Frontsplitter + Canards Strafe?

Dieses Thema im Forum "TÜV / Eintragung / Gutachten" wurde erstellt von Niska, 26. April 2018.

  1. Niska

    Niska New Member

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    Hallo,

    ich habe an meinem Celica einen größeren Frontsplitter und Canards an der Seite der Stoßstange verbaut. Wurde demletzt kontrolliert und die Bullen untersagten mir eine weiterfahrt, da diese Teile zu unsicher für Passanten seien. Einen Punkt bekam ich dafür nicht.
    Wie sieht es bei solchen Anbauteilen an der Frontstoßstange aus?
    Ich hänge ein paar Bilder an damit ihr euch einen Eindruck machen könnt.
    Falls sich jemand mit dem Strafmaß für solche Bauteile auskennt, bitte aufklären.
    Material ist PVC aus 5mm Dicke 2018-03-18 01.48.42.jpeg 2018-03-18 01.23.13.jpeg
     
  2. zwerg

    zwerg Well-Known Member

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    Hast du ein Teilegutachten oder eine ABE für die Teile? Wenn nicht würd es sehr schwer die Teile einzutragen.

    Ganz ehrlich. Von deiner Celica möchte ich nicht als Fußgänger angefahren werden. Da werden die Verletzungen erheblich schlimmer sein als ohne hin schon.

    Solche Teile gehören für mich nicht an Auto was auf der Straße rum fährt.
     
  3. Niska

    Niska New Member

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    Ich habe keine Papiere dafür und dass eine Eintragung nicht möglich ist, ist mir längst bewusst
    Meine Frage war, ob jemand das Strafmaß für solche Anbauten kennt, bei einer normalen Kontrolle
     
  4. CUF

    CUF Member

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    Hmm, kann ich pauschal nicht beantworten. Wenn deine Betriebserlaubnis erloschen ist (was durch die Kontrolle ja vermutlich der Fall ist), dann kostet es ab 50€, eventuell 90€. Ob das tatsächlich der einzige Fall ist der greift, weiß ich nicht.

    Aber der Teil ist ja noch nicht wild... Die wirkliche Gefahr ist ein Unfall (muss nicht mal von dir verschuldet sein - dir kann ja bspw ein Besoffener vors Auto torkeln), dann musst du beweisen dass deine Basteleien keinen Einfluss auf die Auswirkungen hatte - und das wirst du (zu 99,9%) nicht können. Da du dir der Gefahr bewusst bzw. spätestens seit der Kontrolle darüber informiert bist kann man dir höchstwahrscheinlich Vorsatz und/oder (grobe) Fahrlässigkeit nachweisen - da greift dann das StgB. Im schlimmsten Fall der "fahrlässigen Tötung" werden bis zu 5 Jahre Haft angesetzt, bei "fahrlässiger Körperverletzung" bis zu 3 Jahren (die Realität sieht zwar ohne Vorbestrafung vermutlich etwas milder aus, aber ist eben vom Fall abhängig).

    Ernsthaft, machs ab. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und die Strafe kannst du im blödesten Fall nicht voraussagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2018

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