Du benötigst mindestens ein Materialgutachten, in der die Festigkeit nachgewiesen ist.
Man kann da nie eine Pauschalaussage machen, weil jeder TÜV Prüfer so seine eigenen Vorstellungen hat!
Daher sollte man sowas IMMER mit dem örtlichen Prüfer besprechen, der die Abnahme machen wird. Hinfahren, zeigen und anhören, was er für Papiere sehen möchte.
Wie gesagt muss in sogut wie allen Fällen ein Materialgutachten vorliegen, da kein Prüfer heutzutage mehr das Risiko eingeht, Teile abzunehmen, wo nicht festgehalten ist, ob sie den Anforderungen (Splitterverhalten, etc.) genügen.
Viele Prüfer stellen sich dabei allerdings an, wenn die Kennzeichung der Teile nicht mit den Kennzeichungen im Materialgutachten übereinstimmen.
Das hat den Hintergrund, das sichergestellt sein muss, das es sich auch um exakt die Teile handelt, die im Gutachten erwähnt werden. Sonst könnte ja jeder kommen, und irgendeinen Materialmix zusammenpfuschen und einfach irgendein Materialgutachten nehmen. Gutachtenmissbrauch wird dadurch eingedämmt.
Aber auch das sieht jeder Prüfer anders.
In den meisten Fällen führt eine Eintragung mit "nur Materialgutachten" zu einer Einzelabnahme.
Daher meine Empfehlung: Zum örtlichen TÜV fahren und sich anhören, was ER sehen möchte!