Reifen flicken/vulkanisieren

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#1
auch wenn ich die antwort wahrscheinlich schon weiß...
:(

ich habe kurz vor meinem urlaub noch den treffer schlecht hin gelandet:
der gerade eine woche alte sommerreifen (vredestein ultrac 215/35R18) auf der gerade montierten sommerfelge traf beim einparken leider einen nicht so kleinen nagel mittig in die lauffläche.

klasse.

meine telefonate an die umliegenden reifenhändler, mit der anfrage auf reifen flicken, waren leider nicht so erfolgreich. auflage sei soweit erfüllt bis auf dass der geschwindigkeitsindex "W" mir einen strich durch die rechnung macht.
hochgeschwindigkeitsreifen dürfen nicht geflickt werden.
auch wenn das auto lediglich 205 km/h fährt sind den reifenhändler leider die hände gebunden... :( :( :(

meine überlegung ist es doch machen zu lassen...
fahre ich dann wirklich mit nem hochen risiko, dass mit der reifen wieder flöten geht? selbst bei geschwindigkeiten von max. 170 km/h?

ich weiß, dass das gesetzt nicht umsonst auferlegt wurde...
aber ist ist schon mehr als ärgerlich, dass ich den reifen net mal 100km gefahren habe und ihn einfach nur noch wegwerfen darf/soll/muss... :(

erfahrungsberichte wären hilfreich... :eek:
 

TSpecial

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#2
Reifen flicken darf nur bis zu einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h (T) gemacht werden, sowie ausgehend von der Stelle des Nagels.

Ebenfalls wird in solchen Fällen immer geraten, falls möglich diesen dann als Ersatzreifen zu nutzen.

Über T bleibt immer die Frage der Gewährleistung. Und da wird jede Werkstatt die Finger davon lassen. Denn selbst wenn du dir sagen würdest ich werd nicht so schnell fahren, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch mal schnell vergessen. Hier wird dir keine andere Wahl bleiben.

Drive safe.
 

muc

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#4
Das mit der Geschwindigkeit ist zwar nicht völliger Nonsens, weil das früher tatsächlich mal so war, nur ist die Beschränkung irgendwann mal aus der Richtlinie zur Reifenreparatur raus geflogen!

Wenn der Nagel also, wie du ja gesagt hast, schön mittig in der Lauffläche war, dann steht eine Reparatur nichts entgegen.

Ich bin dem Irrglauben, dass ab H-Reifen nimmer geflickt werden dürfen auch lange nachgelaufen, bis ich mal die aktuelle Version der "Rep-Rili" nachgelesen habe. Das sollten die meißten Reifenhändler auch endlich mal machen. ;)
 

Pagon

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#5
hab schon 2 Reifen vulkanisieren lassen (beides sommer) und ich merk nix, wenn die drauf sind. auch wenn ich sie ausfahre... kein luftverlust oder ähnliches.
von daher: machet ;)
 

McFly

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#6
Zitat von TSpecial:
Reifen flicken darf nur bis zu einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h (T) gemacht werden, sowie ausgehend von der Stelle des Nagels.

Ebenfalls wird in solchen Fällen immer geraten, falls möglich diesen dann als Ersatzreifen zu nutzen.

Über T bleibt immer die Frage der Gewährleistung. Und da wird jede Werkstatt die Finger davon lassen. Denn selbst wenn du dir sagen würdest ich werd nicht so schnell fahren, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch mal schnell vergessen. Hier wird dir keine andere Wahl bleiben.

Drive safe.
Stimmt so nicht ganz. Die Zulassung geht bis zum Geschwindigkeitsindex H also bis 210km/h.

Ansonsten ist das Reparieren eigentlich ne super Sache für normale Reifen. Ich habs auch erst letztens machen lassen an den Winterreifen von meinem Dad. (210km/h mit Garantie)
Allerdings würd ich bei meiner Celica oder allgemein bei Sommerreifen, die hohe Geschwindigkeiten aushalten müssen das wohl eher nicht machen.
 
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#7
Zitat von muc:
Das mit der Geschwindigkeit ist zwar nicht völliger Nonsens, weil das früher tatsächlich mal so war, nur ist die Beschränkung irgendwann mal aus der Richtlinie zur Reifenreparatur raus geflogen!

Wenn der Nagel also, wie du ja gesagt hast, schön mittig in der Lauffläche war, dann steht eine Reparatur nichts entgegen.

Ich bin dem Irrglauben, dass ab H-Reifen nimmer geflickt werden dürfen auch lange nachgelaufen, bis ich mal die aktuelle Version der "Rep-Rili" nachgelesen habe. Das sollten die meißten Reifenhändler auch endlich mal machen. ;)
ehm *hoffnungsschimmer* d.h. wenn der reifenhändler es machen würde (verweigern darf er es ja immernoch auf grund von vorhandenen bedenken) wäre es dann rechtens...

wenn es in deutschland "rechtens" ist, dann wurde das doch bestimmt auch technisch geprüft...

sprich sind die bedenken, dass der reifen
  • nicht mehr den vorschriften entspräche
  • und technisch nicht mehr funktioniert
dann hinfällig?

machen würde es sicherlich irgendwer. nur ob ich damit auch besten gewissens fahren kann/darf ist halt die frage, die sich mir stellt.
:eek:
 
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