Reifen 1&1

Dieses Thema im Forum "FAQ - Infos - Zusammenfassungen - Newbies" wurde erstellt von servus, 4. Februar 2007.

  1. servus

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    Um den "Infopool" wieder etwas zu füllen hier mal eine Auflistung mit einigen Facts zum Thema Reifen:


    Reifenalterung

    Für jeden Reifen gilt: Seine Lebensdauer ist nach etwa 10 Jahren zu Ende.
    Selbst wenn er noch tadellos aussieht oder kaum benutzt wurde. Warum? Weil die Gummimischung mit der Zeit altert und damit einen Teil ihrer Fähigkeiten verliert. Hohe Temperaturen und Sonnenlicht beschleunigen den Alterungsprozeß. Vor allem im Sommer in südlichen Ländern ist es deshalb sinnvoll, die Reifen von länger abgestellten Autos und Caravans durch Abdecken zu schützen. Nach schnellen Autobahnfahrten empfiehlt sich eine Wärmeprobe. Ist der Reifen in Ordnung, wird er höchstens gut handwarm sein. Fühlt er sich dagegen überhitzt an, müssen Sie unbedingt den Grund dafür feststellen. Entweder ist hier der Luftdruck zu niedrig, oder eine schleichende Zerstörung von Gürtel und Unterbau kündigt sich an. Machen Sie sich folgendes zur Regel.

    Reifen über 10 Jahre nur benutzen, wenn sie vorher ununterbrochen im Einsatz waren.

    Reifen für Wohnwagen und nicht dauernd benutzte Reifen nach 6 bis 8 Jahren ersetzen.

    Reservereifen älter als 6 Jahre nur noch im Notfall verwenden.

    Das Reifenalter ist auf einer Seitenwand des Reifens zu finden. Es ist ein verschlüsseltes Produktionsdatum z.B. "0702" = "07" bedeutet 7. Woche "02" bedeutet 2002. Bis zum 31.12.1999 stand nach der dritten Ziffer ein Dreieck, z.B. "8<" für das Produktionsjahr 1998.

    -------------

    Profiltiefe

    Abgefahrene Reifenprofile werden mit Nässe, Glätte oder Schneematsch nicht mehr fertig - je geringer die Profiltiefe, desto länger die Bremswege auf nasser Fahrbahn. Verlust des Fahrbahnkontaktes (Aquaplaning) tritt bei geringer Profiltiefe schon bei niedrigen Geschwindigkeiten auf.

    Abnutzungsindikatoren in den Längsrillen der Reifen alarmieren den Fahrer. Sie erscheinen dort als Querstege, wenn das Profil auf 1,6 mm geschrumpft ist. Sie sollten aber nicht so lange warten, sondern um der Sicherheit willen die Reifen Ihres Autos schon etwas früher wechseln.

    Bei Sommerreifen ist der Austausch fällig, wenn das Profil bis auf 2 mm abgefahren ist. Bei Breitreifen sollten 3 mm als Untergrenze gelten.

    Winterreifen verlieren ihre Haftkraft auf schneebedeckter Fahrbahn schon bei 4 mm Restprofiltiefe. Sie sollten spätestens dann ausgetauscht werden.

    Fortsetzung folgt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2007
  2. servus

    servus Active Member

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    Kennungen und Maßeinheiten

    1. Reifenhersteller (Marke)
    2. Profilbezeichnung / Reifentyp
    3. Reifenquerschnittsbreite in mm
    4. Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in %
    5. Radialreifen
    6. Felgendurchmesser in Zoll
    7. Kennzahl für die Reifentragfähigkeit
    8. Geschwindigkeits-Index
    9. Tubeless (Schlauchloser Reifen)
    10. Herstelldatum (XX = Woche, X = Jahr, < = 9. Dekade)
    11. Abnutzungsanzeiger (Tread Wear Indicator) (1,6 mm)
    12. Zusatzbezeichnung für Reifen mit erhöhter Tragfähigkeit
    13. Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen


    Die Dimension eines Reifens

    Dimension des Reifens
    Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername und Reifentyp.

