servus
Well-Known Member
Steht das in Deutschland auch schon zur Debatte? Obwohl ich die Gründe für lächerlich halte!

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Zitat von Flying_Homer:Ich hätte dazu eine Frage, die ich schon im "alten" Forum gestellt habe, die mir damals aber abgewürgt worden ist, weil es nicht erlaubt war.
Kann man die Schaltung der Nebelscheinwerfer derart einrichten, dass nur diese angehen und nicht das Begrenzungslicht und Rücklichter!? Das wäre für mich die einzig praktikable Lösung, ansonsten fahre ich ohne Licht.
mfg
Weis da keiner was?Zitat von servus:Steht das in Deutschland auch schon zur Debatte? Obwohl ich die Gründe für lächerlich halte!![]()
Zitat von alpincelica:ich dachte zum wechseln der Nebler-Birnen muss die ganze Front runter?
Kann kein mechaniker oder KFZ-Elektriker helfen? Kann man die Nebelscheinwerfer nicht so schalten, dass die Leuchten ohne Begrenzungslicht, Rücklicht, Kennzeichenbeleuchtung.
Mir geht das auch ziemlich auf den keks, wenn ich zb die Uhr oder die Lüftungs-/Klimaeinstellung bei Sonnenschein nicht sehe.
Richtig, meine nebler sind auc offiziell vom tüv nord ausgetragenNebler vorne sind soweit ich weiss in D keine pflicht und ich denk bei euch auch nicht!sollst dir dann die lichter oben aufs dach machen oder was meinen die wo die hin sollen!???
Der Blödsinn ist leider für EZ seit dem 1.1.1991 Pflicht.Wie siehts eigentlich rein Rechtlich mit Nebelschlussleuchten in D aus. Pflicht ?