nikeformike
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Hallo jemand erfahrung welche papiere man brauch um ne englische Celica hier in Deutschland zuzulassen ?TÜV Vollabnahme notwendig??
MFG Mìke!
MFG Mìke!
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ok und wegen fahrzeugbrief aus österreich haben die au nit gemeckert? wegen überführung etc ??Bei meiner österreich celi musste ich nur zum tüv und ne HU machen er hat dan alles ausgestellt.
Das sollte bei allen EU fahrzeugen sein nur musst du bei einer England celi die Scheinwerfer umbauen ,Rückleuchten weiss ich nicht ob sie ein E zeichen trotzdem haben wenn nicht musst du auch welche holen die eins haben.
Nop
Gibt ja keine probleme hats damals auffen trailer geschmissen da auto dan zum tüv ,össi brief vorgelegt er hat alles abgefertigt und hat mir ne betriebserlaubniss mitgegeben und damit konnt ich alles anmelden und mir neue papiere holen.
Du brauchst auch COC Papiere
Nop
Gibt ja keine probleme hats damals auffen trailer geschmissen da auto dan zum tüv ,össi brief vorgelegt er hat alles abgefertigt und hat mir ne betriebserlaubniss mitgegeben und damit konnt ich alles anmelden und mir neue papiere holen.
Certificate of Conformity
Sollte eigentlich bei jeder Celi dabei sein...
§ 7 FZV:
Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
(1) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb waren, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Der Antragsteller hat nachzuweisen, wann das Fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erstmals in Betrieb genommen worden ist. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist vor der Zulassung eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Durchführung einer vorgeschriebenen Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
(2) Die Zulassungsbehörde hat die ausländische Zulassungsbescheinigung einzuziehen und mindestens sechs Monate aufzubewahren. Sie hat das Kraftfahrt-Bundesamt über die Einziehung umgehend, mindestens jedoch innerhalb eines Monats, elektronisch zu unterrichten. Ausführungsregelungen zur Datenübermittlung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt in entsprechenden Standards im Verkehrsblatt bekannt. Auf Verlangen der zuständigen ausländischen Behörde ist die eingezogene Zulassungsbescheinigung über das Kraftfahrt-Bundesamt zurückzusenden. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde.
(3) Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und, sofern vorgeschrieben, eine Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchzuführen.
Kann sein, dass es bei Toyota so ist, es muss aber (vll. auch nur bei anderen Herstellern) nicht so sein. Ich werde regelmäßig mit dem Problem konfrontiert und der Frage: "Was sollen wir jetzt machen?".Im COC der T23 steht aber alles drin, was notwendig ist.