    Reifenbreite (3)
    Sie wird in Millimetern angegeben (z.B. 175 mm). Bei herkömmlichen Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm (z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. TD-Reifen von Dunlop oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm. Die tatsächliche Breite weicht, bedingt durch die üblichen Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der Felge, auf welcher der Reifen montiert ist. Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen verschiedener Breiten zu montieren. Diese Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller (Markenbindung) oder lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen montiert werden dürfen, da in diesen Fällen ausschließlich diese Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten sind hier die Hinweise in Fz.-Papieren und Bedienungsanleitung.

    Höhen-Breiten-Verhältnis/Serie ....../50, /60, /70, /80 (4)
    Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des Reifenquerschnittes in Prozent. Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so groß ist wie die Reifenbreite. Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw (225/45...). Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die ".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann in älteren Fahrzeugpapieren noch "155 R 13" stehen. Dies entspricht nunmehr beim Reifenkauf "155/80 R 13".

    Reifenbauart (5)
    "R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch "-". Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.

    Felgendurchmesser (6)
    Der Felgendurchmesser wird diagonal von Felgenrand zu Felgenrand ermittelt, das Maß wird meist in Zoll ( " ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10 " bis 20 ". Bei TD-Reifen von Dunlop sowie TRX-, TDX-Reifen oder dem PAX-System von Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben. Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.

    Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (7)
    Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.

    Li – kg
    63 – 272
    64 – 280
    65 – 290
    66 – 300
    67 – 307
    68 – 315
    69 – 325
    70 – 335
    71 – 345
    72 – 355
    73 – 365
    74 – 375
    75 – 387
    76 – 400
    77 – 412
    78 – 425
    79 – 437
    80 – 450
    81 – 462
    82 – 475
    83 – 487
    84 – 500
    85 – 515
    86 – 530
    87 – 545
    88 – 560
    89 – 580
    90 – 600
    91 – 615
    92 – 630
    93 – 650
    94 – 670
    95 – 690
    96 – 710
    97 – 730
    98 – 750
    99 – 775
    100 – 800
    101 – 825
    102 – 850
    103 – 875
    104 – 900
    105 – 925
    106 – 950
    107 – 975
    108 – 1000
    109 – 1030
    110 – 1060
    111 – 1090
    112 – 1120


    Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speedindex") (8)
    Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens angibt. Den Buchstaben sind folgende Geschwindigkeitskategorien zugeordnet (hier dargestellt: übliche GSY für Pkw´s).

    GSY – km/h
    M – 130
    N – 140
    P – 150
    Q – 160
    R – 170
    S – 180
    T – 190
    U – 200
    H – 210
    V – 240
    W – 270
    Y – 300
    ZR – >240


    Laufrichtungsbindung
    Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction", in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Lauf- oder Drehrichtung zu beachten.

    Tubeless ("Schlauchlos") (9)
    Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist - von wenige Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf gelten.

    Produktionsdatum (10)
    Bisheriges Verschlüsselungs-System: Die letzten 3 Ziffern der sog. "DOT"-Nummer geben das Herstellungsdatum wieder. Die ersten beiden Stellen nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl des Jahres. Beispiel: 409 =40.Woche 1999. Dass wir es mit den 90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
    Neue Kennzeichnung ab 1.1.2000: Jetzt 4-stellige Schlüsselnummer. 0100 = 1. Woche 2000.

    Verschleißanzeiger (Treadwear Indicator , "TWI") (11)
    Rundum auf der Reifenseite ist mehrmals das Kürzel "TWI" (auch andere Zeichen möglich) eingeprägt. Wenn man dem Pfeil folgt, so erkennt man, dass in diesem Bereich das Profil nicht völlig in die Tiefe geht. Der Grund: Bei einem bis auf (die gesetzlich zulässigen) 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht. Soweit sollte man es nicht kommen lassen: Versuche zeigen, dass bereits unter ca. 3 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe, deutlich abnimmt!

    M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen) (13)
    Winterreifen sind mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar, dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen des Winterbetriebs handelt. Damit verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der geforderten Geschwindigkeitsklasse.

    Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern:
    Ist "Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4mm ist eine Wintertauglichkeit aber tatsächlich sehr eingeschränkt.

