Probleme mit der Polizei

Dieses Thema im Forum "Celica - Allgemein" wurde erstellt von Corruptor, 16. Januar 2018.

  1. Corruptor

    Corruptor Member

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    Hallo,
    wie ich vor kurzem geschrieben habe, ist der nagelneue KW Gewindefahrwerk verbaut und wäre alles soweit OK, aber ......
    Vor ein paar Wochen hat mich Polizei kontrolliert und die sagten, ich sollte hinter denen fahren zum GTÜ Prüfstelle.
    Da haben die getestet und sagten, daß mein Auspuff nicht Original sei - nicht eingetragen ,also bin ich ohne Betriebserlaubnis gefahren. So sagen die Prüfer und die Polizei.
    Dann haben die Lautstärke Messung durchgeführt und mein Auspuff ist zu laut.
    Mit der Toleranz darf ich 95db haben und es waren 96db.
    OK, jetzt vor kurzem kam ein Brief von der Polizei, wo stand: ich sei ohne Betriebserlaubnis gefahren und der Auspuff zu laut sei. Strafe zu zahlen :450 Euro !!!!!!
    Aber mit dem Auspuff stimmt es garnicht, es ist Originale Toyota Auspuff mit am Ende angeschweisstem Y-Stück und zwei Endrohre. Die Endrohre sind auch in Fahrzeugbrief eingetragen.
    Also stimmt es schon garnicht, daß ich ohne Betriebserlaubnis gefahren sei, da der Auspuff Original ist und die Endrohre eingetragen sind.
    War jetzt beim Anwalt und keine Ahnung, wie es ausgeht.
    OK. der ist um diesen 1db zu laut, aber dafür 450 Euro Strafe ???

    Ich habe keine Ahnung,was ich machen soll. Soviel Geld für neues Gewindefahrwerk mit Montage (1500 Euro) dazu bezahlt und jetzt ?
    Noch die Strafe dazu ? Aber wofür ?
    Und ich kann auch wahrscheinlich nichts machen, daß der leiser wird, also werde ich den nicht mehr fahren dürfen ?
    Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt noch machen kann.
    Was meint Ihr ?
     
  2. CRX_Fan

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    Das ist zwar alles ziemlicher Mist - aber da kommt man im Endeffekt und effektiv NUR mit einem Anwalt weiter. Du hast Dir ja einen genommen - der sollte Dir das besser erzählen können als ein User hier im Forum, wie man nun weiter verfährt, da nur er die Akteneinsicht bekommt bzw. hat. Dein Anwalt wird vermutlich auch die Geräuschemessung anzweifeln und alle Zulassungen und Gegebenheiten (Schulungen und Qualifikationen des Prüfers, Messgeräte, Umgebung, Abläufe, Formfehler, etc.) dazu überprüfen und ein neues Gutachten erstellen lassen, das ist meist so das gängigste. In der Regel finden Anwälte immer etwas, so das das Gutachten nicht zugelassen wird.

    Aber wie gesagt, nur Dein Anwalt kann Dir da wirklich helfen, da auch nur er die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten detailiert kennt.
    Auf jeden Fall aber bei der Polizei nichts mehr sagen, schreiben oder hingehen und alles was an Briefen kommt direkt dem Anwalt geben, der kümmert sich darum.

    Gruß
    Ben
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2018
  3. Pillhuhn

    Pillhuhn Member

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    Hallöchen!
    Also klingt für mich erstmal plausibel: Dein (originaler) Auspuff ist offensichtlich lauter, als ein originaler Auspuff sein sollte!
    Also ist er vermutlich manipuliert worden, weshalb die BE auch des originalen Auspuffs erlischt.

