hier nen Kratzer, da ne Delle, oder sonstiges...

oder ist halt die falsche Farbe usw.

das ganze Spiel könnte man bis morgen früh machen...

es gibt nicht den Gebrauchten wo alles zusammen passt, das gibt es beim Neuwagen aber auch nicht, also, am Besten man lässt sich ein auto bauen, aber da reichen 14´nicht !

also, laufen :D

und ich muss auch sagen, frag doch bitte nicht immer, was der und der von dem Auto hält, es ist ein Internet-Link, woher sollen wir dann wissen wie sich das Auto fährt und so ???

dann gehe doch lieber hin, fahre es, mache dir ein Bild davon, verhandle - und dann kannst du gerne fragen was wir davon halten, wenn du dann sagst dies und das hast du zu bemängeln oder das und das ist dir unklar, dann können wir dir gern helfen.


nicht böse geimeit !


liebe Grüße Rico
 

Os-T23

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#22
naja wenn man halt sone einstellung zu gebrauchten hat kann ich nix gegen machen.....

allerdings gibt es die noch....die perfekten gebrauchten die wenig kosten und keine mängel haben.....
naja ich mail hier dann mal sobald ich meinen gefunden habe....
 

EngineTS

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#23
Hi, in Hannover steht beim Nissan Händler eine Silber Graue TS Facelift

Hat ne Duplex Anlage verbaut. TTE Heckspoiler

Fahrzeugart Gebrauchtwagen
Fahrzeugkategorie Sportwagen/Coupé
Erstzulassung 11/2002
TÜV-Prüfung neu bei Anmeldung
Kilometerstand 50.655
Kraftstoff Benzin
Leistung (KW/PS) 141/192
Farbe silber metallic
Getriebeart Handschaltung
Hubraum 1796 ccm
Türen 2
Preis 13.500,00 €

Die 50tkm sind echt, den Vorbesitzer kenn ich. Kann sie dir nur empfehlen auch Scheckheft gepflegt

Außentemperaturanzeige, Drehzahlmesser, elektrische Fensterheber vorne, Freisprecheinrichtung, Gepäckraumabdeckung, Innenraumfilter, Klimaautomatik, Lenkrad Leder, Lenksäule einstellbar, Navigation, Polsterung Leder, Rad./CD-Player, Rad./CD-Wechsler, Sitzbank hinten geteilt, Sportsitze, Standheizung, Telefon, ZV + Fernbedienung, Außenspiegel abklappbar, Außenspiegel beheizt, Colorglas, el. Außenspiegel, beheizbar, Leichtmetallfelgen, Nebelscheinwerfer, Scheinwerferreinigung, Spiegel abblendbar, 4x Winterräder, Xenonlicht/Litetronic, ABS, Beifahrerairbag, Kopfairbags, Seitenairbags, Bremsassistent, Antriebsschlupfregelung, ESP (elektronisches Stabilitäts-Programm), Wegfahrsperre, Frontantrieb, Servolenkung, Unfallfrei, Spurverbreiterung, Sportfahrwerk, Sportauspuff, abged. Scheiben, Heck u. Frontspoiler, Alarmanlage,


Wenn du mehr interesse hast dann schreib ne PN.
Ich hatte schon überlegt meine gegen die TS einzutauschen

Wenn du sie dir kaufen willst bzw angucken ist deine Aufgabe mir bescheid zu sagen damit deine Celica gleich von einer zweiten eingeweiht wird :D
 
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Os-T23

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#24
wie läuft es eigendlich wenn ich mir was aus dem europäischen ausland importiere....preise sind dort lächerlich.....in frankreich zum beispiel....

muss ich dann noch auf zoll zahlen oder eine neue tüv-sonderabnahme machen?
weil is ja alles innerhalb der EU...
 

Casey

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#27
Ein Gebrauchtwagen aus der EU nach D zu importieren kostet nix, wenn (jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher) ein Gebrauchtwagen mind. 6 Monate oder > 6 tkm hat?!
Benötigst vor allem COC, Papiere (aktuelle Zulassung), Rechnung, bei Fahrzeugen > 3 Jahren einen Nachweis für HU und AU. Aber Google weiß da auch noch mehr.
 