    Prüfzeichen "E":
    Das "ECE-Prüfzeichen" wird als E oder e dargestellt, es bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30). Bild 6: Die anhängende "12" weist auf Österreich als Prüfungsland hin Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98, entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem 1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer Mangel" am Fahrzeug eingestuft.

    Runderneuerte Reifen
    Sie tragen als Kennzeichnung "R", "runderneuert", "retread" oder "retreaded". Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise wie das Herstellungsdatum von Neureifen angegeben.


    Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen sind erlaubt?
    Abweichend von dem Grundsatz, dass die Bezeichnungen in den Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten folgende Ausnahmen:

    Lastindex LI: Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.

    Geschwindigkeitssymbol: Er darf "höherwertiger" sein als die entsprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel: Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit Aufschrift: 185/65 R 14 86 V.


    Fortsetzung folgt....
     
  3. servus

    servus Active Member

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    Winterreifen

    Wer in der kalten Jahreszeit bei jedem Wetter gut durchkommen will, sollte auf M+S-Reifen umsteigen. Besonders im Vergleich zu Hochgeschwindigkeits-Reifen und Sommer-Breitreifen bringen sie weitaus mehr Sicherheit auf Schnee und Eis. Winterreifen haben Profile mit Tausenden von Feineinschnitten. Diese Lamellen verformen sich beim Anfahren und bewirken zusammen mit den Profilen einen höheren Kraftschluss.

    Da die besonderen Eigenschaften von Winterreifen bereits ab sieben Grad plus funktionieren, ist deren Einsatzbereich nicht auf wirkliches Winterwetter mit Eis und Schnee beschränkt. Die Gummimischungen von Sommerreifen verhärten mit abnehmender Außentemperatur, wodurch der Kraftschluss zur Fahrbahn vermindert wird. Die Folgen sind geringere Haftung und längere Bremswege.
    Winterreifen verfügen über spezielle kältetaugliche Gummimischungen mit einem hohen Silica- oder Naturkautschuk-Anteil. Sie haben somit schon im Spätherbst auch auf trockener oder nasser Straße mehr Haftung und sind Sommerreifen beim Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen.
    Die meisten Pluspunkte sammeln Winterreifen aber auf Schnee. Das tief ausgeprägte Profil sorgt für einen Verzahnungseffekt mit hoher Scherwirkung, was dem Grip erhöht. Die zahlreichen Lamellen in den Profilblöcken steigern die Haftung sogar auf vereister Fahrbahn-Oberfläche. Die Vorteile zeigen sich am deutlichsten beim Bremsen - währnde der RKW mit Sommerreifen aus nur 50 km/h erst nach 43 Metern zum Stehen kommt, benötigt der Wagen mit Winterreifen nur 35 Meter.

    Für die Montage der Winterreifen sind folgende Regeln wichtig:

    • Montieren Sie M+S-Reifen auf alle Räder und nicht nur auf eine Achse. Sie erleichtern sich das Leben, wenn Sie vier komplette Räder, also Felgen plus Reifen kaufen; das Aufziehen, Abnehmen und Lagern wird entscheidend vereinfacht.

    • Nach jeder Montage müssen die Räder neu ausgewuchtet werden.

    • Wenn die Höchstgeschwindigkeit Ihrer Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit Ihres Autos liegt, brauchen Sie einen Aufkleber im Blickfeld, damit Sie daran denken.

    • Den richtigen Luftdruck für Winterreifen finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs. Ansonsten ist ein um 0,2 bar erhöhter Luftdruck zu verwenden.

    • Winterreifen sollten in den letzten beiden Oktoberwochen montiert werden, da Sommerreifen schon ab einer Temperatur von weniger als 7 Grad auf nasser Fahrbahn eine geringere Bodenhaftung haben. Entsprechend wird auch der Bremsweg deutlich länger.

    • Neue Winterreifen brauchen Sie dann, wenn das Profil Ihrer Reifen bis auf weniger als 4 mm abgefahren ist. Für Winterreifen gilt nämlich eine Profiltiefe von mindestens 4 mm. Zum Vergleich: Neue Winterreifen haben eine Profiltiefe von 8 mm. Haben Winterreifen kein ausreichendes Profil mehr, nimmt die Matsch- und Schneetauglichkeit und das Aquaplaningverhalten entscheidend ab.


