Fehlende Seitenblinker !?

-=D4h=-

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#1
Ich wollte mal Fragen wie es Tüv-technisch aussieht wenn die Blinker im Kotflügel nicht mehr vorhanden sind.

Durch bsw. cleanen oder GfK Kotflügel.

Müssen dann irgendwo zusätzliche Blinker angebracht werden?
Hat vielleicht zufällig jemand ne ABE parat von GfK Kotflügeln und kann mir sagen was da drin steht bezüglich Blinker?

Danke!

Gruß
Dennis
 

Borstenhorst

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#3
wenn du blinker vorne in der stoßstange hast geht das schon sofern diese ein E-Prüfzeichen haben, was sie halt nicht haben :(
 

Casey

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#5
Sind nicht pflicht!

Ausschnitt aus
StVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
sowie
5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.
unsere Lady: ca. 4,35 m und ca. 1,3 t ;)

P.S.: mein Golf 2 hatte serienmäßig keine seitlichen Blinker
 

Reato

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#6
Das mit dem 2er Golf ist ein komischer vergleich...
Wenn vom Werk aus welche verbaut sind dann "sollten" sich auch dran sein.
Ob sie nun Pflicht sind oder nicht ist was anderes.
Das gleiche gilt ja für Nebler:wenn man keine hat ist es egal aber wenn welche vom Werk aus verbaut sind, man sie dann entfernt, geilt sich jeder Tüv Prüfer daran auf :rolleyes:

Greetz
 

-=D4h=-

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#7
Sind nicht pflicht!

Ausschnitt aus


Zitat:
StVZO §54 Fahrtrichtungsanzeiger

(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.
sowie
Zitat:
5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.

unsere Lady: ca. 4,35 m und ca. 1,3 t ;)

P.S.: mein Golf 2 hatte serienmäßig keine seitlichen Blinker
Weißt du was mir grad für nen Stein vom Herzen fällt !? :D

Ich habe in meiner neuen Front Seitenblinker vorgesehen, allerdings is mir erst zu spät gekommen, das die gar kein E-Zechen haben und die Kotflügel sind jetzt schon dicht...

Also kann ich beruhigt mit den original Schürzen zur Inspektion und da gleich TÜV mitmachen lassen... und wenn das Kit dann fertig lackiert ist fahr ich damit nochmal selbst zur Abnahme ohne Blinker in der Front ...
 
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FoxHound

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#8
Soll das jetzt heißen ich brauch keine oder doch ???

Das ist so ein durcheinander hier das ich nicht mehr durchblicke.
 

Nachtfly

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#9
ich hab spiegel mit led blinker und e zeichen. und der tüv meinte ich soll die birnen von den seitenblinker ausbauen und das blinkerglas schwarz färben dann würde er das alles eintragen. blinker auf der seite brauchst du. aber wenn welche an den spiegeln hast kannst die anderen entfernen.
 

muc

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#10
Hier gibt es zwei konkurrierdende Vorschriften.

Einerseits die StVZO, nach der ist, wie oben schon richtig raus zitiert, ein Seitenblinker bei Pkw nicht nötig, wenn das Auto nicht zu lange ist.

Andererseits gibt es die Vorschrifen der EU, die auf die ECE verweisen. Nach ECE-R48 ist bei M1 Fahrzeugen (=Pkw) ein seitl. Blinker immer vorgeschrieben. Nach dieser Vorschift ist die Celi auch genehmigt.

Bastelt man rum, dann kann aber auch das nationale Recht angewendet werden. :) Nur muss dann die komplette Beleuchtung entweder EG/ECE oder StVZO entsprechen, ein Mischmasch geht streng nach Vorschrift nicht. Das ist aber kein Problem, die Vorschriften für die Anbaumaße der Scheinwerfer Rückleuchten sind meist fast deckungsgleich.

Die Aussage von dem Sachverständigen ist leider Blödsinn, nur Glühlampe raus und schwarz einfärben ist nicht zulässig. Abgesehen davon schaut das eh dämlich aus. Viel besser ist, die Löcher sauber mit Blechen verschließen und per Spotrepair lackieren lassen. Kostet so auch nicht die Welt.
 

Nachtfly

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#11
ja

aber wenn du zum tüv gehst um dein heck einzutragen zu lassen. und er erwähnt das mit den seitenblinkern, und sagt entferne die lampen und färbe es schwarz ein. damit es auch nicht mehr als blinker genutzt werden kann, und er trägt deine spiegel mit seitenblinkern dadurch gratis gleich mitein. finde ich als absolut ok, zuschweissen ist blödsinn vor allem wenn man vor hat da eh andere gfk teile zu nehmen, und das alles eh dann lackieren muss.

vor allem kann man es nachträglich ja immer noch zuschweissen lassen. und ich glaube schon das der herr ingenieur eine ahnung von der materie hat.