Montags-Celi

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#28
@ Casey

Du hast Recht. Für aus EU-Ländern nach Deutschland importierte Gebrauchtwagen ist seit März 2007 mit Inkrafttreten der neuen FZV keine Einfuhrumsatzssteuer mehr fällig.

Gut das wir nur Neufahrzeuge als Luftfracht importieren und teilweise weiterschicken. Mit dem Import von EU-Gebrauchtwagen haben wir uns noch nie befassen müssen. :-(

Folgendes Merkblatt hat unser Intranet für den Import von EU-Gebrauchtwagen parat:


Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges innerhalb der EU

1. Überlegungen vor dem Kauf

Der deutsche Gebrauchtwagenmarkt gilt als der interessanteste innerhalb der EU, weil bei uns Fahrzeuge aller Klassen in großer Auswahl, verhältnismäßig jung, überwiegend in gutem Zustand und zu attraktiven Preisen zum Wiederverkauf angeboten werden. Bürger anderer EU-Länder kommen deshalb gern nach Deutschland um hier ein Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.

Entsprechend gibt es für deutsche Kaufinteressenten wenig rationale Gründe, sich in einem anderen Land der Gemeinschaft nach einem Gebrauchtwagen für den Alltagsbedarf umzusehen. Gefragt sind jedoch Raritäten und Oldtimer ( auch solche die es bald werden ) aus England und Italien, zunehmend auch aus Skandinavien.


2. Zoll und Steuern

Der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges von einem Land der Gemeinschaft in ein anderes ist kein Zoll-, kein Mehrwertsteuer und natürlich auch kein Grenzvorgang mehr. Das heißt, Sie müssen Ihren neuen Gebrauchten bei keinem Zollamt, weder an der Grenze noch an Ihrem Wohnort zur Einfuhr anmelden. Mit der Mehrwertsteuer verhält es sich folgendermaßen:

• Sie als Privatperson kaufen Ihren Gebrauchten von einer Privatperson im EU-Ausland:
Es fällt überhaupt keine Mehrwertsteuer an, weder im Kaufland noch in Deutschland.

• Sie als Privatperson kaufen bei einem Autohändler im EU-Ausland:
Dieser verlangt einen Bruttopreis einschließlich der landesüblichen Mehrwertsteuer und Sie bezahlen diesen Preis. In Deutschland fällt keine weitere Mehrwertsteuer mehr an, dafür bekommen Sie aber die ausländische Mehrwertsteuer auch nicht zurück, weil es innerhalb der EU keine Form der früher üblichen Mehrwertsteuer-Rückerstattung mehr gibt.

Übrigens, nach EU-Definition, die für die steuerliche Behandlung massgebend ist, gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es mindestens 6000 km zurückgelegt hat und schon mindestens 6 Monate in Betrieb genommen war.


3. Kaufvertrag

Schließen Sie in jedem Fall den Kaufvertrag schriftlich ab - ganz egal, wie nahestehend oder vertrauenswürdig Ihnen der Verkäufer ist. Der Kaufvertrag ist Ihr einziger Eigentumsnachweis, bis Sie Ihr Auto in Deutschland zugelassen haben! Preis, Ausstattung und Übergabetag sollten grundsätzlich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Beim Kaufabschluß gilt das Recht des Kauflandes ("Gerichtsstand"). Eventuelle Streitigkeiten müßten also nach dem Recht des Landes ausgefochten werden, in dem der Vertrag geschlossen wurde. Eine notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages wird in Deutschland nicht verlangt.


4. Übergabe

Lassen Sie sich alle im Kaufland üblichen Fahrzeugpapiere unbedingt im Original aushändigen. Die deutsche Zulassungsstelle darf keine Kopien akzeptieren! In vielen EU-Ländern gibt es, anders als bei uns, nur ein einziges Fahrzeugdokument.

Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Italien muß immer der Original-Auszug aus dem "Öffentlichen Automobilregister" (Certificato di Proprietà) der Provinz, in der das Fahrzeug zuletzt zugelassen war, vorgelegt werden. Dieser Beleg muss bei der italienischen Behörde eigens angefordert werden und ist nicht immer problemlos zu bekommen.


5. Überführung

Für die Überführung von Gebrauchtwagen gibt es mehrere Möglichkeiten, je nach dem, von wo nach wo der Transfer stattfinden soll und ob es sich um ein noch zugelassenes oder um ein abgemeldetes Fahrzeug handelt.

