Ok die offizielle Antwort von Bilstein ist das es kein Gutachten für den asiatischen Markt von denen gibt und nur die Eintragung über Paragraph 21 möglich ist...
Die Prüforganisationen dürfen zwar sowas offiziell nicht als Prüfgrundlage nehmen, aber zumindes sieht man, das die Fahrwerke ordnungsgemäß geprüft wurden...nur die abweichenden nummern...naja. Versuch macht kluch...musste Deinen Prüfer fragen, ob ihm das irgendwie hilft!
Die Prüforganisationen dürfen zwar sowas offiziell nicht als Prüfgrundlage nehmen, aber zumindes sieht man, das die Fahrwerke ordnungsgemäß geprüft wurden...nur die abweichenden nummern...naja
Es ist tatsächlich so das es direkt von Bilstein für dieses Fahrwerk kein Gutachten gibt...von Postert ist anscheinend das einzige ABER das reicht mir für den TÜV
Nö, das ist eben nicht egal, besonders wenn unterschiedliche Kennzeichnungen drauf stehen. Wenn die ganzen Beschriftungen etc. aber ident sind, merkt's natürlich keine S...
Vielen Dank an Alle hier die mir mit Rat und Tat zur Seite standen!
Bin mit Eurer Hilfe fündig geworden und dem TÜV steht nix mehr im Weg...so muss eine Community funktionieren!
FETTES DANKE AN ALLE!
Gruß Matze ...wegen mir kann dann hier auch zugemacht werden.