Hier gibt es zwei konkurrierdende Vorschriften.

Einerseits die StVZO, nach der ist, wie oben schon richtig raus zitiert, ein Seitenblinker bei Pkw nicht nötig, wenn das Auto nicht zu lange ist.

Andererseits gibt es die Vorschrifen der EU, die auf die ECE verweisen. Nach ECE-R48 ist bei M1 Fahrzeugen (=Pkw) ein seitl. Blinker immer vorgeschrieben. Nach dieser Vorschift ist die Celi auch genehmigt.

Bastelt man rum, dann kann aber auch das nationale Recht angewendet werden. :) Nur muss dann die komplette Beleuchtung entweder EG/ECE oder StVZO entsprechen, ein Mischmasch geht streng nach Vorschrift nicht. Das ist aber kein Problem, die Vorschriften für die Anbaumaße der Scheinwerfer Rückleuchten sind meist fast deckungsgleich.

Die Aussage von dem Sachverständigen ist leider Blödsinn, nur Glühlampe raus und schwarz einfärben ist nicht zulässig. Abgesehen davon schaut das eh dämlich aus. Viel besser ist, die Löcher sauber mit Blechen verschließen und per Spotrepair lackieren lassen. Kostet so auch nicht die Welt.
 

muc

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#12
ja
und ich glaube schon das der herr ingenieur eine ahnung von der materie hat.
Ich nicht ;) , zumindest bezüglich der Aussage mit dem Schwärzen und so, die ist aus verschiedenen Gründen nämlich schlicht falsch, es würde jetzt aber den Rahmen sprengen, das ausführlich zu erläutern.

Das mit dem Zuschweissen war nur ein Vorschlag, wie man es richtig macht, wenn man aber natürlich Gfk Kotflügel dran macht, dann ist das natürlich hinflällig. Ggf. kann gibt es auch welche Serie ganz ohne Loch, USA Model oder so was beispielsweise, dann kann man natürlich auch die nehmen, das wäre dann die sauberste Lösung, wenn man beim Original bleiben will...
 

Nachtfly

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#13
na ja wie gesagt mir is das eig wurst, hauptsache es steht in meinem schein. und wenn ein bulle motzt kann er die nummer vom prüfer haben ;)

schätz halt das er auf nummer sicher gehn will das man es nicht mehr als blinker nutzen kann. er meinte halt entweder löcher,schweissen oder schwarz einfärben oder vom lacker in lackfarbe lackieren. aber bezweifel das mich jemand verpflichten könnte das zuzuschweissen :).

ich bin halt der weg des geringsten wiederstandes gegangen und hab es schwarzmatt lackiert, und es schaut nicht scheisse oder so aus.

glaub so amiteile würde ich mir nicht holen da ist zuschweissen noch die bessere/ günstigere lösung.

mfg
 

muc

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#14
Zuschweissen kann man in der Tat nicht verlangen, die Blinker müssen aber komplett weg, ist so. Was bleibt, ist die Frage, was du mit dem Loch machst, da ist zuschweißen, schon mit die beste Lösung. Spachteln etc. taugt auf Dauer bei so was nicht... Du kannst übrigens gerne auch mir die Nummer vom Prüfer geben, der wäre nicht der erste, den ich katholisch gemacht hätte. ;)
 

SamWhiskey

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#15
Das Loch darfste auch nicht offen lassen.

Stell dir vor, du steht an einer Ampel, es kommt ein kleines Kind vorbei, steckt seinen Finger in das Loch und in dem Moment fährst du an...:eek:

Deswegen hat mich mal ein Sherif rund gemacht, weil ich die Kotflügelantenne abgebaut hatte und das Loch nicht verschlossen hatte.:rolleyes:
 

Nachtfly

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#16
na ja wie gesagt hab nur das gemacht was man mir gesagt hat :)

kann ja auch sein das es in österreich ja erlaubt ist.

wenn man die elektrik von einem blinker abklemmt, und das blinkerglas überlackiert so das es nicht mehr direkt als seitenblinker erkennbar ist.
 

Nachtfly

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#17
@SamWhiskey

man darf halt nicht in alle löcher was reinstecken nur weil sie existieren ;)
 
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