Moonwalker1701
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- 5. April 2010
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- 48
- Beruf
- hab mit Autos zu tun..
Hallo Leute,
nur kurz für mich zum Verständnis.. was ich hier so gelesen hab haben div. User 18" Felgen verbaut, jedoch ohne zu bördeln oder sonstige Arbeiten vorzunehmen.
Warum finde ich dann in jedem Gutachten, bereits für 17" Felgen folgende (oder ähnlich lautende) Auflage:
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."
oder
"An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben."
Ich hab momentan auch 7x17 Felgen drauf und eingetragen ohne bördeln usw.. (hab aber leider nie das Gutachten gesehen)
Steht dieser Absatz nur "vorsorglich" drin oder warum wird das überall angeführt, selbst wenn definitiv keine Karosseriearbeiten notwendig sind?
nur kurz für mich zum Verständnis.. was ich hier so gelesen hab haben div. User 18" Felgen verbaut, jedoch ohne zu bördeln oder sonstige Arbeiten vorzunehmen.
Warum finde ich dann in jedem Gutachten, bereits für 17" Felgen folgende (oder ähnlich lautende) Auflage:
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein."
oder
"An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben."
Ich hab momentan auch 7x17 Felgen drauf und eingetragen ohne bördeln usw.. (hab aber leider nie das Gutachten gesehen)
Steht dieser Absatz nur "vorsorglich" drin oder warum wird das überall angeführt, selbst wenn definitiv keine Karosseriearbeiten notwendig sind?