• Problemlos ist immer der Transport auf dem Anhänger, weil dazu weder eine Versicherung noch eine Zulassung notwendig ist.

• Völlig korrekt ist immer auch ein Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes, das aber manchmal nur teuer und/oder unter Schwierigkeiten zu bekommen ist. In Großbritannien gibt es zwar ein Exportkennzeichen, aber keine dafür taugliche Kurzhaftpflichtversicherung!

• Aus Italien, Österreich, Frankreich und den Benelux-Staaten holen die meisten deutschen Käufer ihre Fahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen (früher: Rotes Kennzeichen) ab, obwohl es genaugenommen nicht für die Verwendung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen völlig uneinheitlich. Sicher ist, dass die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann gültig ist, wenn das Fahrzeug aus einem anderen Land nach Deutschland gefahren wird.

• Ein Vertrauensverhältnis zum Verkäufer vorausgesetzt, kann das Fahrzeug auch mit der ausländischen Zulassung nach Deutschland gefahren werden. Vergewissern Sie sich jedoch unbedingt, daß die Versicherung, die der Vorbesitzer für das Fahrzeug abgeschlossen hatte, zum Zeitpunkt der Überführung noch aktiv ist! Nach der Überführung müßte das Fahrzeug im Kaufland abgemeldet und die Originalpapiere plus Abmeldebescheinigung an Sie nach Deutschland zurückgeschickt werden.


6. Zulassung

Gebrauchtfahrzeuge die eine EG-Typgenehmigung haben und zuvor in einem anderen Land der EU zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA) zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also mehr als drei Jahre seit der Inbetriebnahme vergangen sind. Wird die HU und AU nach Zuteilung der Kennzeichen fällig, wird von der Zulassungsstelle eine Prüfplakette zugeteilt, die nur bis zu diesem Zeitpunkt gültig ist.

Ist Ihr Fahrzeug älter und hat keine EU-Typgenehmigung muß es immer zur HU nach § 29 und zur AU nach § 47a vorgeführt werden. Sollte die Prüfstelle kein Datenblatt für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen haben, weil es sich um ein in Deutschland seltenes Modell handelt, könnten Sie zunächst versuchen, es durch den TÜV Stuttgart (Herrn Schönbrunn) zu bekommen, der die größte Datenblattsammlung Deutschlands unterhält:

TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
Fachgruppe Liebhaberfahrzeuge und Auslandgutachten
Krailenshaldenstr. 30
70469 Stuttgart
Tel. 0711 / 8933-255
Fax 0711 / 8933-259

Auch der Hersteller oder dessen Generalimporteur für Deutschland könnten in diesem Fall behilflich sein. Das Datenblatt selbst zu besorgen kostet zwischen 26 bis 102 €.

Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges wird immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes verlangt. Sie sagt aus, dass Ihr Fahrzeug bisher noch nicht in Deutschland zugelassen war (oder wenn doch, wann, wo und wie das war) und dass es international nicht als gestohlen gemeldet ist. Einige wenige Zulassungsstellen fordern das Papier direkt auf dem Behördenweg an; ansonsten können Sie das auch selbst tun und erhalten es binnen einer Woche gegen eine Nachnahmegebühr von 14 €. Richten Sie Ihre Anforderung formlos unter Angabe von Hersteller, Fahrzeugtyp und Fahrgestellnummer an das

Kraftfahrtbundesamt
24932 Flensburg.

Folgende Papiere sollten Sie schliesslich bei der Zulassungsstelle vorlegen können:

- Personalausweis oder Pass
- Doppelkarte des Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl
- Kaufrechnung im Original oder Schenkungsvertrag
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Prüfprotokoll der technischen Prüfstelle
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Der Entgegennahme der deutschen Fahrzeugpapiere und der neuen Kennzeichen sollte dann nichts mehr im Weg stehen.
 
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Os-T23

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#29
danke für die ausfürliche und detaierte beschreibung...
also mit importieren wird hier inner community keiner mehr probleme haben :)

zu meinem fall....
habe mir gestern die beiden GTS aus meiner nähe angeguckt....
super erhalten....gasumbau und vollaustattung....
also ich mach mich freitag auf den weg um meine zu verkaufen.... :D
und eines dieser schmuckstücke zu ergattern...
 
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