T23 Felgen typisieren - Anfängerfrage

Moonwalker1701

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hab mit Autos zu tun..
Hallo Leute,

nur kurz für mich zum Verständnis.. was ich hier so gelesen hab haben div. User 18" Felgen verbaut, jedoch ohne zu bördeln oder sonstige Arbeiten vorzunehmen.

Warum finde ich dann in jedem Gutachten, bereits für 17" Felgen folgende (oder ähnlich lautende) Auflage:

"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."

oder

"An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben."

Ich hab momentan auch 7x17 Felgen drauf und eingetragen ohne bördeln usw.. (hab aber leider nie das Gutachten gesehen)

Steht dieser Absatz nur "vorsorglich" drin oder warum wird das überall angeführt, selbst wenn definitiv keine Karosseriearbeiten notwendig sind?
 
das ganze ist nur im sich zu orientieren ob genügend Freiheit vorhanden ist deswegen steht in dem Gutachten auch immer mit * was drinne obs überhaupt zutrifft oder nicht.
 
hab 19" verbaut und eingetragen! Bei mir sind nur hinten die Radlaufkanten umgelegt! Das reicht völlig aus!Ach und n Gewinde hab ich auch drin, und das seeeeehr tief runter geschraubt! Sowie Spurplatten verbaut! Die Celi hat viel platz im Radkasten!
 
Das ist mir schon klar, nur in dem Fall würde es zutreffen, egal bei welcher Felge - bei 7x17" oder auch 8x17" mit der Kombo 215/40/17 ist als Auflage eines der oben erwähnten Absätze aufgeführt. Ich fasse das so auf wie: Wenn ma diese Felge mit diesen Reifen montiert, muss man die angegebenen Arbeiten durchführen lassen, damit entsprechend Platz ist.

Nun hab ich aber genau diese Reifengröße drauf und eingetragen und nichts gemacht - warum steht dann im Gutachten drin, die Arbeiten seien notwendig. Sonst könnte man ja auch reinschreiben "wenn erforderlich....." Aber es steht ja drinnen, dass man es dezidiert machen muss oder versteh ichs einfach falsch!?

zb. bei diesem Gutachten: http://www.aez-wheels.com/certificates/00043626/43626530.pdf
 
Sorry Leute jetzt muss ich nochmal explizit nachfragen.. bin noch immer auf Felgensuche. Ich lese hier immer wieder in fast jedem Thread "18 Zoll Felgen sind kein Problem auf der Celi" oder "18 Zoll kannst du auch mit 30/30 Tieferlegung ohne Probleme fahren ohne Karosseriearbeiten durchführen zu lassen."

Wenn dem so ist, warum steht dann in jedem 18er Gutachten als Auflage drin, dass an der Hinterrachse (wohlgemerkt im Serienzustand!) der Kotflügel gezogen gehört, oder entsprechende Karosserieteile anzubringen sind um diese 0-50Grad Abdeckung des Reifens zu gewährleisten?? Wenn das nicht so wäre und hier alle ohne irgendwelche Karosseriearbeiten damit rumfahren warum stehts dann im Gutachten drin?

Ich nehme hier nochmal als Beispiel die MAM 11 von felgenoutlet.de - hier das Gutachten Auflage K2b und darüber hinaus ist auch vom bördeln die Rede Auflage K45:

http://www.felgenoutlet.de/gutachte...t35__toyota_avensis_celica_urban_cruiser_.pdf
 
Steht da doch:

Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, ... , in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Wenn dieser Zustand schon vom Werk aus vorhanden ist, umso besser. ;)

An Achse 1 ist ... eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

Und wenn diese Freigängigkeit schon ab Werk vorhanden ist, braucht auch nix nachgearbeitet werden!

Wo ist das Problem? :rolleyes:

Wie ich schon x-mal geschrieben habe: Greif dir das Gutachten und frag beim Sachverständigen nach, ob die so drauf passen.

Ich habe auch 8,5x18" mit ner 30/30 Tieferlegung drauf. Und da ist (und wird) nix an der Karosserie gebastelt. Für die Felgen gibt's auch kein Teilegutachten für die T23.

Und wenn die T23 schon im Gutachten drin steht, kannste auch davon ausgehen, dass die Felgen auch auf eine Stock-Celi drauf passen.

Du machst dir echt Gedanken zu Problemen, wo keine sind! ;)
 
Kann sein, dass ich mir unnötig Gedanken mache, aber dann verstehe ich auch den Sinn des Gutachtens an sich nicht. Wenn dieser Zustand schon von Werk aus gegeben ist, und die Felgen für dieses Fahrzeug und Modell getestet wurden müsste man das doch gar nicht reinschreiben, wenn die Bedingungen ohnehin gegeben sind.
Ich verstehe es nämlich so, dass wenn ich diese Felgen auf dieses Fahrzeug montieren will, ich diese (noch nicht vorhandenen/durcgeführten!) Auflagen erfüllen muss.

Ich bin nämlich der Typ, wenn ich zum typisieren fahre, hält mir der Prüfer sicher den Wisch unter die Nase und fragt mich, ob ich denn diese Auflagen erfüllt habe und iiiirgendwas passt sicher nicht. Ich hab schon mal wieder heimfahren müssen weil ich einen falschen Ventilstoppel verwendet habe!!Vielleicht is in Österreich die Mentalität der Prüfer einfach anders/beschi***** und ich bin deshalb gebrandmarkt. ;)

Wenn das alles im Serienzustand erfüllt ist.. umso besser, nur weiß ich es eben nicht (bin kein Schrauber) und kanns auch nicht ausprobieren wenn ich die Felgen nicht da hab.. ich verlass mich da mal auf euch.
 
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