    Da der originale Auspuff so leise ist, dass niemand (!) auf den Gedanken einer Kontrolle kommen würde, muss an deinem Auspuff was faul sein, sonst würde den gar keiner prüfen!
    Als mein Auspuff sich ganz sportlich, jedoch noch immer dezent anhörte, war er Ausgang gerissen und ich kam nicht durch den TÜV.
    Wenn ein Gutachter bei deinem Auspuff keine äußeren Schäden feststellt, er jedoch mehr Krach als üblich macht, liegt die Vermutung einer Manipulation logischerweise nahe.

    Einzige Möglichkeit eines Erachtens: Du weißt den originalen Zustand deines Auspuffs nach. Also alles Vorschriftsmäßig aber trotzdem zuviel dB, ggf. durch Korrosion innen oder so.
    Ein dB zuviel klingt auch erstmal wenig, aber abzüglich Toleranz und sonstwas und einem eigentlich auch sonst genau messenden Messgerät wird er schon spürbar lauter sein. Alles Mist zwar und im Gegensatz zu den ganzen neuen lauten Mistkarren mit Klappen-Auspuffen, wie bei Mercedes und VW´s häufig beobachtet, vermutlich eigentlich nicht erwähnenswert.
    Aber geh nochmal in dich. Du verweist selbst bislang nur auf den äußeren Originalzustand. Wenn du dir sicher bist, dass End- und Mitteltöpfe nicht aufgebohrt oder ausgehöhlt wurden, der Kat nicht herausgenommen wurde - dann könnte ein Gegengutachten über den Originalzustand vielleicht Erfolg bringen.
    Stell doch mal ein Video mit Geräusch ein. Bin gespannt und jeder kann sich von der Geräuschkulisse ein Bild machen.
     
  4. Neomaxx

    Neomaxx Händler Feiny´s Performance Store Händler

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    also es ist ja so, dass es in Deutschland für das STANDGERÄUSCH KEINEN Grenzwert gibt. Das ist Fakt. Es wird zwar gerne genau DIES hergenommen, um zu behaupten, dass der Auspuff ZU LAUT ist, aber dem ist nicht so. Das Entscheidende ist das FAHRGERÄUSCH. Weil das darf NICHT lauter sein, als das was im Schein steht. 1dB Toleranz, wenn man Glück hat. d.h. sämtliche Auspuffanlagen mit ABE erfüllen den maximalen Grenzwert des FAHRGERÄUSCHES. Und wie wird es ermittelt? Relativ kompliziert. Mikrofon hat bestimmten Abstand zum vorbeifahrenden Wagen, 1,20m Höhe, 20m Messraum, in dem das Fahrzeug in diversen Gängen Vollgas geben muss usw. Und das wichtigste: Es muss auf NORMASPHALT durchgeführt werden.
    Messungen im Stand sind zwar schön, aber keine Prüfgrundlage. Es ist aber so, dass wenn das Standgeräusch schon sehr viel lauter ist, als eingetragen, die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das erlaubte FAHRGERÄUSCH nicht eingehalten wird. Um das aber 100%ig zu wissen, muss man eine Fahrgeräuschmessung durchführen. Alles andere ist Glaskugellesen.

    Wenn du einen original Auspuff montiert hast und hast dort die Endrohre verändert, muss man das abnehmen lassen. Wenn du das getan hast, dann sollte es kein Problem geben. Wenn du allerdings sämtliche Schalldämpfer leer geräumt hast, und deshalb der Wagen so laut ist, dann ist die BE natürlich hin. Gleiches gilt, wenn die Endrohre die Lautstärke so stark beeinflussen, dass das Fahrgeräusch zu laut wird. -> auch das muss man erst mal ordentlich nachmessen. Und nicht im Stand auf nem Hinterhof bei der GTÜ...

    Vor allem: GTÜ Prüfstelle.... das ist auch witzig. Die dürfen ja NIX eintragen :D HU/AU und EIN Bauteil mit Teilegutachten.... das wars dann schon. Wenn du Distanzscheiben und Felgen mit Gutachten hast, dürfen die das z.B. gar nicht zusammen eintragen. Und DORT fährt die Polizei hin? naja....
     

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