Und selbst die darf meines Wissens nur noch so verbaut sein, daß sie auch funktioniert wenn die Türen auf sind
(Montage der Beleuchtung an der Unterseite der Türen)
Ist alles immer so eine streit frage, wenn die so angebracht sind das sie den fahrer nicht blenden können und auch nicht aus dem fahrzeug rausstrahlen gibt es ja nicht wirklich was gegen die fussraum beleuchtung spricht.
Ist dann nur einen innenraum beleuchtung und das darf man. Aber in dem land der "§" ist das alles nicht so einfach wie es aussieht.
Würde es nicht darauf anlegen das es jemand sieht aber wenn es jemand sieht (Polizei) nicht gleich eine strafe aufbrummen lassen.