    Winterreifen-Verwendungspflicht

    In Deutschland sind Winterreifen nicht vorgeschrieben. Bei Fahrten mit Sommerreifen kann es allerdings versicherungsrechtliche Probleme geben, insbesondere in der Vollkaskoversicherung.

    Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Österreich nicht. Allerdings kann das Fahren mit Winterreifen für stark verschneite Bergstraßen angeordnet werden. Auf die Winterreifenpflicht weist in der Regel ein Fahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" hin. Auch eine Schneekettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt.

    Eine grundsätzliche Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall zu einem erheblichen Teil mit.


    Italien: Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen können Winterreifen für einzelne Streckenabschnitte kurzfristig vorgeschrieben sein.

    Frankreich: Auf Gebirgsstraßen müssen Winterreifen benutzt werden, wenn entsprechende Schilder darauf hinweisen.

    Weitere Länder: Ab 1. Dezember müssen nicht nur Suomis Söhne und Töchter, sondern auch Autofahrer aus dem Ausland Winterreifen an ihrem Fahrzeug montiert haben. Ebenso wie in Finnland gilt die Winterreifenpflicht auch auf Lettlands Straßen, und zwar jeweils vom 1.12. bis zum 28./29.2. des folgenden Jahres.

    Pkw und Lieferwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie Anhänger und Spezialfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von 700 bis 3.500 kg müssen Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 3 mm montiert haben. Ebenso erlaubt sind Spikes oder Ganzjahresreifen mit der Aufschrift "M+S" - allerdings reicht die Qualität eines solchen Reifens nicht an die eines guten Winterreifens heran.

    Die Strafen für Winterreifen-Muffel sind in Finnland verhältnismäßig hoch. Sie werden dort nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens berechnet und beginnen umgerechnet ab ca. öS 1.000,-. In den skandinavischen Nachbarländern Norwegen und Schweden ist eine Winterbereifung für Pkw für ausländische Autofahrer nicht zwingend vorgeschrieben.

    Eine Winterausrüstungspflicht gilt auch in Slowenien, jeweils von 15. November bis zum 15. März des Folgejahres. Unter "Winterausrüstung" fallen entweder Winterreifen oder Radialreifen, wenn sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen. Allerdings genügen nach slowenischem Gesetz zwei Winterreifen.



    Zahlt die Versicherung in Österreich bei einem Unfall mit Sommerreifen? Der geschädigte Dritte erhält von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf jeden Fall den Schaden ersetzt, unabhängig davon, ob dem Schädiger seitens seiner Haftpflichtversicherung die Verwendung von Sommerreifen trotz winterlicher Bedingungen vorgeworfen werden kann. Ein Rückforderungsanspruch des Versicherers an den schuldtragenden Lenker ist de facto nicht gegeben, da das österreichische Kraftfahrrecht keine generelle Winterreifenpflicht kennt.

    Es ist somit nicht verboten, auch bei extrem winterlichen Fahrverhältnissen mit normalen Sommerreifen zu fahren. Wer mit Sommerreifen fährt, kann allein deswegen nicht bestraft werden, bei einem Unfall kann sich die Kaskoversicherung allerdings leistungsfrei erklären: Kaskoversicherungen kennen den Tatbestand der "groben Fahrlässigkeit", und wenn eine solche im konkreten Fall nachgewiesen werden kann, ersetzt sie den eigenen Schaden nicht. Auch die Gefahr, ein zivil- oder strafrechtliches Mitverschulden angelastet zu bekommen, ist bei Verwendung von Sommerreifen mehr gegeben als mit Winterreifen. Wer sein Fahrzeug lediglich mit Sommerreifen ausgerüstet hat und auf rutschiger Fahrbahn mit einer derart mangelhaften Bereifung unterwegs ist, muss daher nach ständiger Rechtsprechung diesem Umstand zumindest durch besonders vorsichtige Fahrweise Rechnung tragen.
     

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